Debatte über Bargeld und Potenziale von Bitcoin

Die Abgeordneten befassen sich mit der Zukunft des Bargelds. (© picture alliance / dpa | Matthias Balk)
Drei Anträge der AfD-Fraktion zur Finanzpolitik berät der Bundestag am Freitag, 5. Dezember 2025. Der Antrag mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen“ (21/3038) soll ebenso wie der Antrag „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ (21/2301) und der Antrag mit dem Titel „Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel“ (21/3039) nach einstündiger Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Erster Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (21/3038). Über die Einführung des digitalen Euro soll es auch eine Volksabstimmung geben. Außerdem soll die Bundesregierung Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bewerten. Sichergestellt sein müsse in diesem Zusammenhang, dass bei Kryptowährungen keine Vermögenseingriffe möglich sein können sowie eine freie und anonyme Verwendung (auch offline bis zu 14 Tagen) möglich sein müsse.
In der Begründung heißt es, neben Chancen habe der digitale Euro auch erhebliche Risiken. So führe die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen würden. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen eingeschränkt. Auch würden bei digitalen Bezahlmethoden Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre bestehen. So habe die Gesellschaft für Informatik vor einem „gläsernen Bürger“ gewarnt. Es bestehe zudem eine Bedrohung durch Cyberangriffe, und die Einführung eines digitalen Euros gefährde das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will die verbindliche Annahme von Bargeld in Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Dienstleistungen mit unmittelbarem persönlichem Kundenkontakt sichergestellt wissen. Dazu fordert sie in ihrem dritten Antrag (21/3039) die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf.
Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass Euro-Bargeld zwar das einzig gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum sei, in der Praxis jedoch zunehmend die Annahme von Bargeld verweigert werde. Dies geschehe insbesondere im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen. „Dies führt zu einem Bedeutungsverlust des Bargelds und schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein“, erklärt die Fraktion.
„Pflicht zur Annahme von Bargeld fehlt“
In Deutschland fehle jedoch eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld, was zu Unsicherheiten führe und soziale Ausgrenzung – insbesondere bei älteren Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln – herbeiführen oder verschärfen könne.
Außerdem lehnt die AfD-Fraktion von der EU beschlossene Obergrenzen für Bargeldzahlungen ab, „da sie die Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels einschränken und nicht mit dem Status des Bargelds als gesetzlichem Zahlungsmittel vereinbar sind“. (hle/hau/03.12.2025)