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17. April 2023 Kritik an Umsetzung der EU-Fahrgastrechteverordnung

Als nicht ausreichend bewerten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Sozialverband Deutschland (VdK) den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5628) zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 17. April 2023, deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten müssen, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können. Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können.

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