Parlament

Wie die Reihenfolge auf dem Stimmzettel entsteht

Wenn am Sonntag, 26. September 2021, die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben werden, so unterscheiden sich diese zwischen Flensburg und Berchtesgaden, Aachen und Cottbus. Denn bundeseinheitliche Stimmzettel gibt es nicht. Für jeden der 299 Wahlkreise werden eigene Stimmzettel gedruckt, weil in jedem Wahlkreis unterschiedliche Direktkandidatinnen und Direktkandidaten antreten.

Wie die Stimmzettel aussehen müssen, ist im Bundeswahlgesetz geregelt. In der linken Spalte – für die Wahl mit der Erststimme – werden die Bewerber um das Direktmandat für den jeweiligen Wahlkreis und in der rechten Spalte – für die Wahl mit der Zweitstimme – die Landeslisten der Parteien aufgeführt.

CDU in zwölf Ländern auf Listenplatz 1

Für die Reihenfolge der Parteien ist zunächst entscheidend, ob sie mit eigenen Landeslisten antreten oder nicht. Parteien mit Landeslisten werden zuerst genannt. Im Detail entscheidet über die Reihenfolge die Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2017 in dem jeweiligen Bundesland erzielt haben. Je mehr Zweitstimmen, desto weiter oben sind die Parteien platziert. Die übrigen Parteien werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Innerhalb eines Bundeslandes ist die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln immer identisch.

Bei der Wahl im September nimmt die CDU in dreizehn Ländern den Listenplatz 1 ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland), in Bremen steht die SPD an erster Stelle, in Sachsen die AfD und in Bayern die CSU.

Listenplatz 2

Den Listenplatz 2 belegen in neun Ländern die SPD (in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland), in vier Ländern die AfD (in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und in Thüringen), in zwei Ländern die CDU (in Bremen und in Sachsen) und Die Linke in Berlin.

Listenplatz 3

Auf dem Listenplatz 3 stehen in sechs Ländern Die Linke (in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland), jeweils in drei Ländern die AfD (in Hessen, Rheinland-Pfalz und in Bayern) und die FDP (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen), jeweils in zwei Ländern die SPD (in Brandenburg und in Berlin) und Bündnis 90/Die Grünen (in Hamburg und in Baden-Württemberg).

Listenplatz 4

Den Listenplatz 4 haben in jeweils vier Ländern die SPD (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) sowie die FDP (Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) inne, in jeweils drei Ländern die AfD (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) und Bündnis 90/Die Grünen (Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin) und in zwei Ländern Die Linke (Hamburg und Brandenburg).

Listenplatz 5

Den Listenplatz 5 belegen in sieben Ländern die FDP (in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) in fünf Ländern Bündnis 90/Die Grünen (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern) und in vier Ländern die AfD (Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin und Baden-Württemberg).

Kandidaten-Namen in der Reihenfolge der Landeslisten

In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der Direktkandidaten und Direktkandidatinnen in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Bewerberinnen und Bewerber von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen worden sind.

Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten. (vom/18.08.2021)

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