Geschichte

Zwei Präsidentinnen ebnen den Weg zur Deutschen Einheit

Die beiden damaligen Parlamentspräsidentinnen Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU) und Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU) spielten im Jahr 1990 eine entscheidende Rolle bei der Wiedervereinigung. Als am 18. März 1990 die 10. Volkskammer, das Parlament der DDR, zum ersten Mal frei gewählt worden war, wandelte sich die Volkskammer zu einem Parlament, dessen Mitglieder mit einem enormen Arbeitspensum den Weg zur Deutschen Einheit bereiten sollten. „Doch zuvor waren beide Parlamente gar nicht vorgesehen, beteiligt zu werden“, erinnert sich die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth im Interview mit dem Parlamentsfernsehen aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums der Ereignisse. „Man ging von zwei bis drei Jahren Übergangszeit aus“, weiß Sabine Bergmann-Pohl, ehemalige Volkskammerpräsidentin und letztes amtierendes Staatsoberhaupt der DDR.
Denn das im ausgehenden Jahr 1989 und im beginnenden Jahr 1990 an den Tag gelegte Eiltempo führte auf politischer Ebene dazu, dass seitens der Regierungen befürchtet wurde, alles werde zu lange dauern, wenn Deutscher Bundestag und Volkskammer beteiligt würden. „Wir waren darauf nicht vorbereitet“, gibt Süssmuth unumwunden zu. „Wir hatten nichts in Schubladen.“ Hinzu kam, dass viele ostdeutsche Parlamentarier ganz neu in die Politik eingestiegen waren. „Die parlamentarische Arbeit war für mich neu“, sagt Bergmann-Pohl. „Und wir hatten keine 100 Tage Karenzzeit.“ Den Volkskammerabgeordneten wurde von Anfang an genau auf die Finger geschaut. Die Sitzungen wurden live im Fernsehen übertragen und fanden ein sehr interessiertes Publikum.

Abgeordnete ohne Büro, Telefone und Wohnungen

Hinzu kam, dass Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl neben den politischen Herausforderungen noch viele alltägliche Problem zu meistern hatte. „Als wir in der Volkskammer anfingen, hatten wir gar nichts.“ Es habe weder ausreichend Büros in Berlin geben noch Telefone oder Wohnungen für die Abgeordneten. „Aber bei uns war der starke Wille, so schnell wie möglich die Deutsche Einheit herzustellen.“ Dies habe hinterher zu einer Mischung von hohen Erwartungen und Ernüchterungen geführt. Nicht zuletzt der Beitritt der neuen Bundesländer auf Grundlage des Grundgesetzartikels 23 anstatt im Rahmen einer neuen Verfassung sei im Nachhinein als der vernünftigste, aber auch strittigste Punkt zu bewerten, so Rita Süssmuth. „Die Parlamentarier, aber auch die DDR-Bürger, hatten erwartet, dass es eine neue Verfassung gibt.“ Doch müsse auch daran erinnert werden, wie schnell die „offene Tür für einen Einigungsprozess“ wieder zu gewesen sei.
Auch Sabine Bergmann-Pohl konstatiert, dass eine gemeinsame neue Verfassung natürlich demokratischer gewesen wäre. „Aber wir hätte es nicht geschafft, wir würden heute noch daran arbeiten“, sagt die ehemalige Volkskammerpräsidentin. Gut erinnert sich die promovierte Ärztin über die Freude mit dem Beschluss der Volkskammerabgeordneten über den Beitritt. In einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 hatte die Volkskammer mit 294 Stimmen bei 62 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 Grundgesetz zum 3. Oktober 1990 beschlossen. „Man hatte aber auch gefühlt, jetzt kommen noch ganz schwierige Jahre auf uns zu“, erzählt Bergmann-Pohl von einer Ambivalenz, die alle gespürt hätten. „Es waren ja nicht alle Probleme mit dem Beitritt gelöst.“ Dennoch sei es für Bergmann-Pohl ein glücklicher Moment gewesen, „weil ich nie geglaubt habe, dass ich das noch erlebe“. (eis/02.03.2020)

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