23. Februar 2026 Sozialverbände gegen Rechtskreiswechsel für Ukrainer

Mehrere führende Sozialverbände haben gegen den von der Bundesregierung geplanten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten in das Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, warnte etwa der Deutsche Caritasverband vor einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“. Grundlage der vom amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) geleiteten Anhörung war ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz (21/3539, 21/4086)(21/3539, 21/4086), wonach Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten sollen. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Geflüchtete aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben.

Gegenstand der Anhörung sind darüber hinaus die Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titeln „Bürgergeldbezug für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beenden“ (21/588) und „Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes“ (21/1073) sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Chancen statt Chaos – Bürokratie abbauen, Integration ukrainischer Geflüchteter sichern“ (21/2802) und der Linken mit dem Titel „Grundrechte verwirklichen – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt ausweiten, Haushalte der Länder und Kommunen entlasten“ (21/3571).