Häufig gestellte Fragen
- Wie funktioniert ein Bürgerrat?
- Weshalb kann ich mich nicht für eine Teilnahme am Bürgerrat bewerben?
- Wie wird sichergestellt, dass in den Bürgerrat viele verschiedene Perspektiven einfließen?
- Wie wurde das Thema für den ersten Bürgerrat des Deutschen Bundestages festgelegt?
- Was passiert mit den Ergebnissen und wie verbindlich sind sie für das Parlament?
Wie funktioniert ein Bürgerrat?
Bei Bürgerräten geht es darum, dass ein Querschnitt der Bevölkerung ein für die ganze Gesellschaft wichtiges Thema diskutiert und Vorschläge für die Politik erarbeitet.
Die Teilnehmenden werden per Zufallsauswahl ermittelt und bilden so die Bevölkerung in ihrer Breite ab. Dadurch fließen ganz unterschiedliche Lebenserfahrungen und Perspektiven mit ein. Die zufällig ausgewählten Menschen treffen sich mehrmals über einen längeren Zeitraum hinweg, insbesondere abends und etwa ein Mal pro Monat an einem Wochenende.
Eine professionelle Moderation sorgt dafür, dass alle gleichermaßen zu Wort kommen und die Gesprächsatmosphäre gut ist. Sie stellt auch sicher, dass alle dem Prozess folgen können und Ergebnisse festgehalten werden.
Die Themen werden für alle Teilnehmenden eingeführt. Dabei bringen Expertinnen und Experten alle auf den gleichen Wissensstand. In kleinen Gruppen (von etwa 8 Personen) wird dann diskutiert, und es werden Ideen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Lobby- und Interessengruppen haben keinen Platz in den Diskussionsrunden der Kleingruppen. Expertinnen und Experten stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Rückfragen zur Verfügung.
Bürgerräte zielen darauf, dass die Teilnehmenden Vorschläge für aktuelle politische Fragen machen, die im Alltag der Menschen eine Rolle spielen. Ihre Empfehlungen können der Politik als Kompass für anstehende Entscheidungen dienen.
Weshalb kann ich mich nicht für eine Teilnahme am Bürgerrat bewerben?
Damit in die Beratungen unterschiedliche Sichtweisen ausgewogen einfließen können, ist es notwendig, die Breite der Gesellschaft im Bürgerrat abzubilden. Dies wird am besten durch eine Zufallsauswahl erreicht.
Dadurch lassen sich auch Menschen erreichen, die sonst nicht politisch aktiv sind, nicht an Beteiligungsverfahren teilnehmen oder sich noch nie vertieft mit dem Thema des Bürgerrates auseinandergesetzt haben.
Die für die Zufallsauswahl erforderlichen Daten werden von den Meldeämtern zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung ist daher weder notwendig noch möglich.
Wie wird sichergestellt, dass in den Bürgerrat viele verschiedene Perspektiven einfließen?
Ein Problem kann am besten gelöst werden, wenn man es von vielen Standpunkten aus betrachtet. Das wird im Bürgerrat durch die Zufallsauswahl, bei der Wissensvermittlung und durch die Moderation unterstützt.
Die Zufallsauswahl ermöglicht es, dass im Bürgerrat Menschen mit den unterschiedlichsten Berufs- und Lebenserfahrungen zusammen kommen. Sie sind in Rente, stehen mitten im Arbeitsleben oder gehen noch zur Schule. Männer und Frauen sind dabei. Sie haben studiert, eine Lehre gemacht oder keinen Schulabschluss. Sie kommen aus Dörfern ebenso wie aus Millionenstädten.
Zu Beginn der Beratungen bekommen sie möglichst vielfältige Informationen von mehreren Expertinnen und Experten, die das breitestmögliche Meinungsspektrum zum Beratungsgegenstand abbilden. Die Expertinnen und Experten stammen aus Wissenschaft und Praxis. Einbezogen werden können auch Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie Betroffene.
Dass alle Beteiligten in einem Bürgerrat zu Wort kommen, stellt die Moderation sicher. Gerade auch die Leiseren, die Introvertierten, den Jüngeren, den Vorsichtigen werden im Bürgerrat gehört. Unterschiedliche Sichtweisen werden zugelassen und wertgeschätzt. Die Moderation stellt zudem die Beratungsergebnisse zusammen und berücksichtigt dabei auch Minderheitenmeinungen oder Probleme, die im Verlauf der Beratung auftauchen. Auch diese Positionen fließen in das Bürgergutachten ein, so dass Meinungsverschiedenheiten sichtbar werden.
Wie wurde das Thema für den ersten Bürgerrat des Deutschen Bundestages festgelegt?
Der Bundestag beschäftigt sich schon seit einigen Monaten mit der Vorbereitung des ersten Bürgerrates. Der Ältestenrat hat eine Berichterstattergruppe Bürgerrat berufen, in der alle Fraktionen vertreten sind. Die Berichterstattergruppe hat mehrere geeignete Fragestellungen erwogen und sich schließlich mehrheitlich auf das Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ verständigt.
Der Einsetzungsbeschluss für den ersten Bürgerrat steht am 10. Mai 2023 auf der Tagesordnung des Plenums. Darin werden voraussichtlich die Ausschüsse festgelegt, die sich nach dem Abschluss des Bürgerrats mit den Empfehlungen befassen sollen.
Was passiert mit den Ergebnissen und wie verbindlich sind sie für das Parlament?
Der Bürgerrat übergibt seine Empfehlungen voraussichtlich im Februar 2024 als Bürgergutachten an die Bundestagspräsidentin. Danach wird das Bürgergutachten als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Schon im Einsetzungsbeschluss für den Bürgerrat hat der Deutsche Bundestag festgelegt, welche Ausschüsse sich mit den Ergebnissen befassen sollen.
Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entscheidet der Bundestag, wie er mit den Ergebnissen umgeht. Er kann zum Beispiel die Bundesregierung zu einem bestimmten Handeln auffordern.
Grundsätzlich gilt: Bürgerräte machen Vorschläge und beraten das Parlament. Sie treffen selbst keine Entscheidungen und ersetzen nicht die Debatte im Bundestag. Sie sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen des Parlaments. Die letztendliche Entscheidung treffen aber die gewählten Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dafür auch die Verantwortung tragen und Rechenschaft ablegen müssen.
Die Teilnehmenden des Bürgerrats und die Öffentlichkeit werden über den Gang der parlamentarischen Beratungen informiert. Sie erfahren auch, ob Ergebnisse abgelehnt, teilweise oder ganz übernommen werden.