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Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen

(© DBT/Thinking Visual/Katrina Günther)

Wortlaut der Empfehlung

„Wir empfehlen die Sicherstellung des Zugangs zu gesunder und ausgewogener Ernährung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen (nachfolgend Pflegeeinrichtungen) für alle. Dabei sollte die Ernährung an die individuellen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen in den Pflegeeinrichtungen angepasst werden.

Dies beinhaltet:

  • Standardisierung der Ernährungsqualität: Alle Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, sich mindestens an die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu halten. Wo dies möglich ist, wird die Einhaltung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kontrolliert.
  • Verpflichtende Einführung der DGE-Standards in Qualitätsmanagementsystemen: Die Einführung der DGE-Qualitätsstandards in ein Qualitätsmanagementsystem soll in jeder Pflegeeinrichtung verpflichtend sein, damit deren Einhaltung durchgehend durch die Pflegeeinrichtung selbst kontrolliert und bei Bedarf nachgesteuert wird. Dabei werden die besonderen Bedürfnisse unterschiedlicher Pflegeeinrichtungen berücksichtigt. Mit der Aufnahme der Ernährung ins Qualitätsmanagement wird ein stärkeres Augenmerk auf das Thema Ernährung gelegt und die Transparenz der Kosten und Qualität von Ernährung in Pflegeeinrichtungen erhöht.
  • Finanzierungssicherheit: Der Bund soll die notwendigen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sicherstellen und bei Bedarf schaffen, um eine gesunde Ernährung nach den DGE-Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen zu garantieren.
    • Erstens soll zu diesem Zweck eine einheitliche Untergrenze für Tagesausgaben für die Ernährung pro Klientin oder Klient in allen Pflegeeinrichtungen festgelegt und umgesetzt werden, damit die DGE-Qualitätsstandards eingehalten werden.
    • Zweitens soll die Sozialversicherung sicherstellen, dass die Kostendeckung durch die Leistungsträger erfolgt und die Ernährung ausreichend finanziert ist.
    • Drittens soll in allen Pflegeeinrichtungen der Anteil der Pflegesätze transparent gemacht werden, mit denen Verpflegung finanziert wird.
    • Viertens soll bei der Budgetierung in Krankenhäusern die Ernährung unter Gesundheitskosten und nicht unter sonstigen Kosten (wie z.B. Informationstechnologie) mitberücksichtigt werden. Durch die Entkopplung der Ernährungskosten von sonstigen Verwaltungskosten wird die zentrale Rolle der Ernährung für die Gesundheit betont.

Sofern dies möglich ist, soll die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards ohne die Bereitstellung von zusätzlichen Steuergeldern und höheren Kranken- und Pflegekassenbeiträgen umgesetzt werden. Andernfalls soll der Bundestag über die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln entscheiden.

  • Ausreichend Fachpersonal: Damit die DGE-Qualitätsstandards umgesetzt werden können, sorgt der Bund dafür, dass Pflegeeinrichtungen ausreichend qualifiziertes Personal anstellen, aus- und weiterbilden. Dies beinhaltet Ernährungsberaterinnen und -berater sowie das Pflege- und Küchenpersonal.“

Die Begründung zur Empfehlung können Sie im Bürgergutachten (Bundestagsdrucksache 20/10300) nachlesen.

Stand der Beratungen und Umsetzung

Das Bürgergutachten wurde nach einer Plenardebatte am 14. März 2024 federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

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