Beratung des Gedenkstättenkonzepts des Bundes
Das Parlament hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, über die „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ beraten, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/2910) vorliegt. Während der halbstündigen Debatte wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen“ (21/3032) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Kultur und Medien.
Konzeption des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland habe die dauerhafte Verpflichtung, die staatlich begangenen oder initiierten Verbrechen aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken, schreibt die Bundesregierung. Die noch vorhandenen Orte der Taten, ihrer Planung und Verwaltung seien in besonderer Weise geeignet, an diese Geschehnisse zu erinnern. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, so heißt es weiter, komme den Ländern eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in die Lage zu versetzen, ihren vielfältigen Anforderungen angemessen nachzukommen.
Im Mittelpunkt stünden dabei das Gedenken an die Opfer, der kritisch-reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen Geschichte.
Bund als Akteur der Erinnerungskultur
In Deutschland sei der Bund über die Finanzierung Akteur der Erinnerungskultur, „der ermöglicht, aber nicht lenkt“. Es werde allen Versuchen eine Absage erteilt, von staatlicher Seite ein Geschichtsbild oder eine bestimmte Lesart vorgeben zu wollen, schreibt die Bundesregierung. Die wissenschaftliche Fundierung sei der entscheidende Parameter bei der Aufarbeitung der Vergangenheit.
„Erinnerungskultur ist in einem demokratisch verfassten Land aber nicht nur Sache des Bundes, sondern neben Ländern und Kommunen aller Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der Opfer, ihrer Nachfahren und ihrer Interessenvertretungen“, heißt es in der Unterrichtung. So wie Geschichte und ihre Interpretation komplex und dem Wandel unterworfen seien, entwickle sich auch der gesellschaftliche Diskurs weiter. In diesem Umfeld könnten Gedenkstätten fachlich gesicherte Information und Orientierung bieten. „Im idealen Fall tragen sie zu gemeinsamer Identität und gesellschaftlicher Integration bei“, schreibt die Bundesregierung.
Antrag der Grünen
Nach dem Willen der Grünen soll die Geschichte des deutschen Kolonialismus neben der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur und der SED-Diktatur als drittes zentrales Feld der Erinnerungskultur anerkannt und somit „eine pluralistische, inklusive und transnationale Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe ermöglicht“ werden. In einem entsprechenden Antrag (21/3032) fordert sie deshalb die Bundesregierung auf, den noch von der ehemaligen Bundesregierung im November 2024 fertiggestellten Entwurf zur „Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu verabschieden. Die Aufarbeitung und Erinnerung sowie das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, der SED-Diktatur und des Kolonialismus müsse entsprechend der Bedarfe finanziell abgesichert werden.
Die Grünen sprechen sich darüber hinaus unter anderem dafür aus, die staatliche Unabhängigkeit der bestehenden Gedenkstätten zu sichern, Schutzkonzepte für Gedenkstätten gegen physische und digitale Angriffe zu etablieren, bislang verleugnete Opfergruppen des Nationalsozialismus anzuerkennen, die anwendungsbezogene und interdisziplinäre Forschung stärker zu finanzieren, die paritätische Finanzierung durch Bund und Länder fortzusetzen und zu flexibilisieren sowie die internationale Zusammenarbeit in der Erinnerungskultur und Forschung zu vertiefen. (hau/03.12.2025)