Die erste Legislaturperiode
Schwerpunkte der Parlamentsarbeit
Gewaltige Aufgaben sind von den Parlamentariern zu schultern: Heimkehrende Kriegsgefangene und zehn Millionen Flüchtlinge und Vertriebene müssen eingegliedert, Opfer versorgt und die Wohnungsnot muss beseitigt werden. Von grundlegender Bedeutung ist der Aufbau einer sozial- und rechtsstaatlichen Ordnung, und auch international will Deutschland wieder an Ansehen gewinnen.
Eines der umstrittensten Themen der Nachkriegszeit ist die Wiederbewaffnung. Während sich die CDU für einen deutschen Wehrbeitrag zur Verteidigung Westeuropas ausspricht, lehnen Opposition und große Teile der Bevölkerung eine „Remilitarisierung“ Westdeutschlands ab.
Meilensteine im Innern
In der Anfangszeit verabschiedet der Bundestag so viele Gesetze wie kaum ein zweites Mal innerhalb einer Wahlperiode, vor allem Gesetze, die für die innere Ordnung und den weiteren politischen Weg der jungen Republik entscheidend sind. 1950 beschließen die Abgeordneten das Wohnungsbaugesetz, um den Bau neuer Wohnungen staatlich zu fördern.
Nach 15 Monaten Beratung stimmt die Mehrheit im Bundestag 1952 dem Lastenausgleichsgesetz zu, das Vertriebenen und Flüchtlingen eine gewisse Entschädigung durch Umverteilung verschafft. Bis heute hat das Gesetz Gültigkeit, aus dem Fonds werden voraussichtlich noch bis in die Jahre 2030 bis 2035 Renten gezahlt werden. Insgesamt beschließt das erste Parlament 545 Gesetze.
Wendemarken der Außenpolitik
Schon bald nach dem parlamentarischen Neubeginn streiten Regierungskoalition und Opposition über das Ziel von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), die Bundesrepublik in den Westen zu integrieren und dabei an der Wiedervereinigung festzuhalten.
Einen bedeutenden Grundstein der wirtschaftlichen Integration bildet der Vertrag über die Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), der am 25. Juli 1952 in Kraft tritt. Damit übertragen neben der Bundesrepublik Frankreich, Italien und die Benelux-Länder nationale Hoheitsrechte auf eine gemeinsame supranationale Gemeinschaft. Dieser Vertrag bildet den Ausgangspunkt für die weiteren Schritte der europäischen Integration.
Mit dem Beitritt zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sollten der Besatzungsstatuts beendet und die innere und äußere Souveränität hergestellt werden. Den entsprechenden Deutschlandvertrag, der am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichnet wird, lehnt zwei Jahre später das französische Parlament ab.