Fördern statt Fordern – neuer Steuerkurs für Lebensmittel
Wortlaut der Empfehlung
„Aufgrund der Weiterentwicklung der Gesellschaft hat sich die aktuelle Definition der Grundnahrungsmittel überholt. Dies verlangt in Teilen einer neuen und vereinfachten Definition. Diese neue Definition sollte Lebensmittel berücksichtigen, die vegan, vegetarisch, klimafreundlich, nach Bio-Standard erzeugt und gesund sind. Es sollen somit die unterschiedlichen Ernährungsformen gleichgestellt werden.
Als konkrete Beispiele für neue Grundnahrungsmittel sind zu nennen:
- pflanzliche Milchersatzprodukte
- Fleischersatzprodukte
- alle nach Bio-Standard erzeugte Produkte.
Als Teil der Maßnahme zur Verbesserung der gesunden Ernährung empfehlen wir, die Steuer folgender Produkte auf 0 Prozent Mehrwertsteuer anzupassen:
- unverarbeitetes Obst und Gemüse aus der EU in Bio-Qualität
- tiefgefrorenes Obst und Gemüse in Bio-Qualität
- Obst und Gemüse, das der Klasse 2 angehört (nicht der optischen Norm entspricht)
- Hülsenfrüchte, Nüsse und Vollkorngetreide
- Mineral- und Tafelwasser.
Wir empfehlen auch eine Neuklassifizierung des Grundnahrungsmittels Zucker. Der Rohstoff Zucker, egal aus welcher Ursprungs- oder Herstellungsform, soll nicht mehr als Grundnahrungsmittel klassifiziert sein und somit die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent angepasst werden.
Sollte eine Tierwohlabgabe nicht beschlossen werden, empfehlen wir eine Umgestaltung der Besteuerung von Fleisch.
Dazu soll Fleisch:
- in Haltungsform 1 und 2 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer besteuert werden
- in Haltungsform 3, 4 (und Bio) und Fleischersatzprodukte mit 7 Prozent Mehrwertsteuer besteuert werden.“
Die Begründung zur Empfehlung können Sie im Bürgergutachten (Bundestagsdrucksache 20/10300) nachlesen.
Stand der Beratungen und Umsetzung
Das Bürgergutachten wurde nach einer Plenardebatte am 14. März 2024 federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
In einer kleinen Anfrage (20/10856) erkundigte sich die CDU/CSU-Fraktion im März 2024 danach, ob die Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen des Bürgerrates Anpassungen bei der Mehrwert- und Umsatzsteuer plane (Fragen 6, 13, 31 und 32).
Am 12. November 2024 hat die Gruppe Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren“ (Bundestagsdrucksache 20/13738 ) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordert die Gruppe, den Begriff Grundnahrungsmittel gesetzlich zu definieren. Zudem solle die Liste der Nahrungsmittel, die einem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, angepasst werden und unter anderem pflanzliche Milchalternativen, Fleischersatzprodukte und Babynahrung berücksichtigen. Die Gruppe verweist in dem Antrag angesichts gestiegener Lebensmittelpreise auch Möglichkeiten der Steuerbefreiung für Nahrungsmittel und Wasser. Die Beratung des Antrags im Bundestag kann auf dieser Seite verfolgt werden.
Am 18. Dezember 2024 stand im Finanzausschuss eine Beratung über das Bürgergutachten auf der Tagesordnung. In der nichtöffentlichen Aussprache ging es vor allem um Empfehlung Nummer 5 „Fördern statt Fordern – neuer Steuerkurs für Lebensmittel“.