24. Juni 2024 Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat sich am Montag, 24. Juni 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ (20/10859) befasst. Die Bundesregierung will demnach Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgreifen sowie Ergebnisse einer Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes umsetzen. Mit einem Paragrafen 16a soll danach die Datenschutzkonferenz (DSK), wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im Bundesdatenschutzgesetz institutionalisiert werden.