Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2026, nach einstündiger Debatte einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dafür stimmten die Antragsteller, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/6409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.
Zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten“ (21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nachhaltige Pflegereform – Die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest machen“ (21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Linke fordert „solidarische Pflegeversicherung“
Zu Beginn der Debatte verwies der Linken-Abgeordnete Sören Pellmann auf die Lebensrealität von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen und warf der Bundesregierung vor, über Einsparungen und Leistungskürzungen zu diskutieren. Das Problem seien nicht die Pflegebedürftigen, sondern eine Politik, die Menschen im Alter immer stärker zur Kasse bitte. „Eine Politik, die Menschen damit alleine lässt, ist ein politisches Versagen“, sagte Pellmann.
Die Linke fordere ein Ende der explodierenden Eigenanteile, eine solidarische Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen, und gute Löhne sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Wer bei den Pflegebedürftigen spare, der spare nicht an den Kosten, sondern an der Menschlichkeit.
CDU/CSU: Vollkaskoversicherung wäre ein Systembruch
Axel Müller (CDU/CSU) sagte, die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung sei ein großer Erfolg. Das System, das 30 Jahre funktioniert habe, gerate zunehmend unter Druck. Die Anträge der Linken und der Grünen gäben auf die Kostensteigerungen im Kern dieselbe Antwort: mehr Leistungen, mehr Umverteilung, eine Abkehr vom bisherigen Finanzierungsmodell. Insbesondere die Linke wolle das Teilkasko künftig aufgeben und die Pflegeversicherung in Richtung eines Vollkaskoversicherung entwickeln. Das halte er für den falschen Weg.
Eine Vollkaskoversicherung wäre ein Systembruch und würde zu höheren Beiträgen führen. Gebraucht werde aber eine verantwortungsvolle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sei mehr als eine Finanzreform. Es stärke Prävention und Rehabilitation, sei aber noch nicht die Antwort auf alle offenen Fragen, sagte Müller.
AfD: Ambulant vor stationär
Tobias Ebenberger (AfD) sagte, mit den Anträgen würden berechtigte Sorgen aufgegriffen. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zuhause versorgt. Dort müsse deshalb ein Schwerpunkt der Unterstützung liegen. „Unser Grundsatz lautet: Ambulant vor stationär, wo immer es möglich ist“, so Ebenberger. Wer privat Pflege übernehme, verdiene bessere finanzielle Unterstützung und weniger Bürokratie, und wer es nicht alleine schaffe, müsse verlässliche professionelle Hilfe bekommen.
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner könnten nicht jedes Problem durch höhere Beiträge auffangen. Steuergelder sollten zunächst der „eigenen Bevölkerung“ zugute kommen. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, könne die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch zusammengeführt werden.
SPD: Soziale Auswirkungen berücksichtigen
Claudia Moll (SPD) sagte, es reiche nicht zu sagen, was alles besser werden soll. Es müssten auch die Fragen der Finanzierung und der Umsetzung beantwortet werden. Die Linke fordere eine Pflegevollversicherung. Dieses Anliegen sei nachvollziehbar. Sie mache auch konkrete Finanzierungsvorschläge. „Aber eine breitere Einnahmebasis darf eben auch kein Blankoscheck für die Ausgabenseite sein.“
Eine Regierungskoalition sei gut beraten, solche Auswirkungen zu berücksichtigen. Deswegen wolle man zwei Dinge zusammenbringen. „Wir wollen die Pflegebedürftigen entlasten, aber wir müssen auch gleichzeitig sicherstellen, dass die Pflegeversicherung langfristig bezahlbar bleibt und Beschäftigte und Arbeitgeber nicht immer stärker belastet werden“, sagte Moll. Das Nein der Fraktion zu dem Antrag der Linken sei aber kein Ja zu Leistungskürzungen.
Grüne: Kürzen ist keine Pflegereform
Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, bei der Pflege bräuchten die Menschen vor allem Verlässlichkeit. Es sei richtig gewesen, die geplante Kürzung der Rentenbeiträge zurückzunehmen. Aber Anerkennung müsse im Alltag ankommen: durch Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Wer Tag und Nacht pflegt, brauche eine Pause. Und genau bei diesen Entlastungen setze die Bundesregierung den Rotstift an.
Die Grünen setzten sich dafür ein, dass Menschen länger in der eigenen Wohnung bleiben können. Klar sei aber, dass höherer Hürden für einen Pflegegrad, wie sie die Bundesregierung vorsehe, keinen Menschen gesünder machen. Pflege müsse bezahlbar bleiben, auch in Pflegeheimen. Die Eigenanteile müssten spürbar begrenzt werden. Deswegen wollten die Grünen eine Pflege-Bürgerversicherung. „Kürzen ist keine Pflegereform“, sagte Fischer.
Abgelehnter Antrag der Linken
Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in der Vorlage (21/2216(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.
Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten wollten die Bundesregierung auffordern, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.
Überwiesener Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem, so schreibt sie. Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.
Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze „perspektivisch“ abschaffen
Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.
Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.
Überwiesener Antrag der Grünen
Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz werde dem Handlungsauftrag nicht gerecht, heißt es in ihrem Antrag. Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung werde lediglich geprüft, versicherungsfremde, gesamtstaatliche Aufgaben würden weiter nicht aus Steuermitteln finanziert, und eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile bleibe aus. Eine Reform, die das Vertrauen in die SPV stärken wolle, müsse die Lasten fair verteilen.
Die Abgeordneten setzen in ihrem Konzept auf eine breit angelegte Pflegeprävention, die durch ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit verbindlichen Zielwerten bis 2035 verankert werden sollte. Ferner fordern die Grünen die Einführung eines vollständigen Risikostrukturausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die SPV.
Beamte und Selbstständige sollen in die SPV integriert werden
Zudem sollten Beamte und Selbstständige bei Eintritt in den Beruf in die SPV integriert werden. Die SPV müsse von Aufgaben entlastet werden, die ihr ordnungspolitisch nicht zuzuordnen seien, darunter falle die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben (rund 5,2 Milliarden Euro), die dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt (rund 4,5 Milliarden Euro jährlich) sowie die schrittweise Herauslösung der Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen und ihre Finanzierung durch die zuständigen Länder. Die medizinischen Behandlungspflege im stationären Bereich sollte perspektivisch in die Krankenversicherung überführt werden.
Es gelte zudem, pflegende Angehörige zu stärken, sozial besser abzusichern und im Pflegealltag wirksam zu entlasten. Vorgeschlagen wird die Bündelung der bislang fragmentierten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige in einem flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget. Doppelte Dokumentationspflichten sollten abgebaut und die Digitalisierung ausgebaut werden, heißt es. Auch Kompetenzmix-Modelle einschließlich akademisierter Pflegefachpersonen, Community Health Nurses und Advanced Practice Nursing sollten ausgebaut werden.
Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege müssten solidarisch, bedarfsgerecht und generationengerecht begrenzt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten blieben unberührt. (mwo/pk/hau/16.10.2026)