Fragestunde

Fragestunde am 3. Dezember

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 3. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2980) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen

29 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

19 der 73 Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium des Innern war mit 16 Fragen vertreten, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 15 Fragen. Sechs Fragen sollte das Bundesfinanzministerium beantworten, fünf Fragen das Bundeskanzleramt. Mit vier Fragen musste sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen, drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sollte sich zu zwei Fragen äußern. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder beim Bundesjustizministerium, wie das Ministerium auf die Warnung des Deutschen Richterbundes reagiert, man müsse die Justiz vor politischem Missbrauch schützen. Schröder fragte weiter, wie das Ministerium vor allem die von Richterbund kritisierte Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft durch die Justizministerien bewertet.

Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesfamilienministerium erfahren, bis wann die Bundesregierung die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen will, das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Im Haushalt 2026 sei dies nicht vorgesehen. Khan fragte, welche konkreten Schritte die Regierung zur Umsetzung plant.

Die bayerische Abgeordnete der Linken Nicole Gohlke fragte das Bundesfinanzministerium, ob die Bundesregierung verbindlich beziffern kann, mit welchem konkreten Betrag eine einzelne Schule im Bundesdurchschnitt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität rechnen kann. Gohlke verwies darauf, dass das Sondervermögen inzwischen für eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche verwendet werden soll, von Frauenhäusern bis zur Verkehrsinfrastruktur, während der Schulsanierungsbedarf laut KfW-Kommunalpanel 2025 allein 67,8 Milliarden Euro betrage. Sie wollte wissen, ob die Regierung sicherstellen wird, dass diese Mittel tatsächlich zweckgebunden für Schulen eingesetzt werden, und wenn ja, wie. 

Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, welche Bau- und Umbaumaßnahmen die Bundespolizei an den deutsch-dänischen Grenzübergängen vornimmt und wie viele unerlaubte Einreisen seit Beginn der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen am 16. September 2024 an der deutsch-dänischen Grenze festgestellt wurden.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/03.12.2025)