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Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat sich am Montag, 24. Juni 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ (20/10859) befasst. Die Bundesregierung will demnach Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgreifen sowie Ergebnisse einer Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes umsetzen. Mit einem Paragrafen 16a soll danach die Datenschutzkonferenz (DSK), wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im Bundesdatenschutzgesetz institutionalisiert werden.