Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel
Wortlaut der Empfehlung
„Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte ab einer Größe von 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sollen verpflichtet werden, noch genießbare Lebensmittel, die sie sonst entsorgen würden, an gemeinnützige Organisationen (z.B. Tafeln) und für gemeinnützige Zwecke weiterzugeben.
Die Definition von Genießbarkeit soll sich nicht nur am Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern auch an weiteren handelsüblichen Gütekriterien (z.B. optische Begutachtung) orientieren.
Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte sollen mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn sie Lebensmittel ungenießbar machen oder noch genießbare Lebensmittel wegwerfen.“
Die Begründung zur Empfehlung können Sie im Bürgergutachten (Bundestagsdrucksache 20/10300) nachlesen.
Stand der Beratungen und Umsetzung
Das Bürgergutachten wurde nach einer Plenardebatte am 14. März 2024 federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft führt am Montag, den 23. September 2024, von 15 bis 17 Uhr ein öffentliches Fachgespräch zur Empfehlung „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ des Bürgerrates durch. Geladen sind neben Sachverständigen, die von den Fraktionen benannt werden, auch Teilnehmende des Bürgerrates sowie Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats.