Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020, nach halbstündiger Aussprache die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (19/18100) und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz (19/18109) angenommen. Die AfD enthielt sich jeweils, die übrigen Fraktionen stimmten dafür. Zum Nachtragshaushaltsgesetz liegt auch die Stellungnahme des Bundesrates (19/18125) vor, der keine Einwendungen erhoben hatte. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der FDP (19/18152) und der Linken (19/18153) zum Nachtragshaushaltsgesetz und der FDP zum Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (19/18154).
In namentlicher Abstimmung nahm der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Schuldenbremse mit dem Titel „Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ (19/18108) an. 469 Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab 55 Enthaltungen.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte er einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/18159) zu diesem Koalitionsantrag ab. Zu den Abstimmungen hatte der Haushaltsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (Nachtragshaushaltsgesetz 2020: 19/18132; Wirtschaftsplanstabilisierungsgesetz: 19/18133; Koalitionsantrag zur Schuldenbremse: 19/18131).
Fünf Anträge der AfD-Fraktion (19/18116, 19/18115, 19/18120, 19/18121, 19/18119) wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Darüber hinaus nahm der Bundestag die „Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ der Bundesregierung (19/18105) zur Kenntnis. Dazu lag ein Entschließungsantrag der Linken (19/18124) vor, der keine Mehrheit fand.
Nachtragshaushaltsgesetz 2020
Zum Gesamtpaket zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie zählt das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020).
Für das Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Insgesamt werden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz zusätzliche Ausgaben von 122,487 Milliarden Euro veranschlagt. Mit den zusätzlichen Ausgaben würden kurzfristig der Gesundheitsschutz und das Gesundheitssystem gestärkt sowie die Folgen für Wirtschaft, Unternehmen und Beschäftigte begrenzt, schreibt die Regierung. Durch den Nachtragshaushalt erhöhen sich die für 2020 veranschlagten Ausgaben des Bundes von 362 Milliarden Euro auf 484,487 Milliarden Euro.
Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung
Zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen werden zentral Ausgaben in Höhe von 50 Milliarden Euro veranschlagt. Um flexibel und kurzfristig auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können, wird Regierung Vorsorge in Höhe von 55 Milliarden Euro getroffen, die kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden können.
Gleichzeitig wird mit einem Anstieg der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wie Arbeitslosengeld II und der Kosten der Unterkunft und Verpflegung gerechnet. Mit einem auf 821,71 Milliarden Euro ausgeweiteten Gewährleistungsrahmen sollen die Liquidität der Unternehmen verbessert und die Programme der staatlichen KfW-Bankengruppe sowie Flexibilisierungen der Regeln für Kurzarbeit und im Steuerbereich ergänzt werden. Auch für die auslandsbezogenen Gewährleistungen wurde der Ermächtigungsrahmen geändert. Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich aufgrund der Pandemie wurde die Vorsorge um rund 5,9 Milliarden Euro erhöht.
Steuermindereinnahmen von 33,5 Milliarden Euro
Neben zusätzlichen Ausgaben werden Steuermindereinnahmen beim Bund in Höhe von rund 33,5 Millionen Euro erwartet. Um flexibel auf den möglichen Finanzierungsbedarf zu reagieren und die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen, wurden die Ermächtigungen zum Aufbau von Eigenbeständen und zur Kassenverstärkung erhöht. Eigenbestände des Bundes stellten ein flexibles und kostengünstiges Instrument zur kurzfristigen Beschaffung von Liquidität für den Bund dar. Sie könnten sowohl auf dem Sekundärmarkt veräußert als auch für besicherte Geldmarktgeschäfte des Bundes eingesetzt werden, schreibt die Regierung. Die Erhöhung der Kassenverstärkungskredite ermöglicht es dem Bund, kurzfristig mehr Geld zur Steuerung der Liquidität aufzunehmen.
Das Gesetz sieht eine Nettokreditaufnahme von 155,987 Milliarden Euro vor. In die Berechnung der für die Schuldenregel relevanten Nettokreditaufnahme müssen laut Regierung neben der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts auch die Finanzierungssalden der Sondervermögen, „Energie- und Klimafonds“, „Aufbauhilfe“, „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, „Digitale Infrastruktur“ und „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ einbezogen werden. Der Haushaltsauschuss beschloss zudem eine Konkretisierung der Anwendung einer Stundungsregelung der Bundeshaushaltsordnung.
Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze
Insgesamt hätten diese Sondervermögen einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von 5,868 Milliarden Euro. Damit komme es im Jahr 2020 zu einer Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze in Höhe von 99,755 Milliarden Euro. Die Corona-Pandemie stelle eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige. Die Vorgaben des Artikels 115 des Grundgesetzes und des Artikel-115-Gesetzes seien bei entsprechendem Bundestagsbeschluss zur Überschreitung der Kreditobergrenze in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes eingehalten, heißt es im Gesetzentwurf.
Das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 diene dazu, die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Finanzierung von Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus zu schaffen. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes ist eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zulässig. Diese Kreditobergrenze kann gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages überschritten werden.
Entschließungsantrag der FDP abgelehnt
Die FDP betonte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/18152), eine zusätzliche Nettokreditaufnahme sei sinnvoll und gerechtfertigt, aber nur in der tatsächlich notwendigen Höhe. Zunächst sollten noch vorhandene Rücklagen aufgelöst und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt werden. Dazu gehöre vor allem die sogenannte Asylrücklage in Höhe von 48,2 Milliarden Euro, von denen auch nach dem Nachtragshaushalt nur 10,6 Milliarden Euro entnommen würden.
Auch müsse ein verbindlicher Tilgungsplan für die Corona-Notfallkredite von rund 100 Milliarden Euro festgelegt werden. Der Tilgungsplan müsse als Gesetz erlassen werden und auch in künftigen Wahlperioden verbindlich sein, so die Liberalen. Neben der FDP stimmte die AfD für den Entschließungsantrag, die Koalitionsfraktionen und die Linksfraktion lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/18153) auf, ein zweites Hilfspaket in Form eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für 2020 vorzulegen und das Stabilisierungsfondsgesetz so zu ändern, dass bei Erwerb von Anteilen an Unternehmen und der Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals dieser Unternehmen durch die öffentliche Hand die Beteiligung des Bundestages sichergestellt wird.
Auch sollte nach Ende der Corona-Krise eine zeitlich befristete Vermögensabgabe für Millionäre und Milliardäre nach dem Vorbild des deutschen Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben werden, um die gestiegene öffentliche Verschuldung abzubauen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die Linke stimmte für ihren Entschließungsantrag, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Koalitionsantrag zur Schuldenbremse angenommen
Die Koalitionsfraktionen hatten in ihrem in namentlicher Abstimmung angenommenen Antrag (19/18108) zur Schuldenbremse des Grundgesetzes darauf verwiesen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie nahezu alle Bereiche der Gesellschaft erfassten und staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang erforderten. Es bestehe eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes, schrieben die Abgeordneten.
Die Notsituation sei in ihrem Ausmaß außergewöhnlich und bisher einmalig, ihr Eintritt habe sich der Kontrolle des Staates entzogen und sie beeinträchtige die staatliche Finanzlage erheblich. Zur Bekämpfung der unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie seien umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Darüber hinaus seien die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt in nahezu allen Bereichen durch die ergriffenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Pandemie führen sollen, betroffen.
Kreditaufnahme überschreitet Regelgrenze
Der Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sieht zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen eine Aufnahme von Krediten vor, die die Regelgrenze nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes um 99,755 Milliarden Euro überschreitet. Die Voraussetzungen für die Überschreitung der Obergrenze lägen gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes vor, argumentierten CDU/CSU und SPD.
Die Fraktionen hatten den Bundestag daher aufgefordert, folgenden Tilgungsplan beschließen: Die im Bundeshaushalt 2020 aufgrund der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes aufgenommenen Kredite zur Finanzierung seiner Ausgaben werden ab dem Bundeshaushalt 2023 sowie in den folgenden 19 Haushaltsjahren in Höhe von jeweils einem Zwanzigstel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2020 die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat, zurückgeführt.
Entschließungsantrag der AfD abgelehnt
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/18159) zum Schuldenbremse-Antrag der Koalition (19/18108, 19/18131), dass sich der Bundestag vorbehalten soll, die Situation in einem Monat neu zu bewerten.
Die außergewöhnliche Notsituation durch die Corona-Pandemie sollte daher zunächst befristet für lediglich einen Monat festgestellt werden. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Entschließungsantrag ab.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Das Gesetz zur Errichtung eines nichtrechtsfähigen Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“ (19/18109) dient dazu, die Realwirtschaft zu stützen, um für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Volkswirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Wie es darin heißt, flankierten die Maßnahmen die geplanten Sonderprogramme der KfW-Bankengruppe. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollen alle wesentlichen Entscheidungen über die notwendigen Maßnahmen einvernehmlich treffen.
Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Verwaltung des Sondervermögens und der entsprechenden Rahmenbedingungen sollen flexibel in einer begleitenden Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkretisiert werden.
Entschließungsantrag der FDP abgelehnt
Die FDP forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/18154) zum Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz, kurzfristig eine „negative Gewinnsteuer“ im Rahmen eines Bund-Länder-Erlasses einzuführen. Dabei sollten die Finanzämter eine negative Einkommen- oder Körperschaftsteuer als Liquiditätssoforthilfe an die Unternehmen und Selbstständigen überweisen. Als Bemessungsgrundlage sollte der letzte Steuerbescheid dienen.
Darüber hinaus wollte die FDP die Stromsteuer auf das EU-rechtlich geforderte Mindestmaß senken, um Bürger und Unternehmen bei den hohen Strompreisen zu entlasten. Die AfD und die Grünen enthielten sich, die FDP stimmte für ihren Antrag, die Mehrheit der übrigen Fraktionen lehnte ihn ab.
Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe
In ihrem Eckpunkte-Papier (19/18105), das der Bundestag zur Kenntnis nahm, schlägt die Bundesregierung finanzielle Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten vor. Vorgesehen sind bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate soll es bei bis zu zehn Beschäftigten geben (Vollzeitäquivalente).
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden, schreibt die Regierung. Der Zuschuss soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichern und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches (auch komplementär zu den Länderprogrammen), beitragen.
Voraussetzung sollen wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge von Corona sein. Das Unternehmen darf vor dem 11. März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
Die Linke hatte zu den Eckpunkten einen Entschließungsantrag vorgelegt (19/18124). Darin forderte sie die Bundesregierung unter anderem auf, temporär einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I und zur Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für alle im Kunst- und Kreativbereich Arbeitenden sicherzustellen. Auch sollten alle dauerhaft in Deutschland lebenden EU-Ausländer temporär in die Grundsicherung aufgenommen werden, wenn sie im Kreativbereich tätig sind.
Auf die Rückforderung bereits zur Projektdurchführung ausgegebener öffentlicher Bundesmittel sollte verzichtet werden. Beschlossen werden sollte zudem eine Stundung der Beiträge zu Berufsverbänden, so die Fraktion. Die Linke stimmte für ihren Entschließungsantrag, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Anträge der AfD abgelehnt
Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem fünf Anträge der AfD-Fraktion ab. In einer Vorlage forderten die Abgeordneten eine uneingeschränkte und sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags aufgrund der Corona-Pandemie (19/18116). Außerdem sollten Anreize für mehr Erntehelfer in der Landwirtschaft während der Corona-Krise geschaffen werden (19/18115).
Die Fraktion forderte in weiteren Anträgen, wirtschaftliche Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Coronakrise zu ergreifen (19/18120) und Fristen aufgrund der Corona-Pandemie für alle zu Paragraf 93 der Bundestagsgeschäftsordnung überwiesenen EU-Dokumente zu verlängern (19/18121). Darüber hinaus sollte die lebensnotwendige Energieversorgung sicher und kosteneffizient ermöglicht werden, indem Klimaschutzmaßnahmen und die Förderung unvorhersehbar schwankender Energiequellen beendet werden (19/18119).
SPD: Eine Krise globalen Ausmaßes
In der Debatte im Bundestag drückten Redner aller Fraktionen grundsätzlich ihre Zustimmung zu den haushaltspolitischen Maßnahmen der Koalition aus. Achim Post (SPD) betonte, die Corona-Pandemie sei eine „Krise globalen Ausmaßes“.
Der Sozialdemokrat sagte, er sei stolz auf die Bundesregierung, die „unermüdlich und unaufgeregt“ daran arbeite, die Krise in den Griff zu bekommen. Man müsse sich darauf einstellen, dass im Verlauf der Krise noch mehr getan werden müsse, mahnte Post.
AfD: Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen prüfen
Peter Boehringer (AfD) kritisierte, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Haushaltsausschuss keine Antworten auf Fragen zu Grundannahmen und Ausstiegskonzepten der beschlossenen Maßnahmen gegeben habe.
Der Bundestag müsse regelmäßig überprüfen, ob die gewählten Maßnahmen noch verhältnismäßig seien, sagte Boehringer mit Verweis auf einen entsprechenden Entschließungsantrag seiner Fraktion. Der Haushaltsausschuss-Vorsitzende sprach sich zudem gegen sogenannte „Corona-Bonds“ aus.
CDU/CSU: Wir sind in einer Notsituation
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) sagte, die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse sei genau für solche Lagen geschaffen worden. „Wir sind in einer Notsituation“, betonte Rehberg.
Die Bundesrepublik sei finanzpolitisch aber solide aufgestellt, „um auch eine etwa längere Krise durchzuhalten“. Der Haushaltspolitiker der Union dankte der SPD- und den Oppositionsfraktionen mit Ausnahme der AfD dafür, den Antrag der Koalition zur Schuldenregel zu unterstützen.
FDP: Auf die Grundrente verzichten
Christian Dürr (FDP) sprach von einem „historischen Tag“ der Haushaltspolitik, da der Notfallmechanismus der Schuldenregel ausgelöst werde. Allen Unkenrufen zum Trotz funktioniere diese Regel auch in Krisenzeiten. „Es ist gut, dass wir sie haben“, sagte Dürr.
Zudem forderte Dürr die Koalition auf, auf „teure Projekte wie die Grundrente“ zu verzichten. „Jetzt muss die Krise bewältigt werden“, sagte der Abgeordnete.
Linke: Rettungsschirm für Krankenschwestern und Verkäuferinnen
Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) sagte, ihre Fraktion werde dem Hilfspaket zustimmen. Dies sei aber kein „Freibrief für die Bundesregierung“. Die Linken-Haushaltspolitikerin forderte unter anderem einen „Rettungsschirm“ für Krankenschwestern und Verkäuferinnen.
Dank allein reiche nicht, jetzt gehe es um „materielle Anerkennung und Absicherung“. Die Krise sei nur mit Solidarität zu bewältigen und könne auch eine „Sternstunde der europäischen Solidarität“ werden, mahnte Lötzsch.
Grüne: Förderbank in Italien unterstützen
Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) drückte ebenfalls die grundsätzliche Zustimmung ihrer Fraktion aus. Sie forderte zudem, europäische Länder wie Italien und Spanien stärker in den Blick zu nehmen, und verwies auf eine Forderung ihrer Fraktion, der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu ermöglichen, die Förderbank in Italien zu unterstützen.
Zudem bedürfe es eines Signals, dass die internationale Gemeinschaft bereit ist, auch die Gesundheitssysteme in den ärmsten Ländern mit Milliarden zu unterstützen. (scr/vom/eis/25.03.2020)