• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2025
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
Gesundheit

Kontroverse Aussprache über Widerspruchsregelung bei der Organspende

In einer kontroversen und teilweise emotionalen Aussprache haben die Abgeordneten im Bundestag erneut über die mögliche Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende beraten. Befürworter des fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs (20/13804) verwiesen am Donnerstag, 5. Dezember 2024, in der ersten Beratung auf die stagnierende Zahl der Organspender und den eklatanten Mangel an Spenderorganen. Skeptiker hielten dem entgegen, dass eine Organspende ohne Zustimmung der betroffenen Person unverhältnismäßig sei. Der Bundestag hatte die Widerspruchsregelung bei der Organspende im Januar 2020 schon einmal abgelehnt und stattdessen eine erweiterte Entscheidungslösung beschlossen. 

Gesetzentwurf der Gruppe von Abgeordneten

Dem Entwurf „eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ (20/13804) einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten zufolge soll als Spender künftig nicht nur die Person infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt hat, sondern auch die Person, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Mit der Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf. 

Ein erklärter Widerspruch müsse verlässlich und jederzeit auffindbar sein und vor einer Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme berücksichtigt werden, heißt es im Entwurf. Das im März 2024 in einem ersten Schritt in Betrieb genommene Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sei dafür ein wesentliches Element. Ergebe die Auskunft aus dem Register, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt auch kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig.

Wille der Organ- oder Gewebespender entscheidend

Entscheidend sei der Wille der möglichen Organ- oder Gewebespender. Dem nächsten Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. Zur Klärung der Spendenbereitschaft soll der nächste Angehörige jedoch darüber befragt werden, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist. 

War der mögliche Organ- oder Gewebespender in einem erheblichen Zeitraum vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Willenserklärung zu treffen und habe keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben, sei die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig. Die neuen Regelungen sollen dem Entwurf zufolge vorher mit einer umfassenden Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines erklärten oder nicht erklärten Widerspruchs verbunden sein.

Dittmar: Brauchen Paradigmenwechsel in der Organspende

Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar sagte, die Wahrheit sei ebenso simpel wie dramatisch: „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Organspende.“ Die betroffenen Menschen auf den Wartelisten hätten keine Zeit zu verlieren. Es sei in den vergangenen Jahren viel unternommen worden, um die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen in der Organspende zu verbessern, sagte Dittmar und fügte mit Blick auf die Spenderzahlen hinzu: „Das Ergebnis ist ernüchternd.“ Viele Menschen warteten vergeblich auf ein Spenderorgan. Zudem sei nirgendwo in Europa die Wartezeit so lang wie in Deutschland. Dittmar betonte: „Die Entscheidungslösung ist eklatant gescheitert.“

Nach der deutlichen Verbesserung der Organspende-Strukturen fehle zur Lösung nur noch ein Baustein. Angesichts der Tatsache, dass rund 84 Prozent der Bürger der Organspende positiv gegenüber stünden und angesichts der dramatischen Schicksale sei es zumutbar, sich einmal im Leben mit der Organspende zu befassen. In Abwägung der Schutzrechte habe das Recht auf Leben einen höheren Stellenwert als das Recht, sich mit der Frage der Organspende nicht befassen zu müssen. Dittmar forderte die Abgeordneten auf, ein Zeichen zu setzen für das Leben und die Hoffnung.

Laumann will Entscheidung noch in dieser Wahlperiode

Im Namen des Bundesrates warb auch der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für die Neuregelung. Der Bundesrat habe selbst mit großer Mehrheit eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung verabschiedet. Mittlerweile verfolge eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten dasselbe Ziel. Er forderte die Abgeordneten auf, in dieser wichtigen und dringlichen Frage noch in dieser Wahlperiode eine Entscheidung zu treffen. 

Laumann gab zu bedenken, dass derzeit rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen und die Transplantationsmedizin ein „Riesensegen“ sei. Heute könnten Menschen mit einer Transplantation ein akzeptables Leben führen. Mit Blick auf die niedrigen Spenderzahlen fügte er selbstkritisch hinzu: „Wir müssen uns überlegen, ob wir das in den letzten Jahren alles richtig gemacht haben.“

Es seien in den vergangenen Jahren sehr viele Initiativen ergriffen worden, um zu mehr Organspenden zu kommen und trotzdem gingen die Zahlen nicht hoch. Es gäbe noch weniger Transplantationen, wenn Deutschland nicht von anderen Ländern profitieren würde, sagte Laumann, in denen die Widerspruchslösung gelte: „Wir sind ein Nehmerland.“ Es sei daher auch eine Frage der Solidarität, zu einer anderen Regelung zu kommen. Das Parlament habe die Möglichkeit, diese Entscheidung selbstständig zu treffen. Im Übrigen sei es „der größte Liebesbeweis“, ein Organ für andere Menschen zu spenden. 

Grau: Selbstbestimmung wird gewahrt

Der Grünen-Abgeordnete und Klinikarzt Prof. Dr. Armin Grau berichtete aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, wenn die Angehörigen eines potenziellen Organspenders in dieser Ausnahmesituation eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen müssen. Die meisten Angehörigen seien in dieser Lage hilflos und ratlos und lehnten in der Folge eine Entnahme oft ab. Später bereuten Angehörige dann oft die Absage. Diese Praxis sei völlig unbefriedigend, denn hier würden Chancen zugunsten schwer kranker Patienten ausgelassen. 

Grau versicherte zugleich, auch bei der angestrebten Neuregelung würden die Angehörige angehört, sie seien aber nur Übermittler von Informationen und keine Entscheider mehr. Er fügte hinzu: „Auch bei der Widerspruchslösung wird die Selbstbestimmung der Menschen gewahrt.“

Lütke: Verbesserung der Lage dringend notwendig

In der Aussprache äußerten sich Abgeordnete aber nicht nur zustimmend zu der Gesetzesvorlage, sondern teilweise auch zurückhaltend und vereinzelt sehr kritisch. Kristine Lütke (FDP) sagte, es bestehe politisch eine große Einigkeit, dass mehr Organspender benötigt werden. „Wir reden nicht über das Ziel, sondern über den Weg zum Ziel.“ Eine Verbesserung der jetzigen Lage sei dringend notwendig. Die aktuelle Situation sei „deprimierend und ernüchternd.“ 

Die Befürworter der Widerspruchslösung argumentierten, dass nicht mangelnde Bereitschaft, sondern Bequemlichkeit oder Scheu vor der Befassung mit dem eigenen Tod die Ursache sei für die geringe Entscheidungsfindung. Man könne aber bezweifeln, dass nur die Widerspruchslösung helfe, den Willen der Bevölkerung umzusetzen. Immerhin sei die Organspende eine höchst persönliche Entscheidung. 

Die Widerspruchslösung bedeute, dass sich der Staat die Antwort auf die Frage nach der Organspende selbst herausnehme und für alle beantworte. Dabei werde der gesellschaftliche Konsens ignoriert, dass bloßes Schweigen noch keine Zustimmung sei. Lütke betonte: „Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper über den Tod hinaus ist ein Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung.“ Eine staatliche, verpflichtende Organbeschaffung werde den Menschen und ihrem individuellen Selbstbestimmungsrecht nicht gerecht. Erst wenn alle anderen wirksamen Wege erfolglos seien, dürfe eine Widerspruchslösung in Betracht gezogen werden. Es gebe aber noch andere Möglichkeiten, beispielsweise die Liberalisierung der Überkreuzlebendspenden.

Sichert: Körper gehört dem jeweiligen Menschen

Heftiger Widerspruch gegen den Gruppenantrag kam von der AfD-Fraktion. Martin Sichert (AfD) stellte die Frage, wem denn nun der menschliche Körper gehöre und gelangte zu dem Schluss, dass der Körper nicht der Gesellschaft, sondern dem jeweiligen Menschen gehöre. Jeder habe das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Er mutmaßte, dass hinter der Widerspruchsregelung im Grunde eine sozialistische Idee stecke, der „Volkskörper“. Er warnte: „Wehret den Anfängen.“ Der Körper sei Eigentum des Individuums und kein Ersatzteillager für die Allgemeinheit. 

Die Widerspruchslösung mache den Menschen zum Allgemeingut. Das sei für die Gesellschaft und die Betroffenen problematisch. Sichert ging in seiner Rede ältere weibliche Abgeordnete anderer Fraktionen hart an und hielt ihnen vor, „altlinke“ Positionen zu vertreten. Vize-Präsidentin Aydan Özoğuz (SPD) forderte ihn auf, sich zu mäßigen und andere Abgeordnete nicht zu beleidigen. 

Stamm-Fibich: Hoffnungen der Patienten nicht enttäuschen

Martina Stamm-Fibich (SPD) räumte ein, dass sich ihre Sicht auf die Widerspruchslösung seit der Entscheidung 2020 für die Entscheidungsregelung geändert habe. Sie sei der Überzeugung gewesen, dass auch ohne Widerspruchsregelung mehr Spenderorgane zu bekommen wären: „Aus heutiger Sicht war das eine Fehleinschätzung.“ Viele Menschen seien auf ein Spenderorgan angewiesen, ihr Leben hänge an einem seidenen Faden. Es sei aus ihrer Sicht zumutbar, wenn sich Menschen wenigstens einmal im Leben mit der Frage der Organspende befassten und für Klarheit sorgten: „Ein kleiner Schritt, ein Schritt, der Leben retten kann.“

Ihr Sinneswandel habe auch mit der verbesserten Organspende-Infrastruktur zu tun, ergänzte Stamm-Fibich. So sei das Organspendenregister inzwischen voll funktionsfähig. Sie betonte, die Widerspruchsregelung sei „kein Allheilmittel“, könne aber ein Baustein sein. Sie warb dafür, die Hoffnungen der Patienten nicht zu enttäuschen und wandte sich entschieden gegen Versuche, das Vertrauen in die Organspende mit falschen Anschuldigungen zu untergraben. Der Prozess der Organspende sei vertrauenswürdig.

Connemann: Deutschland bei Spenderzahlen Schlusslicht in Europa

Gitta Connemann (CDU/CSU) machte darauf aufmerksam, dass nur sehr wenige Menschen überhaupt für eine Organspende  infrage kommen, weil die vorgeschriebenen Hirntodkriterien außerordentlich streng seien. In den vergangenen Jahren seien die Entnahmekrankenhäuser und Transplantationsbeauftragten gestärkt worden, das Zusammenspiel der Strukturen in der Organspende sei deutlich verbessert worden. 

Nun fehle am Ende die Widerspruchslösung. Deutschland sei bei den Spenderzahlen in Europa trauriges Schlusslicht und daher auch auf Organspenden aus dem Ausland angewiesen. Daher müsste sich eigentlich jeder fragen, ob er ein Spenderorgan auch aus einem Land mit Widerspruchsregelung annehmen würde. (pk/05.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Karl-Josef Laumann

Karl-Josef Laumann

© Bundesrat

Laumann, Karl-Josef

Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen

Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

Kristine Lütke

Kristine Lütke

© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger

Lütke, Kristine

FDP

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Martina Stamm-Fibich

Martina Stamm-Fibich

© DBT/ Inga Haar

Stamm-Fibich, Martina

SPD

Gitta Connemann

Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Connemann, Gitta

CDU/CSU

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Bartelt

Christian Bartelt

© Christian Bartelt / Fototstudio Pixelperle Anklam

Bartelt, Christian

FDP

Tina Rudolph

Tina Rudolph

© Tina Rudolph/ Maximilian König

Rudolph, Tina

SPD

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Gruppe Die Linke

Stefan Schwartze

Stefan Schwartze

© Stefan Schwartze/ Raimund Hild

Schwartze, Stefan

SPD

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Dr. Lars

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/13804 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
    PDF | 311 KB — Status: 14.11.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/13804 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Expertenstreit über Organspendenregelung

Der neue interfraktionelle Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende stößt bei einigen Experten weiterhin auf Bedenken. Ohne persönliche Einwilligung sei eine Organspende nicht zu rechtfertigen, erklärten Sachverständige in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/13804) der Abgeordneten. 

Andere Experten sehen in der geplanten Regelung, die in einer früheren Abstimmung schon einmal gescheitert ist, eine wichtige Weichenstellung, um an mehr Spenderorgane zu kommen. Die Fachleute und Fachverbände äußerten sich am Mittwoch, 29. Januar 2025, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Fraktionen

Mit dem Gesetzentwurf wollen die Abgeordneten die sogenannte Widerspruchsregelung einführen (20/13804). Die Zahl der Organspender reiche nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf.

Künftig sollen dem Entwurf zufolge als Organ- und Gewebespender nicht nur Personen infrage kommen, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt haben, sondern auch solche, die einer Organ- oder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ergebe die Auskunft aus dem Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, dass der mögliche Spender dort keine Erklärung registriert habe, und liege dem Arzt kein schriftlicher Widerspruch des möglichen Spenders vor und sei im Gespräch mit Angehörigen auch diesen kein entgegenstehender Wille bekannt, sei eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig, heißt es im Entwurf.

Mitberaten wurde im Ausschuss auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates mit gleicher Zielsetzung (20/12609). Auch die Länderkammer will die Widerspruchsregelung einführen, um zu mehr Spenderorganen zu kommen. 

Zunahme der Organspendenzahlen bezweifelt

Die Medizin-Ethikerin Claudia Wiesemann erklärte, die Widerspruchsregelung sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper. Das wichtigste Rechtfertigungsargument sei die erhoffte deutliche Zunahme der Organspendenzahlen. Diese Hoffnung könne empirisch nicht belegt werden. Es gebe im Gegenteil Anlass zur Sorge, dass die Zahl der Lebendorganspenden parallel zurückgehen werde. Das Hauptproblem sei die mangelhafte Meldebereitschaft der Krankenhäuser. Lösungsversuche müssten hier ansetzen, forderte sie.

Der Theologe und Ethiker Peter Dabrock äußerte sich gleichfalls kritisch. Der „Flaschenhals“ im Organgewinnungsprozess sei nicht die Spendenbereitschaft der Bevölkerung. Vielmehr gelinge es nicht, die Zahl der organspendenbezogenen Kontakte signifikant zu steigern. Vor allem Krankenhäuser ohne Neurochirurgie hinkten dramatisch hinterher. Wer etwas wolle, müsse im Übrigen fragen. Schweigen sei keine Zustimmung. 

Ähnlich äußerten sich die beiden großen Kirchen in Deutschland. Bei der Regelung der Organspende sollte der Charakter einer freiwilligen Organspende im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung erhalten bleiben, erklärten das Kommissariat der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtige des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Verfassungsrechtliche Fragen 

Nach Ansicht des Rechtsexperten Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg bestehen gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Staat sei verfassungsrechtlich verpflichtet, für ein effektives Organtransplantationssystem zu sorgen. Dazu gehöre die Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine ausreichende Zahl an Spenderorganen generiert werde. Die Widerspruchsregelung stelle einen verfassungskonformen Weg dar, wie der Gesetzgeber seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nachkommen könne. 

Der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg von der Universität Gießen machte in der Anhörung hingegen durchaus verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Widerspruchsregelung geltend.

Mehr als 8.200 Wartepatienten

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stagniert die Zahl der Organspender in Deutschland seit vielen Jahren. 2024 seien 953 Organspender registriert worden. Im internationalen Vergleich liege Deutschland damit im unteren Drittel, teilte die DSO mit. Seit Jahren sei Deutschland im Eurotransplant-Verbund ein Nehmerland, bekomme also mehr Organe, als es abgebe. Deutschland profitiere damit auch von Ländern, in denen eine Widerspruchsregelung gelte. Seit 2015 sei die Zahl der organspendenbezogenen Kontakte in Kliniken von 2.245 auf fast 3.500 im Jahr 2024 gesteigert worden. Allerdings habe dieser Anstieg keinen durchgreifenden Effekt auf die Organspendenzahlen.

Ende 2024 standen laut DSO 8.269 schwer kranke Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan, darunter 6.397, die eine Spenderniere brauchen. Weitere 5.770 Patienten seien als nicht-aktiv auf den Wartelisten registriert, sie würden als nicht transplantierbar eingestuft. Von den knapp 100.000 Dialyse-Patienten könnten rund ein Drittel von einer Transplantation profitieren, erklärte die DSO. Für Nierenpatienten stehe als Ersatztherapie die Dialyse zur Verfügung, für andere Patienten gebe es keine Alternative zur Transplantation. 

2022 seien 769 Patienten auf den Wartelisten gestorben. Das zentrale Problem sei die niedrige Zustimmungsrate bei potenziellen Organspendern. Wenn der Wille in einem Organspendenausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert sei, erreiche die Zustimmungsrate rund 75 Prozent. Der schriftlich dokumentierte Wille liege aber nur in rund 15 Prozent aller gemeldeten Fälle vor.

Frühere Gesetzesänderungen ohne Erfolge

Der Transplantationsmediziner Bernhard Banas vom Universitätsklinikum Regensburg erklärte, die wiederholt vorgebrachte Idee, allein durch organisatorische Verbesserungen in Krankenhäusern die Organspendenrate ausreichend zu verbessern, müsse als gescheitert angesehen werden. Frühere Gesetzesänderungen hätten nicht die erwünschten Erfolge gebracht.

Auch das Bündnis Protransplant, ein Zusammenschluss von Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen, machte auf die Dringlichkeit einer gesetzlichen Änderung aufmerksam. Weder die 2019 in Kraft getretenen Strukturverbesserungen noch das 2020 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft hätten zu mehr Organtransplantationen geführt. In der Folge könne niemand davon ausgehen, in angemessener Zeit eine Organspende zu erhalten, falls diese benötigt werde. Das Recht der Wartepatienten auf Leben müsse in den Fokus gerückt werden.

Eine Sprecherin des Bündnisses gab in der teilweise hochemotionalen Anhörung einen Einblick in die Lebenslage der Menschen, die auf ein rettendes Organ warten. Sie sagte, auf den Wartelisten müssten eigentlich viel mehr Menschen stehen, weil manche nicht transplantabel seien und andere sich in der Dialyse befänden. Patienten warteten oft viele Jahre auf ein Organ. Das Ausmaß des Leids sei unfassbar. Die akademische Debatte empfinde sie als unerträglich. Die Widerspruchsregelung wäre eine Grundlage, auf der die Gesellschaft aufbauen könnte.

BÄK: Könnte zu Mentalitätswandel beitragen

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) könnte die Widerspruchsregelung zu einem Mentalitätswandel beitragen und so die Diskrepanz zwischen der hohen Spendenbereitschaft und den niedrigen Spenderzahlen verringern. 

Dabei bleibe die individuelle Entscheidungsfreiheit gewahrt. Jeder Bürger könne eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen. (pk/29.01.2025)

Dokumente

  • 20/12609 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
    PDF | 310 KB — Status: 21.08.2024
  • 20/13804 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
    PDF | 311 KB — Status: 14.11.2024

Tagesordnung

  • 137. Sitzung am Mittwoch, den 29. Januar 2025, 16:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • 137. Sitzung am Mittwoch, den 29. Januar 2025, 18:00 Uhr - 1. Ergänzungsmitteilung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenlisten

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Claudia Wiesemann
  • Bündnis ProTransplant
  • Sachverständige Ulla Schmidt
  • Prof. Dr. Bernhard Banas
  • Prof. Dr. Josef Franz Lindner
  • Prof Dr. Peter Dabrock
  • Junge Helden
  • Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Dr. Anne Gidion
  • Dr. Anne Gidion
  • Prof. Dr. Winfried Hardinghaus
  • Andreas Weber
  • Prof. Dr. Steffen Augsberg
  • Selina Schulz Spüntrup

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss
  • nicht geladene Sachverständige

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2025
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-pa-gesundheit-transplantationsgesetz-1038610

Stand: 22.06.2025