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25. Februar 2013 Bundestag ändert Wahlgesetz

Der Bundestag hat am 21. Februar das Bundeswahlgesetz geändert und damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen. Im Mittelpunkt stand die Beseitigung des sogenannten negativen Stimmgewichts, das dazu führen konnte, dass mehr Zweitstimmen zu weniger Mandaten führen.

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