Parlament

Die ersten Bundestagswahlen 1949

Ein Reisender gibt am 14. August 1949 in einem Wahllokal im Frankfurter Hauptbahnhof seine Stimme ab (Schwarz-weiß-Fotografie).

Ein Reisender gibt am 14. August 1949 in einem Wahllokal im Frankfurter Hauptbahnhof seine Stimme ab. An diesem Tag fanden in der Bundesrepublik die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag statt. (© picture alliance/ dpa)

Nach Gründung der Bundesrepublik durch die Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949 waren die Menschen am 14. August 1949 aufgerufen, den ersten Deutschen Bundestag zu wählen. Es war die erste bundesweite freie demokratische Wahl seit den Reichstagswahlen im Jahr 1932. In der DDR hingegen konnten die Bewohner erst wieder am 18. März 1990 an freien Wahlen teilnehmen.  

Von den etwa 31,2 Millionen Wahlberechtigten beteiligten sich 78,5 Prozent an der Wahl. Dies entspricht circa 24,5 Millionen Menschen. In den darauffolgenden Wahlen bis 1990 lag die Wahlbeteiligung stets höher, zwischen 86 Prozent und 91 Prozent. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht lag bei 21 Jahren, das passive Wahlrecht bei 25 Jahren. 1972 beziehungsweise 1975 wurde das Mindestalter auf 18 Jahre gesenkt. In West-Berlin fanden bis 1990 aufgrund des Vier-Mächte-Status keine Bundestagswahlen statt. Stattdessen entsandte das Abgeordnetenhaus die sogenannten „Berliner Abgeordneten“ in den Bundestag, die nicht stimmberechtigt waren.

Das Wahlsystem sah ein personalisiertes Verhältniswahlrecht vor. Im Gegensatz zu allen späteren Wahlen hatten die Wählerinnen und Wähler 1949 jedoch nur eine Stimme, mit der sie gleichzeitig ihren Direktkandidaten und die Landesliste einer Partei unterstützen. Erst seit 1953 können die Erststimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Liste einer Partei abgegeben werden. Es existierte eine Fünf-Prozent-Klausel auf Landesebene, bei der die Parteien mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen oder einen Wahlkreissitz (Grundmandatsklausel) errungen haben mussten, um Listensitze im Verhältnisausgleich zugeteilt zu bekommen. Die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde wurde ebenfalls erst mit dem Wahlgesetz von 1953 eingeführt.

Während des Wahlkampfs lagen große Teile Deutschlands noch in Trümmern. Die Spuren der Zerstörung des Zweiten Weltkriegs waren deutlich sichtbar. In 242 Wahlkreisen wurden Direktkandidaten gewählt, 158 Abgeordneten zogen über Landeslisten ein. Hinzu kamen zwei Überhangmandate von CDU und SPD. Insgesamt setzte sich der erste deutsche Bundestag entsprechend aus 402 Abgeordneten sowie 8 Abgeordneten aus West-Berlin zusammen. Von den 19 angetretenen Parteien waren insgesamt 11 im ersten Deutschen Bundestag vertreten.

Stärkste politische Kraft wurden CDU und CSU mit 31 Prozent der Stimmen (139 Mandate + 2 Berlin), gefolgt von SPD mit 29,2 Prozent (131 Mandate + 5 Berlin), FDP/DVP mit 11,9 Prozent (52 Mandate + 1 Berlin), KPD mit 5,7 Prozent (15 Mandate), Bayern-Partei (BP) mit 4,2 Prozent (17 Mandate), Deutsche Partei (DP) mit 4,0 Prozent (17 Mandate), Zentrum (Z) mit 3,1 Prozent (10 Mandate), Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV) mit 2,9 Prozent (12 Mandate) sowie Deutsche Konservative Partei/Deutsche Rechtspartei (DKP/DRP) mit 1,8 Prozent (5 Mandate). Hinzu kamen drei unabhängige Abgeordnete und ein Abgeordneter des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSV).

Dem ersten Deutschen Bundestag gehörten zu Beginn der Wahlperiode 28 Frauen an, was einem Anteil von knapp sieben Prozent entspricht. Am Ende der Wahlperiode lag der Anteil durch das Nachrücken mit insgesamt 38 Frauen bei neun Prozent. Das Durchschnittsalter aller Abgeordneten betrug 50 Jahre. Viele Mitglieder des ersten Deutschen Bundestages verfügten über parlamentarische Erfahrungen: So hatten u. a. drei Bundestagsabgeordnete bereits der Weimarer Nationalversammlung 1919/20 angehört. 29 Abgeordnete waren Mitglied des Reichstages bis 1933 gewesen, sechs gehörten dem Länderrat der amerikanischen, 40 dem Zonenbeirat der britischen Besatzungszone an und 34 hatten dem Parlamentarischen Rat angehört.

Nach der Wahl trat der erste deutsche Bundestag am 7. September 1949 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

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