12. Oktober 2026 Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten und Stopp des Tierversuchsgesetzes

Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 12. Oktober 2026, befasst. Zunächst beriet er über eine Eingabe, die den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten, wie etwa Bitcoins, nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes verlangt. Danach ging es in der zweiten Petition um die Forderung nach einem Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes.