Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geplanten Maßnahmen als Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen sind in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Freitag, 20. März 2026, auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Die Koalition will mit dem Entwurf für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einerseits das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen sollen Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein.
Das Bundeskartellamt soll einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen können, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien.