Liveübertragung: Donnerstag, 29. Januar, 15.25 Uhr
Über die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“ entscheidet das Parlament am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Debatte. Zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) gibt es eine Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (21/3627), in der die Zustimmung empfohlen wird.
Den Abgeordneten liegt außerdem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3628) vor, demzufolge der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar ist“.
Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung ihren Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI) ein weiteres Jahr fortsetzen. Vorgesehen ist laut Antrag die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen.
Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der Nato-Mission im Kampf gegen den IS nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und werde vom Irak explizit erbeten. Territorial sei die Terrororganisation weitgehend zwar besiegt, allerdings hätten sich IS-Anschläge auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiere der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehne seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus.
IS will erneut territorial Fuß fassen
Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen.
Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des Mandats für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 109 Millionen Euro. (ahe/hau/16.01.2026)