Arbeit

Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes“ (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz, 20/14255) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Entwurf dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung. 

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Gesetzentwurf eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Eine Modernisierung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sei überfällig. Eine flexible Einteilung der Arbeitszeit sei immer öfter der Standardfall, wobei sich die Ziele und Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen regelmäßig ergänzten. Dennoch orientiere sich das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seinen wesentlichen Vorgaben immer noch an einer Vergangenheit, in der mobiles, digitalisiertes Arbeiten weitgehend unbekannt war, schreibt die Fraktion zur Begründung.

Konkret sollen im deutschen Arbeitszeitgesetz neue Abweichungsmöglichkeiten per Tarifvertrag oder durch eine auf Grund eines Tarifvertrags getroffene Betriebs- oder Dienstvereinbarung geschaffen werden. So würden neue Freiräume für die Einteilung der Arbeitszeit, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auch vorsehe, entstehen, argumentieren die Abgeordneten. 

„Die Zustimmung der Tarifpartner sichert sowohl den Schutz der Beschäftigten ab und ermöglicht die Berücksichtigung unternehmerischer Ziele. Zudem operationalisiert diese Regelung das unverbrüchliche Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, indem mobile Arbeit zur Emissionsreduzierung beiträgt, ohne die Lebensplanung der Menschen oder die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Unternehmen einzuengen“, heißt es in dem Entwurf weiter. (hau/che/20.12.2024)