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13. Januar 2020 Im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Künstlicher Intelligenz

Für den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, ist der Datenschutz kein Hemmnis für Innovation im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Das Datenschutzrecht sei aber ein „essenziell notwendiger Schutzmechanismus“, betonte Kelber am Montag, 13. Januar 2020, in der Sitzung der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ unter Leitung von Stefan Sauer (CDU/CSU). Datenschutz könne vielmehr ein Innovationsmotor und ein Alleinstellungsmerkmal für die Etablierung einer „KI made in Europe“ sein, sagte der Datenschutzbeauftragte.

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