Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2020, in namentlicher Abstimmung einen Antrag der AfD-Fraktion auf verfassungsrechtliche Überprüfung der Düngeverordnung (19/19158) abgelehnt. 545 Abgeordnete stimmten gegen, 80 Abgeordnete für den Antrag, zwei Abgeordnete enthielten sich.
Abgelehnt wurde darüber hinaus ein Antrag der FDP-Fraktion (19/11109), die eine praxisgerechte Düngeverordnung für echten Umweltschutz will. Nur die Antragsteller stimmten dafür, die AfD enthielt sich. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte Beschlussempfehlungen zum Antrag der AfD (19/20235) und zum Antrag der FDP (19/13642 Buchstabe a) vorbereitet.
Abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem abgelehnten Antrag schrieb die AfD, es bestünden Zweifel an der förmlichen und sachlichen Vereinbarkeit der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung mit dem Grundgesetz. Abgeordnete des Bundestages sollten sich daher in ausreichender Zahl zusammenfinden, um beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung zu beantragen, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei.
Die Fraktion sieht die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes sowie die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 von Landwirten gefährdet. Durch die angestrebte Düngereduktion von 20 Prozent und Düngeverboten in bestimmte Zonen komme es zu Ernteverlusten und einer niedrigeren Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Die Berechtigung, eine abstrakte Normenkontrolle zu initiieren, ist als Minderheitsrecht ausgestaltet und steht einem Viertel der Mitglieder des Bundestages zu.
Abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/11109) eine Folgenabschätzung, die untersucht, welche Regelungen der aktuellen Düngeverordnung den Transport wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungregionen in Ackerbauregionen und damit positive Umwelteffekte verhindern. Auf der Grundlage der Folgenabschätzung sollte die Düngeverordnung geändert werden, sodass neben einer angemessenen Basisregulierung Ausnahmen für Betriebe geschaffen werden, die nachweislich aufgrund ihrer Betriebsstruktur beziehungsweise Düngepraxis keine problematischen Nitratemissionen verursachen.
So würden nach Ansicht der FDP Anreize für die Reduzierung von Nitratemissionen und den Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen geschaffen sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Naturdünger erreicht. Durch die gleichzeitige Einsparung von mineralischem Dünger entstünden positive Umwelteffekte. (fno/sas/10.09.2020)