Parlament

Altersgrenze für Energydrinks

(© DBT/Thinking Visual/Katrina Günther)

Wortlaut der Empfehlung

„Wir empfehlen, dass für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie z.B. Energybooster, eine Altersgrenze eingeführt wird. Die Definition von Energydrinks findet sich in der Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke des Bundesministeriums für Justiz.

Die Altersgrenze muss bei mindestens 16 Jahren liegen. Nach Überprüfung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirats sollte die Altersgrenze auf 18 Jahre erhöht werden, falls dies empfohlen wird.

Zusätzlich sollen auf der Vorderseite der Produkte klar erkenntliche und sich durch Farbe deutlich abhebbare Warnhinweise angebracht werden, die auf die gesundheitlichen Risiken der Inhaltsstoffe hinweisen.

Die Einhaltung der Altersgrenze soll gewährleistet werden, indem in allen Verkaufsstellen, inklusive Onlinehandel, Alterskontrollen durchgeführt werden. Betreiber von Getränkeautomaten müssen gewährleisten, dass die Altersgrenze eingehalten wird. Wenn dies technisch nicht umsetzbar ist, dürfen diese Getränke nicht verkauft werden.“

Die Begründung zur Empfehlung können Sie im Bürgergutachten (Bundestagsdrucksache 20/10300) nachlesen.

Stand der Beratungen und Umsetzung

Das Bürgergutachten wurde nach einer Plenardebatte am 14. März 2024 federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

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