Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals einen Gesetzentwurf „zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche“ (20/14243) debattiert, den die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht haben. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Wirtschaftsausschuss.
Gesetzentwurf von SPD und Grünen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern verbessern. In ihrem Gesetzentwurf geht es um Änderungen am Postgesetz. Im jetzigen Postgesetz ist vorgesehen, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn, einer einzelnen Person wird für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. „Die Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel hätten in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten.
Durch den Gesetzentwurf sollen die Vorgaben zur Zustellung von schweren Paketen konkretisiert und vereinfacht werden. Die grundsätzliche Pflicht, schwere Pakete durch zwei Personen zustellen zu lassen, soll erhalten bleiben. „Sie greift ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm und gilt ohne Ausnahmen. Damit wird das Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm abgesenkt“, heißt es im Entwurf. (vom/20.12.2024)