Der Bundestag hat am Freitag, 18. März 2022, der weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ im Mittelmeer zugestimmt. In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten mit 504 Ja-Stimmen gegen 100 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung den Antrag der Bundesregierung (20/630) angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/1054) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1068) zugrunde.
Einsatzgebiet außerhalb der Küstengebiete
Dem Antrag zufolge soll künftig das Mandat personell verkleinert und das Einsatzgebiet vor allem auf den Mittelmeerraum außerhalb der Küstengebiete beschränkt werden. Es sollen bis zu 550 statt wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Sie sollen weiterhin einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld leisten.
Das Einsatzgebiet umfasse das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum, heißt es im Antrag. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages“, macht die Bundesregierung deutlich. (ahe/hau/16.03.2022)