28. Februar 2012 Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Beteiligungsrechten des Bundestages am Euro-Rettungsschirm EFSF angekündigt, dass die beanstandete Regelung zum sogenannten Neunergremium des Haushaltsausschusses nachjustiert werden wird. Das Gericht hatte entschieden, dass die Regelung, wonach die Entscheidungsbefugnisse des Bundestages bei besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit von diesem Gremium ausgeübt werden, die Abgeordneten in ihren Rechten verletzt.