6. November 2019 Experten: „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer anerkennen
Menschen, die während der nationalsozialistischen Diktatur als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt beziehungsweise in Konzentrationslagern inhaftiert wurden, sollen als NS-Opfer anerkannt werden. Mit Ausnahme der AfD-Fraktionen waren sich alle anderen Fraktionen und die vier geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien unter Vorsitz von Katrin Budde (SPD) am Mittwoch, 6. November 2019, einig. Grundlage der Anhörung waren entsprechende Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD (19/14342), der FDP (19/8955), der Linken (19/14333) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/7736).