Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 28. November 2025, ohne Aussprache den Einspruch zurückgewiesen, den der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt gegen den ihm in der Plenarsitzung am Mittwoch, 26. November, durch den sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erteilten Ordnungsruf eingelegt hatte. Für die Zurückweisung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD-Fraktion.
Zur Begründung schrieb Reichardt, er habe lediglich seinem Fraktionskollegen Enrico Komning etwas gesagt und die Sitzungsleitung nicht kritisieren wollen. Im Bundestag lägen offensichtlich veraltete Geschäftsordnungen aus. Die von Nouripour angesprochene Änderung sei in diesen Exemplaren nicht enthalten. Er halte die Auslegung der aktualisierten Geschäftsordnung durch Nouripour bezüglich der Erteilung des Wortes an die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt für falsch, so der Abgeordnete. (vom/28.11.2025)