Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes
Über die Forderung der Fraktion Die Linke nach 28 Tagen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes hat der Bundestag am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals beraten. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte wurde der entsprechende Antrag (21/2241) in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie 2019 /1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige durch Deutschland. „2019 wurden mit der Richtlinie Mindeststandards für die Mitgliedstaaten formuliert, die bis August 2022 umgesetzt werden mussten. Die vorgesehenen Maßnahmen der Richtlinie reichen von flexiblen Arbeitszeitregelungen, über Elternzeit und Urlaubsansprüchen für pflegende Angehörige bis hin zu einem Rechtsanspruch auf sogenannten Vaterschaftsurlaub“, erläutern die Abgeordneten.
Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz. (che/hau/17.12.2025)