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Parlament

Antrag fordert höhere Pendlerpauschale

Die AfD-Fraktion fordert eine Entlastung für berufstätige Pendler. In einem Antrag, der am Donnerstag, 17. November 2023, erstmals im Plenum beraten wurde, verlangt sie, die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent zu erhöhen und an die Preisentwicklung anzupassen. Die Vorlage (20/9318) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. 

Zwei weitere Anträge der Fraktion wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt: Im ersten forderte die AfD eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent (20/8416). Im zweiten verlangten die Antragsteller eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages (20/2536). Die Abstimmungen erfolgten auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen, die in den federführenden Ausschüssen erarbeitet wurden (20/9278, 20/4464). 

Neuer Antrag der AfD

Die AfD-Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Pauschalen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs ab dem 1. Januar 2024 vom ersten Kilometer an auf 50 Cent pro Entfernungskilometer erhöht werden. Weiterhin soll die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 Einkommensteuergesetz aufgehoben werden und die Mobilitätsprämie angepasst werden. So soll für Personen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, die bisherige Begrenzung auf Wege ab 21 Kilometer wegfallen.

Die Abgeordneten fordern außerdem, ab dem Jahr 2025 alle Pauschalen für die unterschiedlichen Verkehrsmittel automatisiert an das aktuelle Preisniveau anzupassen.

Erster abgelehnter AfD-Antrag

Mit einer dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent wollte die AfD-Fraktion die Überlebensfähigkeit des Gastgewerbes stärken. In ihrem ersten abgelehnten Antrag forderte die Fraktion darüber hinaus, das Gastgewerbe durch weniger Bürokratie zu entlasten und auf die Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen zu verzichten.

Gefordert wurde außerdem, den Tourismus nach Deutschland zu schützen. So sollten laut dem Antrag Reiseveranstalter und Agenturen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU nicht durch eine Drittland-Besteuerung dazu veranlasst werden, Deutschland aus dem Programm ihrer Reiseangebote zu nehmen.

Zweiter abgelehnter AfD-Antrag

Eine sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages forderte die AfD-Fraktion in ihrem zweiten Antrag. Der Solidaritätszuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den damals in einer schwierigen Haushaltslage befindlichen Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag jedoch an einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Deshalb sei der Zuschlag abzuschaffen.

Die AfD-Fraktion erinnerte an Äußerungen des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, dass der Zuschlag nach Ablauf des Solidarpakts II in Gänze verfassungswidrig und daher mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei. An dieser Ansicht ändere auch die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages nichts.

Die AfD-Fraktion erinnerte auch an frühere Äußerungen und Anträge der FDP-Fraktion sowie der CDU/CSU-Fraktion, die ebenfalls die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages befürwortet hätten. „Die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen im Deutschen Bundestag der 20. Legislaturperiode eine Mehrheit, mit der die Bundesregierung beauftragt werden kann, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sofort umzusetzen“, hieß es in dem Antrag. (hle/emu/irs/ste/16.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

CDU/CSU

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Anja Karliczek

Anja Karliczek

© Anja Karliczek/ Sabine Braungart

Karliczek, Anja

CDU/CSU

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2536 - Antrag: Den Solidaritätszuschlag zügig vollständig abschaffen
    PDF | 187 KB — Status: 04.07.2022
  • 20/4464 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2536 - Den Solidaritätszuschlag zügig vollständig abschaffen
    PDF | 172 KB — Status: 15.11.2022
  • 20/8416 - Antrag: Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern - Arbeitsplätze sichern - Bürokratie abbauen
    PDF | 192 KB — Status: 19.09.2023
  • 20/9278 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Kay Gottschalk, Mike Moncsek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8416 - Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern - Arbeitsplätze sichern - Bürokratie abbauen
    PDF | 180 KB — Status: 13.11.2023
  • 20/9318 - Antrag: Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen
    PDF | 214 KB — Status: 14.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/9318 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 20/9278 (Antrag 20/8416 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4464 (Antrag 20/2536 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Tourismus

Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in der Gastronomie

Mit einer dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sowie in Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken auf sieben Prozent will die AfD-Fraktion die Überlebensfähigkeit des Gastgewerbes stärken. Ein entsprechender Antrag mit dem Titel „Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ (20/8416) wurde am Donnerstag, 21. September 2023, nach der Aussprache an den Tourismusausschuss zur federführen Weiterberatung überwiesen.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag fordert die AfD darüber hinaus, das Gastgewerbe durch weniger Bürokratie zu entlasten und auf die Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen zu verzichten.

Gefordert wird außerdem, den Tourismus nach Deutschland zu schützen. So sollen laut dem Antrag Reiseveranstalter und Agenturen mit Unternehmenssitz außerhalb der EU nicht durch eine Drittland-Besteuerung dazu veranlasst werden, Deutschland aus dem Programm ihrer Reiseangebote zu nehmen. (emu/21.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

AfD

Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/8416 - Antrag: Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern - Arbeitsplätze sichern - Bürokratie abbauen
    PDF | 192 KB — Status: 19.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Lutze, Thomas (Die Linke) Rinkert, Daniel (SPD) Tippelt, Nico (FDP) Donth, Michael (CDU/CSU) Klüssendorf, Tim (SPD)
  • Überweisung 20/8416 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Parlament berät Antrag zum Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

Die AfD-Fraktion fordert einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag von 14.000 Euro und will im Gegenzug Mittel für Migration und den europäischen Aufbauplan „NextGenerationEU“ kürzen. Das schreibt sie in einem Antrag (20/10975), der am Freitag, 12. April 2024, im Plenum des Bundestags debattiert wurde. Nach der Aussprache im Plenum wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss. 

Der Grundfreibetrag solle von bislang 11.604 Euro erhöht werden, verlangt die AfD-Fraktion. Sie fordert, „zum Beispiel die jährlichen Milliardenbeträge für die Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland“ zurückzuführen. Ferner wollen die Abgeordneten erreichen, dass ab 2025 in der Einkommensteuer „alle Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel automatisch angepasst, mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten“. (bal/12.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Gruppe Die Linke

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Gruppe BSW

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/10975 - Antrag: Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 14.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
    PDF | 154 KB — Status: 09.04.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Jahressteuergesetz 2024 im Bundestag debattiert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. September 2024, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2024 (20/12780, 20/13157) beraten. Im Anschluss überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung. 

Neben dem Regierungsentwurf debattierten die Abgeordneten auch über einen Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen“ (20/12109), der an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Zu den im Jahressteuergesetz 2024 geplanten Maßnahmen gehört beispielsweise die vereinfachte lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets. Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern. „Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften würden „um Möglichkeiten zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten (wie beispielsweis E-Scooter, die gelegentliche Inanspruchnahme von Car-Sharing-, Bike-Sharing- sowie sonstige Sharing-Angebote und Fahrtdienstleistungen) erweitert“. Ebenso werde der Erwerb von Einzelfahrkarten, Zeitkarten und Ermäßigungskarten für den Bus- und Bahnverkehr begünstigt.

Steuerliche Rahmenbedingungen für Stromspeicher

Auch für Stromspeicher will die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten. Es sollen „die Standortgemeinden der Energiespeicheranlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber“ beteiligt werden. Das soll die Akzeptanz für solche Anlagen vor Ort schaffen. Die Unterscheidung von Grün- und Graustrom kann dabei aus Sicht der Bundesregierung „für die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Speicherprojekten kein taugliches Abgrenzungskriterium sein“.

Der Entwurf enthält darüber hinaus eine Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen. Diese stellt demnach die Erfüllung wohngemeinnütziger Zwecke dar. „Bezahlbares Wohnen soll insbesondere für Personen mit geringen Einkommen durch steuerbegünstigte Körperschaften ermöglicht werden“ erklärt die Bundesregierung.

Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht

Änderungen sind auch bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vorgesehen. Maßgeblich hierfür ist laut Gesetzesbegründung das Europarecht. Künftig gilt demnach, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt.

Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei.

Höhere Freigrenzen für Hobbybrauer

Höhere Freigrenzen soll es künftig auch für Haus- und Hobbybrauer geben. Die für diese vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier wird von zwei auf fünf Hektoliter erhöht.

Antrag der Linken

Die Gruppe Die Linke will eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen. In ihrem Antrag (20/12109) wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Einführung eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsektors zu sorgen. 30 Prozent des Wohnungsbestandes sollen wieder gemeinnützig bewirtschaftet werden. Es solle eine klare Vorgabe geben, bis wann dieses Ziel erreicht werden soll.

Die von der Bundesregierung geplante Wohngemeinnützigkeit wird als völlig unzureichend abgelehnt. Die vorgesehene Beschränkung auf Steuerbefreiungen im Rahmen der Abgabenordnung stelle für kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften keinen Anreiz dar, baue Hürden auf und sei im Ergebnis nur für einen kleinen Kreis an potenziellen Trägern interessant. Für den Aufbau eines großen nicht-profitorientierten Wohnungssektors müsse die neue Wohngemeinnützigkeit eine attraktive Konkurrenz zur privaten profitorientierten Wohnungswirtschaft darstellen, fordert die Gruppe Die Linke.

Prinzipien der sozialen Wohnraumversorgung

Nach den Vorstellungen der Gruppe sollen die neuen wohngemeinnützigen Körperschaften auf die Prinzipien der sozialen Wohnraumversorgung, auf eine Renditebegrenzung und zu Reinvestitionen verpflichtet werden. Sie sollen von der Gewerbe-, Körperschaft-, Erbschaft- und Grundsteuer sowie von der Grunderwerbsteuer befreit werden. 

Die Umsatzsteuer bei Neubau-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen solle erheblich reduziert werden. Der Bund solle die bisherige soziale Wohnraumförderung auf den neuen gemeinnützigen Bereich übertragen. (hau/hle/bal/25.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Katja Hessel

Katja Hessel

© Katja Hessel/ Frank Boxler

Hessel, Katja

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Gruppe Die Linke

Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12109 - Antrag: Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
    PDF | 172 KB — Status: 03.07.2024
  • 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    PDF | 5 MB — Status: 09.09.2024
  • 20/13157 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - Drucksache 20/12780 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 748 KB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/12780 und 20/12109 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Im Jahressteuergesetz 2024 geplante Maßnahmen stoßen auf geteiltes Echo

Zeit: Montag, 7. Oktober 2024, 10.30 bis 13 Uhr

Die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen und die steuerliche Wohngemeinnützigkeit haben am Montag, 7. Oktober 2024, im Mittelpunkt der Anhörung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) gestanden. Zuvor hatten die Ampelfraktionen 14 Entwürfe für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Regierung versandt, einer davon bezieht sich auf die Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen, wobei hier vor allem Musikunterricht im Fokus der Debatte steht und die Frage, inwiefern für diesen künftig Mehrwertsteuer anfallen und dieser sich damit verteuern könnte. 

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

In dem Entwurf des Änderungsantrags ist vorgesehen, dass eine Umsatzsteuerbefreiung eintritt, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass eine Einrichtung Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung erbringt. Diese Bescheinigungsvorgabe gilt bereits heute, sollte aber im ursprünglichen Gesetzentwurf entfallen. 

Politik soll an Thema „grundsätzlich“ rangehen

Hier forderte der Sachverständige Dr. Roland Ismer, Professor für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, dass die Politik an das Thema „grundsätzlich rangehen“ solle, gegebenenfalls im Rahmen einer Kommission. Die Experten hätten hier unterschiedliche Sichtweisen. 

Ismer begrüßte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass die Ampel-Koalition mit ihrem Änderungsantrag eine „gesonderte Regelung für Privatlehrer“ schaffen wolle. Dieser bringe zwar „keine wesentlichen Änderungen, sondern nur eine zu begrüßende Klarstellung“, die mit Blick auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik angenommen werden solle. Andere Neuregelungen sollten aus seiner Sicht indes zurückgestellt werden.

„Rechtslage war bisher gespalten“

Dr. Stephan Schauhoff, Jura-Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte in der Anhörung, er könne Ismer nur zustimmen, es bestehe die Gefahr, dass Musikschulen nicht mehr umsatzsteuerfrei arbeiten könnten. 

In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßte Schauhoff, dass der Wortlaut des deutschen Umsatzsteuerrechts nun an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst werde. „Die Rechtslage für die gemeinnützigen wie kommerziellen Bildungsanbieter war bislang gespalten, da sich nach europäischem Recht eine andere Reichweite der Umsatzsteuerbefreiung als nach nationalem Recht ergab“, heißt es dort. Er spricht sich darin für die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens aus. 

Dr. Jörg Grüne, Jurist bei Indicet Partners Rechtsanwaltsgesellschaft und ebenfalls auf Vorschlag der Union geladen, warnte, dass im Änderungsentwurf Bildungseinrichtungen möglicherweise keine Möglichkeit mehr hätten, freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu werden, was mit Blick auf hohe Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs für diese interessant sein könne. 

„EU-Kommission Genüge tun und Status quo beibehalten“

Simone Schlewitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, warnte, dass laut dem ursprünglichen Regierungsentwurf selbstständige Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen umsatzsteuerpflichtig hätten werden können. Da die Bildungsstätten selbst indes nicht steuerpflichtig seien, könnten sie die Vorsteuer nicht abziehen und müssten diese an ihre Kunden in Form von Preiserhöhungen weitergeben, was beispielsweise mittelständige Handwerksbetriebe belasten würde. „Der Änderungsantrag ist ein wunderbar minimalinvasiver Versuch, einerseits der EU-Kommission Genüge zu tun, private Lehrer zu begünstigen, andererseits den Status quo beizubehalten“, sagte Schlewitz. 

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), vertreten durch Dr. Rainer Kambeck und ebenfalls geladen auf Initiative der FDP-Fraktion, sprach sich dafür aus, das Bescheinigungsverfahren beizubehalten und sich auf EU-Ebene für ein Optionsrecht einzusetzen. Die Neuregelung solle auf den 1. Januar 2026 verschoben werden. 

Lob und Kritik an Plänen zur Wohngemeinnützigkeit

Den Ansatz der Förderung der Wohngemeinnützigkeit im Regierungsentwurf nannte Jura-Professor Schauhoff „unausgegoren“. Weiter sagte er: „Deswegen rechne ich auch nicht damit, dass es zu großen Investitionen kommt.“

Auch der Deutsche Mieterbund, vertreten durch Dr. Melanie Weber-Moritz und auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, verlangte „einen großen Wurf“ und erklärte: „Das Konzept der Bundesregierung wird dem nur teilweise gerecht.“ Steuererleichterungen reichten nicht aus, damit der gemeinnützige Wohnungsbau an Dynamik gewinne. „Es fehlen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen“, erklärte Weber-Moritz. Außerdem sei es nötig, dass die öffentliche Hand Grundstücke in ihrem Besitz vergünstigt bereitstelle. 

Prof. Dr. Dirk Löhr, Sozialökonom und Steuerberater von der Hochschule Trier und auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen, beurteilte die geplant Förderung der Wohngemeinnützigkeit positiv, inklusive der vergleichsweise „großzügigen Einkommensgrenzen“, bis zu denen Personen davon profitieren könnten. „Das Problem des bezahlbaren Wohnraums geht weit in die Mittelschicht hinein“, erklärte er. 

Jan Kuhnert von der KUB Kommunal- und Unternehmensberatung, geladen auf Vorschlag der Gruppe Die Linke, sprach hingegen von einem „enttäuschenden Versuch der Bundesregierung“ und einer „Nischenlösung“. In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisiert Kuhnert unter anderem „die im Gesetzentwurf enthaltene unbestimmte Mietregelung“. Er schlägt vor, dass eine Steuerbefreiung erst möglich ist, wenn eine Miete 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt wird. (bal/07.10.2024)

Dokumente

  • 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    PDF | 5 MB — Status: 09.09.2024

Tagesordnung

  • TO "Jahressteuergesetz 2024"

Protokolle

  • Protokoll "JStG 2024"

Sachverständigenliste

  • SV-Liste "Jahressteuergesetz 2024"

Stellungnahmen

  • Anzinger, Prof. Dr. Heribert, Universität Ulm
  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
  • Acht Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft
  • GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Mieterbund e. V.
  • Grune, Dr. Jörg, INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Grune, Dr. Jörg INDICET Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ergänzende Stellungnahme)
  • Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.
  • Ismer, Prof. Dr. Roland, Universität Potsdam
  • Klima-Allianz Deutschland e. V.
  • Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH
  • Löhr, Prof. Dr. Dirk, Hochschule Trier
  • Schauhoff, Prof. Dr. Stephan, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Jahressteuergesetz und Freistellung des Existenz­minimums angenommen

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 20/12780, 20/13157) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dazu hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/13419 Buchstabe a) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/13420) vorgelegt.

Ebenfalls auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/13397) nahm das Parlament den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr. 7) an. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Auch zu dieser Vorlage lag den Abgeordneten ein Bericht des Haushaltsausschusses (20/13398) vor. 

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen“ (20/12109), den der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zurückwies (20/13419 Buchstabe b). 

Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression“ (20/13357) überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Die Federführung übernimmt der Finanzausschuss.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in den Bundestag eingebracht (20/12780). Dieses enthält laut dem Entwurf „eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben“. Einige Maßnahmen hebt die Bundesregierung dabei hervor. Dazu gehört beispielsweise die vereinfachte lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets. Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern. „Durch die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wird eine bürokratiearme Besteuerung ermöglicht“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften würden „um Möglichkeiten zur Nutzung moderner Fortbewegungsmöglichkeiten (wie beispielsweis E-Scooter, die gelegentliche Inanspruchnahme von Car-Sharing-, Bike-Sharing- sowie sonstige Sharing-Angebote und Fahrtdienstleistungen) erweitert“. Ebenso werde der Erwerb von Einzelfahrkarten, Zeitkarten und Ermäßigungskarten für den Bus- und Bahnverkehr begünstigt.

Rahmenbedingungen für Stromspeicher 

Auch für Stromspeicher will die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten. Es sollen „die Standortgemeinden der Energiespeicheranlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber“ beteiligt werden. Das soll die Akzeptanz für solche Anlagen vor Ort schaffen. Die Unterscheidung von Grün- und Graustrom kann dabei aus Sicht der Bundesregierung „für die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Speicherprojekten kein taugliches Abgrenzungskriterium sein“.

Der JStG-Entwurf enthält darüber hinaus eine Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen. Diese stellt demnach die Erfüllung wohngemeinnütziger Zwecke dar. „Bezahlbares Wohnen soll insbesondere für Personen mit geringen Einkommen durch steuerbegünstigte Körperschaften ermöglicht werden“ erklärt die Bundesregierung.

Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung

Änderungen sind auch bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vorgesehen. Maßgeblich hierfür ist laut Gesetzesbegründung das Europarecht. Künftig gilt demnach, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt. Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei.

Höhere Freigrenzen gibt es künftig auch für Haus- und Hobbybrauer. Die für diese vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier wird von zwei auf fünf Hektoliter erhöht. Mit dem JStG will die Bundesregierung ferner Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren umsetzen. Vorgesehen ist auch die „Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten“. Die Abwicklungsfrist für Investmentfonds soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Änderungen bezüglich der Steuerbefreiung

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Änderungen bezüglich der Steuerbefreiung der Entgelte von Reisesicherungsfonds, der Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen, Änderungen im Umwandlungssteuergesetz, die Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden, EU-rechtliche Anpassungen im Erbschaftssteuerrecht sowie Änderungen am Gesetz über Steuerstatistiken.

Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen wird an EU-Recht angeglichen. Der Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte wird auf 8,4 Prozent angepasst. Insgesamt rechnet die Bundesregierung damit, dass die beabsichtigten Änderungen in den Jahren 2024 und 2025 zu Steuermindereinnahmen für den Fiskus führen. 2026 dürfte ein Plus von mehr als einer halben Milliarde Euro stehen, 2027 und 2028 wieder ein Minus von jeweils 115 Millionen Euro.

Änderungen im Finanzausschuss

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss am Mittwoch, 16. Oktober, das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt. Die Regierungskoalition erhielt bei zahlreichen ihrer insgesamt 59 Änderungsanträge Zustimmung von den Oppositionsfraktionen. Die ursprünglich geplante Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen wie private Musikschulen und im Vereinssport kommt so nicht. Bei den Bildungseinrichtungen beschränkt man sich darauf, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen kommen soll. Die Umsatzsteuerbefreiung des (Vereins-)Sports wurde ersatzlos gestrichen. Die Meldestandards zu Dividendenerträgen werden an die Faster-Richtlinie der EU angepasst.

Auch werden künftig 80 Prozent der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Sonderausgaben berücksichtigt, maximal 4.800 Euro. Bisher galt hier eine Regel von zwei Dritteln mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Verluste aus Termingeschäften sind künftig uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Bei der Grundsteuer können Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass dieser mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt. Der Gesetzentwurf enthält nun keine Regelung mehr zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten durch Banken.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. „Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus“ erklärt sie und schreibt weiter: „Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“

Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Millionen Euro entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund.

Antrag der Gruppe Die Linke

Die Gruppe Die Linke will eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen. In einem Antrag (20/12109) wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Einführung eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsektors zu sorgen. 30 Prozent des Wohnungsbestandes sollen wieder gemeinnützig bewirtschaftet werden. Es soll eine klare Vorgabe geben, bis wann dieses Ziel erreicht werden soll.

Die von der Bundesregierung geplante Wohngemeinnützigkeit wird als völlig unzureichend abgelehnt. Die vorgesehene Beschränkung auf Steuerbefreiungen im Rahmen der Abgabenordnung stelle für kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften keinen Anreiz dar, baue Hürden auf und sei im Ergebnis nur für einen kleinen Kreis an potenziellen Trägern interessant. Für den Aufbau eines großen nicht-profitorientierten Wohnungssektors müsse die neue Wohngemeinnützigkeit eine attraktive Konkurrenz zur privaten profitorientierten Wohnungswirtschaft darstellen, fordert die Gruppe die Linke.

Nach den Vorstellungen der Gruppe sollen die neuen wohngemeinnützigen Körperschaften auf die Prinzipien der sozialen Wohnraumversorgung, auf eine Renditebegrenzung und auf eine Reinvestitionspflicht verpflichtet werden. Sie sollen von der Gewerbe-, Körperschafts-, Erbschafts- und Grundsteuer sowie von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Umsatzsteuer bei Neubau-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen soll erheblich reduziert werden. Der Bund soll die bisherige soziale Wohnraumförderung auf den neuen gemeinnützigen Bereich übertragen. 

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression (20/13357) sieht die automatische Anpassung der Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge im Einkommensteuergesetz vor. Diese Normierung solle mit dem Ziel vorgenommen werden, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. 

Ausgangspunkt dafür ist nach Angaben der Fraktion die Prognose des Verbraucherpreisindexes für das jeweils laufende Jahr, die die Bundesregierung im Rahmen ihrer jährlichen Herbstprojektion erstellt. Etwaige Prognosefehler sollten im Folgejahr berücksichtigt werden, schreibt die Fraktion. Dieses Indexierungsverfahren stelle sicher, dass die Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair entlastet werden. (bal/eis/18.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Antje Tillmann

Antje Tillmann

© Antje Tillmann/Michael Reichel

Tillmann, Antje

CDU/CSU

Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

© Tim Klüssendorf/ Maximilian König

Klüssendorf, Tim

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Gruppe Die Linke

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/12109 - Antrag: Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
    PDF | 172 KB — Status: 03.07.2024
  • 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    PDF | 5 MB — Status: 09.09.2024
  • 20/12783 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    PDF | 299 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13084 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 - Drucksache 20/12783 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 116 KB — Status: 30.09.2024
  • 20/13157 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - Drucksache 20/12780 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 748 KB — Status: 02.10.2024
  • 20/13328 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5.September bis 2. Oktober 2024)
    PDF | 189 KB — Status: 11.10.2024
  • 20/13357 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
    PDF | 212 KB — Status: 15.10.2024
  • 20/13397 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    PDF | 197 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13398 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr.7, 20/13397 - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    PDF | 190 KB — Status: 16.10.2024
  • 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
    PDF | 4 MB — Status: 16.10.2024
  • 20/13420 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11, 20/13419 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    PDF | 228 KB — Status: 16.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/12780, 20/13157 (Beschlussempfehlung 20/13419 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 20/12783, 20/13084 (Beschlussempfehlung 20/13397: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/13419 Buchstabe b (Antrag 20/12109 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 20/13357 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Initiativen zum Steuerrecht an die Ausschüsse überwiesen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2024, mehrere Initiativen der AfD-Fraktion zum Steuerrecht beraten. Im Anschluss an die Debatte überwies das Parlament die Vorlagen mit den Titeln „Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen“ (20/9318), „Chance nutzen – Solidaritätszuschlag abschaffen“ (20/14248) und „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“ (20/14249) gegen das Votum der Antragsteller und der Gruppe Die Linke zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss.

Hingegen von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurde ein AfD-Antrag mit dem Titel „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 14.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“ (20/10975), der ursprünglich abgestimmt werden sollte. Der Finanzausschusses hat dazu eine Beschlussempfehlung (20/11866) abgegeben. Ebenfalls von der Tagesordnung genommen und nicht abgestimmt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression“ (20/13357). Hierzu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt.

Erster Antrag der AfD

Eine Erhöhung der Pendlerpauschale fordert die AfD-Fraktion in einem weiteren Antrag (20/9318). Die Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Pauschalen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs ab dem 1. Januar 2024 vom ersten Kilometer an auf 50 Cent pro Entfernungskilometer erhöht werden.

Weiterhin soll die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gemäß Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes aufgehoben werden und die Mobilitätsprämie angepasst werden. So soll für Personen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, die bisherige Begrenzung auf Wege ab 21 Kilometer wegfallen. 

Die Abgeordneten fordern außerdem, ab dem Jahr 2025 alle Pauschalen für die unterschiedlichen Verkehrsmittel automatisiert an das aktuelle Preisniveau anzupassen. 

Zweiter Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der steuerliche Solidaritätszuschlag sofort aufgehoben wird. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/14248). Der Zuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen, schreiben die Abgeordneten. 

Seit dem Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag an einer verfassungsrechtlichen Legitimation. Er sei deshalb abzuschaffen, argumentiert die AfD-Fraktion. Es stelle auch keine verfassungsrechtlich zulässige Übergangsregelung dar, dass der Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2020 nur für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entfallen sei, im Übrigen aber weiter erhoben werde.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (20/14249) die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 15.000 Euro sowie weitere Maßnahmen, damit das sogenannte Lohnabstandsgebot eingehalten wird. Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums stelle lediglich einen Mindestbetrag dar, argumentieren die Abgeordneten. Mit der starken Erhöhung werde von der bisher geübten Praxis, sich an sozialhilferechtliche Regelungen anzulehnen, dauerhaft abgewichen. 

Die Bemessung des steuerlichen Grundfreibetrages solle vom Existenzminimum entkoppelt werden. Durch diese Maßnahme werde zugleich dem sogenannten Lohnabstandsgebot Rechnung getragen. Finanziert werden soll die Erhöhung des Grundfreibetrages durch Kürzungen von Ausgaben für Migration und von Beiträgen an die Europäische Union. (hau/bald/18.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9318 - Antrag: Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen
    PDF | 214 KB — Status: 14.11.2023
  • 20/10975 - Antrag: Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 14.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
    PDF | 154 KB — Status: 09.04.2024
  • 20/11866 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/10975 - Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 14.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
    PDF | 197 KB — Status: 18.06.2024
  • 20/13357 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Tarifs auf Rädern zur automatischen Anpassung des Steuerrechts an die kalte Progression
    PDF | 212 KB — Status: 15.10.2024
  • 20/14248 - Antrag: Chance nutzen - Solidaritätszuschlag abschaffen
    PDF | 266 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14249 - Antrag: Lohnabstandsgebot beachten - Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten - Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
    PDF | 174 KB — Status: 17.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/14248 beschlossen (Antrag wird nicht in der Sache abgestimmt)
  • Antrag 20/9318, 20/9765 auf Zurückverweisung angenommen
  • Überweisung 20/14249 beschlossen (Antrag wird nicht in der Sache abgestimmt)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-de-steuerdebatte-1033228

Stand: 13.05.2025