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17. Januar 2024 Sachverständige begrüßen Änderung des Richtergesetzes

Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 17. Januar 2024, in einer Anhörung mit einer von der Bundesregierung geplanten Änderung des Deutschen Richtergesetzes (20/8761) befasst. Demnach sollen ehrenamtliche Richter, also Schöffinnen und Schöffen, künftig zwingend nicht berufen werden dürfen, wenn an ihrer Verfassungstreue Zweifel bestehen. Die Sachverständigen begrüßten die Änderung übereinstimmend, vor allem die von der Unionsfraktion benannten sahen aber revisionsrechtlIche Probleme. Die Bundesregierung will mit der Regelung nach eigenem Bekunden explizit ein politisches Signal senden, da rechte und rechtsextreme Gruppen ihre Anhänger dazu aufrufen würden, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben.

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