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Gesundheit

Antrag: Keine Leistungskürzungen in der Pflege

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, mit der Pflegepolitik befasst. Grundlage der Plenardebatte war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. 

Antrag der Linken

Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. 

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/15.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Schötz, Evelyn

Die Linke

Evelyn Schötz

Evelyn Schötz

© Evelyn Schötz/ Die Linke

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Weiss, Claudia

AfD

Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Moll, Claudia

SPD

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Moll, Claudia

SPD

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Baum, Dr. Christina

AfD

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Moll, Claudia

SPD

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Ebenberger, Tobias

AfD

Tobias Ebenberger

Tobias Ebenberger

© Tobias Ebenberger

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/2216 - Antrag: Keine Leistungskürzungen in der Pflege
    PDF | 154 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Unterschiedliche Konzepte zur Reform der Pflegeversicherung

Zeit: Mittwoch, 3. Dezember 2025, 16 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Mit der Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) haben sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Fachleute skizzierten dabei unterschiedliche Konzepte, um die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der Pflege langfristig zu lösen. Sie äußerten sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu einem Antrag der Linksfraktion (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem ein Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert wird.

„Ausgaben liegen weiterhin über den Einnahmen“

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag der Mittelbestand der SPV Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro oder einer Monatsausgabe. Trotz einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes Anfang 2025 und trotz einer deutlich reduzierten Zuführung in den Pflegevorsorgefonds lägen die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen. Die SPV habe die ersten drei Quartale 2025 mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen, das durch ein Darlehen des Bundes ausgeglichen werde, somit dürfte sich der Mittelbestand zum Jahresende ungefähr wieder auf dem Vorjahresniveau befinden.

In den nächsten Jahren seien Milliardendefizite zu erwarten, erklärte der Spitzenverband. Nötig seien daher nachhaltige strukturelle Reformen. Zudem müsse die SPV kurzfristig entlastet werden, indem der Bund die Gelder für die Finanzierung von Corona-Maßnahmen an die SPV zurückzahle sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft übernehme. Das würde 2026 eine Entlastung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bringen und Spielraum für nachhaltige Strukturreformen schaffen.

Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erinnerte in der Anhörung daran, dass die vom Bund gewährten Darlehen an die SPV in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Daher sollte unbedingt Klarheit geschaffen werden, wie die SPV dauerhaft sicher aufgestellt werden könne.

Plädoyer für Einführung einer Pflegebürgerversicherung

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, in der stationären Pflege verschiebe sich die Finanzierungsverantwortung durch steigende Eigenanteile zunehmend von der Versichertengemeinschaft hin zu den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und damit auch zu den kommunalen Sozialhilfeträgern. Auch in der ambulanten Pflege stünden Pflegebedürftige vor der Wahl, wegen steigender Kosten entweder auf Leistungen zu verzichten oder sie selbst zu finanzieren. In der Folge gerieten die Finanzierungsfunktion und damit die Legitimation der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck.

Greß plädierte daher für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, eine sukzessive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Vermögenseinkommen. Abzulehnen seien private Zusatzversicherungen zur Finanzierung von Leistungskürzungen.

„Leistungen vereinfachen und flexibilisieren“

Ganz anderer Ansicht ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der sich jedoch gleichfalls für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ausspricht. Die SPV verzeichne seit Jahren Milliardendefizite. Die Finanzlage erfordere eine genaue Überprüfung der Leistungen, die passgenau und zielgerichtet sein müssten. 

Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht durch Beitragszahler finanziert werden. Nötig sei eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention. Angesichts der strukturellen Defizite sollte zudem die Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und Kapitaldeckung ergänzt werden.

Warnung vor ausufernden Sozialbeiträgen

Der Arbeitgeberverband BDA warnte vor ausufernden Sozialbeiträgen. In den nächsten zehn Jahren müsse laut Studien mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von knapp 49 Prozent gerechnet werden. Eine solche Steigerung der Abgaben würde die jüngere Generation massiv belasten. 

Nach Ansicht des BDA muss die SPV umfassend reformiert werden. Der Verband forderte, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und auch in der SPV wie in der Rente einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Zudem sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden, kein Leistungsanspruch aus der SPV bestehen (Karenzzeit). 

Die Eigenverantwortung der Versicherten sollte ausgebaut werden. Wegen der zusätzlichen Belastung nicht sinnvoll sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder ein Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Der Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung sei ebenso abzulehnen wie ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die Eigenanteile festgeschrieben würden, erklärte der BDA.

 

Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ machte in der Anhörung deutlich, wie schwierig es für pflegende Angehörige teilweise ist, geeignete ambulante Pflegeangebote zu finden. Oftmals gebe es keine Angebote oder sie seien nicht bedarfsgerecht. Wegen der Zuzahlungen übernähmen zudem viele Familien die Pflege selbst und müssten dann oft bei der eigenen Erwerbstätigkeit zurückstehen. 

Pflege sei im Übrigen immer noch überwiegend weiblich. Wenn Leistungen eingeschränkt würden, betreffe das zumeist Frauen. Viele pflegende Angehörige berichteten von großer Erschöpfung. Die Vereinssprecherin forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihem Antrag (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/03.12.2025)

Dokumente

  • 21/2216 - Antrag: Keine Leistungskürzungen in der Pflege
    PDF | 154 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 21. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025, 16:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • 21. Wortprotokoll vom 3. Dezember 2025 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Stefan Greß (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • GKV Spitzenverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • AOK Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Oppositionsanträge zur Pflegeversicherung debattiert

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2026, nach einstündiger Debatte einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dafür stimmten die Antragsteller, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/6409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. 

Zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten“ (21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nachhaltige Pflegereform – Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen“ (21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Linke fordert „solidarische Pflegeversicherung“ 

Zu Beginn der Debatte verwies der Linken-Abgeordnete Sören Pellmann auf die Lebensrealität von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen und warf der Bundesregierung vor, über Einsparungen und Leistungskürzungen zu diskutieren. Das Problem seien nicht die Pflegebedürftigen, sondern eine Politik, die Menschen im Alter immer stärker zur Kasse bitte.  „Eine Politik, die Menschen damit alleine lässt, ist ein politisches Versagen“, sagte Pellmann. 

Die Linke fordere ein Ende der explodierenden Eigenanteile, eine solidarische Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen, und gute Löhne sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Wer bei den Pflegebedürftigen spare, der spare nicht an den Kosten, sondern an der Menschlichkeit.

CDU/CSU: Vollkaskoversicherung wäre ein Systembruch

Axel Müller (CDU/CSU) sagte, die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung sei ein großer Erfolg. Das System, das 30 Jahre funktioniert habe, gerate zunehmend unter Druck. Die Anträge der Linken und der Grünen gäben auf die Kostensteigerungen im Kern dieselbe Antwort: mehr Leistungen, mehr Umverteilung, eine Abkehr vom bisherigen Finanzierungsmodell. Insbesondere die Linke wolle das Teilkasko künftig aufgeben und die Pflegeversicherung in Richtung eines Vollkaskoversicherung entwickeln. Das halte er für den falschen Weg. 

Eine  Vollkaskoversicherung wäre ein Systembruch und würde zu höheren Beiträgen führen. Gebraucht werde aber eine verantwortungsvolle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sei mehr als eine Finanzreform. Es stärke Prävention und Rehabilitation, sei  aber noch nicht die Antwort auf alle offenen Fragen, sagte Müller.

AfD: Ambulant vor stationär

Tobias Ebenberger (AfD) sagte, mit den Anträgen würden berechtigte Sorgen aufgegriffen. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zuhause versorgt. Dort müsse deshalb ein Schwerpunkt der Unterstützung liegen. „Unser Grundsatz lautet: Ambulant vor stationär, wo immer es möglich ist“, so Ebenberger. Wer privat Pflege übernehme, verdiene bessere finanzielle Unterstützung und weniger Bürokratie, und wer es nicht alleine schaffe, müsse verlässliche professionelle Hilfe bekommen.

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner könnten nicht jedes Problem durch höhere Beiträge auffangen. Steuergelder sollten zunächst der „eigenen Bevölkerung“ zugute kommen. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, könne die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch zusammengeführt werden.

SPD: Soziale Auswirkungen berücksichtigen

Claudia Moll (SPD) sagte, es reiche nicht zu sagen, was alles besser werden soll. Es müssten auch die Fragen der Finanzierung und der Umsetzung  beantwortet werden. Die Linke fordere eine Pflegevollversicherung. Dieses Anliegen sei nachvollziehbar. Sie mache auch konkrete Finanzierungsvorschläge. „Aber eine breitere Einnahmebasis darf eben auch kein Blankoscheck für die Ausgabenseite sein.“ 

Eine Regierungskoalition sei gut beraten, solche Auswirkungen zu berücksichtigen. Deswegen wolle man zwei Dinge zusammenbringen. „Wir wollen die Pflegebedürftigen entlasten, aber wir müssen auch gleichzeitig sicherstellen, dass die Pflegeversicherung langfristig bezahlbar bleibt und Beschäftigte und Arbeitgeber nicht immer stärker belastet werden“, sagte Moll. Das Nein der Fraktion zu dem Antrag der Linken sei aber kein Ja zu Leistungskürzungen.

Grüne: Kürzen ist keine Pflegereform

Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, bei der Pflege bräuchten die Menschen vor allem Verlässlichkeit. Es sei richtig gewesen, die geplante Kürzung der Rentenbeiträge zurückzunehmen. Aber Anerkennung müsse im Alltag ankommen: durch Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Wer Tag und Nacht pflegt, brauche eine Pause. Und genau bei diesen Entlastungen setze die Bundesregierung den Rotstift an. 

Die Grünen setzten sich dafür ein, dass Menschen länger in der eigenen Wohnung bleiben können. Klar sei aber, dass höherer Hürden für einen Pflegegrad, wie sie die Bundesregierung vorsehe, keinen Menschen gesünder machen. Pflege müsse bezahlbar bleiben, auch in Pflegeheimen. Die Eigenanteile müssten spürbar begrenzt werden. Deswegen wollten die Grünen eine Pflege-Bürgerversicherung. „Kürzen ist keine Pflegereform“, sagte Fischer. 

Abgelehnter Antrag der Linken

Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in der Vorlage (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten wollten die Bundesregierung auffordern, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. 

Überwiesener Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem, so schreibt sie. Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.

Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze „perspektivisch“ abschaffen

Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.

Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.

Überwiesener Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz werde dem Handlungsauftrag nicht gerecht, heißt es in ihrem Antrag. Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung werde lediglich geprüft, versicherungsfremde, gesamtstaatliche Aufgaben würden weiter nicht aus Steuermitteln finanziert, und eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile bleibe aus. Eine Reform, die das Vertrauen in die SPV stärken wolle, müsse die Lasten fair verteilen.

Die Abgeordneten setzen in ihrem Konzept auf eine breit angelegte Pflegeprävention, die durch ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit verbindlichen Zielwerten bis 2035 verankert werden sollte. Ferner fordern die Grünen die Einführung eines vollständigen Risikostrukturausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die SPV.

Beamte und Selbstständige sollen in die SPV integriert werden

Zudem sollten Beamte und Selbstständige bei Eintritt in den Beruf in die SPV integriert werden. Die SPV müsse von Aufgaben entlastet werden, die ihr ordnungspolitisch nicht zuzuordnen seien, darunter falle die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben (rund 5,2 Milliarden Euro), die dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt (rund 4,5 Milliarden Euro jährlich) sowie die schrittweise Herauslösung der Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen und ihre Finanzierung durch die zuständigen Länder. Die medizinischen Behandlungspflege im stationären Bereich sollte perspektivisch in die Krankenversicherung überführt werden.

Es gelte zudem, pflegende Angehörige zu stärken, sozial besser abzusichern und im Pflegealltag wirksam zu entlasten. Vorgeschlagen wird die Bündelung der bislang fragmentierten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige in einem flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget. Doppelte Dokumentationspflichten sollten abgebaut und die Digitalisierung ausgebaut werden, heißt es. Auch Kompetenzmix-Modelle einschließlich akademisierter Pflegefachpersonen, Community Health Nurses und Advanced Practice Nursing sollten ausgebaut werden.

Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege müssten solidarisch, bedarfsgerecht und generationengerecht begrenzt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten blieben unberührt. (mwo/pk/hau/16.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Pellmann, Sören

Die Linke

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Fraktion Die Linke im Bundestag/Jennifer Marke

Müller, Axel

CDU/CSU

Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Ebenberger, Tobias

AfD

Tobias Ebenberger

Tobias Ebenberger

© Tobias Ebenberger

Moll, Claudia

SPD

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Streeck, Prof. Dr. Hendrik

CDU/CSU

Prof. Dr. Hendrik Streeck

Prof. Dr. Hendrik Streeck

© Hendrik Streeck/ David Peters

Hess, Nicole

AfD

Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Yüksel, Serdar

SPD

Serdar Yüksel

Serdar Yüksel

© Landtag NRW

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Schötz, Evelyn

Die Linke

Evelyn Schötz

Evelyn Schötz

© Evelyn Schötz/ Die Linke

Staffler, Katrin

CDU/CSU

Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Baum, Dr. Christina

AfD

Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/2216 - Antrag: Keine Leistungskürzungen in der Pflege
    PDF | 154 KB — Status: 14.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5828 - Antrag: Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten
    PDF | 196 KB — Status: 07.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6409 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2216 - Keine Leistungskürzungen in der Pflege
    PDF | 166 KB — Status: 11.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8398 - Antrag: Nachhaltige Pflegereform - Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen
    PDF | 552 KB — Status: 06.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
  • Beschlussempfehlung 21/6409(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-pflege-1115414

Stand: 17.10.2026