Die Mehrheit der Sachverständigen war sich einig, dass Gaskraftwerke – anders als geplant – von der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494) der Bundesregierung ausgeschlossen werden sollen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montagmittag, 13. Oktober 2025, deutlich.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den kommerziellen Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) sowie zur Nutzung von CO2 (CCU) zu ermöglichen. Mit der Technologie soll nicht nur der rechtliche Rahmen für den kommerziellen Einsatz von CCS- und CCU-Technologien geschaffen werden, sondern die Technologie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Der Gesetzentwurf legt auch die Grundlage für den Bau von Pipelines zum Transport von CO2 und zur Speicherung in unterirdischen Gesteinsschichten, was besonders umstritten ist.