Parlament

EGMR-Präsident Spano steht PVER Rede und Antwort

Gebäude des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Gebäude des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (ECHR-CEDH Council of Europe)

Aus Sicht des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), Robert Spano, ist eine wirksame und unparteiliche Justiz „der Eckpfeiler eines funktionierenden Systems der demokratischen Gewaltenteilung“. Das machte Spano während der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) am Freitag, 20. November 2020, deutlich. Die Rolle der Justiz in einer Demokratie bestehe darin, die Existenz der Rechtsstaatlichkeit zu garantieren. Alle Personen und staatlichen Behörden müssen sich in einer Demokratie an das Recht halten, betonte Spano. Ohne Rechtsstaatlichkeit könne es keine wirksame Demokratie geben. „Keiner kann sich über das Gesetz stellen“, sagte er. Diese Botschaft gelte es immer wieder zu betonen.

Die justizielle Unabhängigkeit, so seine Forderung, müsse durch formelle und rechtliche Unabhängigkeit garantiert sein. Doch damit nicht genug: Nicht weniger bedeutsam sei die „de facto“ Unabhängigkeit – also die tatsächliche Unabhängigkeit. „Das bedeutet: Regierungen können und dürfen Gerichte nicht kontrollieren. Es darf keinen externen Druck auf Richter geben. Auch Medienkampagnen und politischer Druck auf Richter sind inakzeptabel“, machte der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte deutlich.

Rolle der Parlamente bei Implementierung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Vor den PVER-Mitgliedern machte er auch auf die große Bedeutung der nationalen Parlamente bei der Implementierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aufmerksam. „Die Rolle der Parlamente ist jetzt von entscheidender Bedeutung, sowohl vorgelagert bei der Verhinderung von Verstößen als auch nachgelagert, um sicherzustellen, dass Urteile ordnungsgemäß ausgeführt werden.“ Die Rolle der Parlamente bestehe also aus zwei Teilen: Zum einen gebe es eine zunehmende Zahl an parlamentarischen Ausschüssen, um die Kompatibilität der Gesetzgebung mit der EMRK zu überprüfen. „Diese Gremien sind unerlässlich, wenn wir unsere Rechtsprechung berücksichtigen wollen bei der Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen“, sagte Spano.
Der zweite Aspekt hinsichtlich der großen Bedeutung der Parlamente beträfe die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die vielfach legislative Veränderungen notwendig machten. „Gerade dann, wenn ein Gesetz die Ursache für die Rechtsverletzung ist“, so Spano. Er begrüßte zugleich die „entscheidende und direkte“ Rolle der PVER bei der Wahl der Richter des Gerichtshofs. Es könne nicht oft genug gesagt werden, dass die Qualität des Gerichtshofs von der Qualität seiner Richter abhänge, sagte der Gerichtshof-Präsident. Aus seiner Sicht ist die PVER „das schlagende demokratische Herz“ des Europarates.

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Auf Nachfrage aus dem Kreis der Abgeordneten sagte er, aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bestünden keine Probleme hinsichtlich des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die EMRK sei für den Beitritt der EU bereit. Zu eventuellen Problemen auf Seiten der EU in diesem Zusammenhang könne er sich nicht äußern.
Eine Frage des Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe (SPD) nach „roten Linien“ hinsichtlich der Nicht-Umsetzung von Urteilen aufgreifend, machte Spano deutlich, dass die Vollstreckung und Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte „eine zentrale Frage für die Legitimität und Glaubwürdigkeit des Europarates ist“. Jeder Mitgliedstaat des Europarates habe die bedingungslose Verpflichtung, die Urteile umzusetzen. „Es gibt keine Ausnahmeregeln“, betonte Spano. Die Umsetzung der Urteile sei aber ein politischer Prozess. Insofern sei da das Ministerkomitee gefragt, nicht der Gerichtshof.

Derzeit liegen Gerichtshof 61.000 Beschwerden vor

Spano räumte ein, dass es derzeit einen großen Rückstau an Fällen gebe. Dazu habe auch die Corona-Pandemie beigetragen. Aktuell lägen dem Gerichtshof 61.000 Beschwerden vor. „Wir arbeiten so rasch wie möglich und tun unser Bestes“, sagte er.

Auf die Frage der polnischen Abgeordneten Kamila Gasiuk-Pihowicz, wann mit Urteilen hinsichtlich des Status der Mitglieder des Verfassungsgerichtes in Polen zu rechnen sei, sagte der Gerichtshof-Präsident, diese Beschwerden würden prioritär behandelt. Einen Zeitrahmen könne er jedoch nicht angeben. Auch sei es ihm nicht möglich, sich zu einzelnen anhängigen Rechtssachen zu äußern, sagte Spano und bat um Verständnis. (hau)

Marginalspalte