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17. Mai 2021 Fachverbände stellen Änderungen im Infektionsschutzgesetz nicht infrage

Die geplanten Änderungen und Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden von Fachverbänden im Grundsatz nicht infrage gestellt. Die Verbände werten die Änderungen als sinnvolle Korrekturen zum vierten Bevölkerungsschutzgesetz, der sogenannten Bundesnotbremse. Allerdings fordern die Verbände einige weitergehende Regelungen, wie die Anhörung zum Gesetzentwurf von Union und SPD (19/29287) am Montag, 17. Mai 2021, im Gesundheitsausschuss unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) ergeben hat. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

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