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9. Oktober 2023 Eingaben zur elektronischen Patientenakte und zum Elterngeld

Vorgesehene Änderungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) und die geplante neue Einkommensgrenze beim Elterngeld waren am Montag, 9. Oktober 2023, Thema einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Der Ausschuss befasste sich zunächst mit der Forderung, dass die elektronische Patientenakte weiterhin nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen angelegt werden darf. Im Anschluss diskutierte das Gremium über eine Petition, in der die Beibehaltung der Einkommensgrenze nach Paragraf 1 Absatz 8 des Bundeselterngeldgesetzes gefordert wird. Sie liegt derzeit bei 300.000 Euro, soll aber zum 1. Januar 2024 auf 150.000 Euro abgesenkt werden. Im Anschluss

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