Verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht sind am Donnerstag, 7. April 2022, im Deutschen Bundestag durchgefallen. Die Parlamentarier haben in namentlicher Abstimmung alle Vorlagen (20/899, 20/954, 20/680, 20/978, 20/516) abgelehnt. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (20/1353) des Gesundheitsausschusses zugrunde. In dieser Beschlussempfehlung wurden zuvor die Gesetzentwürfe (20/899) und (20/954) zusammengeführt, die eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vorsah. 296 Abgeordnete des Bundestages stimmten in namentlicher Abstimmung für den zusammengeführten Gesetzentwurf, dagegen stimmten 378 Parlamentarier. Neun Abgeordnete haben sich enthalten. Damit wurde der Kompromissentwurf abgelehnt.
In einer weiteren namentlichen Abstimmung haben die Abgeordneten einen von der Unionsfraktion vorgelegten Antrag für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit bei 172 Ja-Stimmen, 496 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht. Für den Antrag haben 85 Abgeordnete gestimmt und 590 Parlamentarier haben dagegen votiert. Insgesamt zwölf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Schließlich fand auch keine Mehrheit ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag (20/516) gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Gestützt wurde der Antrag von 79 Parlamentariern, abgelehnt wurde die Vorlage von 606 Abgeordneten.
Emotionale Schlussdebatte
In der Schlussdebatte warben zahlreiche Redner um Zustimmung für die von ihnen jeweils vertretenen Konzepte. In der emotionalen und erneut kontroversen Debatte warfen sich insbesondere Abgeordnete von SPD und Union gegenseitig vor, einen mit breiter Mehrheit getragenen Kompromiss verhindert zu haben.
Die AfD-Fraktion hielt ihrerseits der Ampel-Koalition völliges Versagen und eine Bevormundung der Bürger in der Corona-Pandemie vor. Auch Redner anderer Fraktionen wandten sich gegen eine verpflichtende Impfung und machten dabei neben medizinischen auch rechtliche Bedenken geltend.
Schmidt: Das Virus wird nicht einfach verschwinden
Dagmar Schmidt (SPD) warb für die allgemeine Impfpflicht und den kurzfristig gefundenen Kompromiss. Es gehe nicht darum, wie die Lage jetzt sei, sondern um das, was im nächsten Herbst und Winter zu erwarten sei, wenn womöglich neue Virusvarianten aufträten. Sie warnte: „Das Virus wird nicht einfach verschwinden.“ Daher müsse Vorsorge getroffen werden, um das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Entweder es gelinge, die Impflücke zu schließen und eine Grundimmunisierung zu erreichen, oder es müssten notfalls wieder Schutzvorkehrungen getroffen und Freiheitseinschränkungen in Kauf genommen werden.
Sie hielt der Union vor, sich einer Verständigung entzogen zu haben. Es sei jedoch Aufgabe der verantwortlichen Politiker, Verhandlungen zu führen und Kompromisse zu schließen. Mit dem neuen Konzept verbunden sei die Möglichkeit, die Impfpflicht auszusetzen oder zu auch zu erweitern in einer schwierigen Lage. Was die für eine Grundimmunisierung notwendige Zahl an Impfungen angehe, stellte Schmidt klar, die Impfpflicht im Konzept beziehe sich auf drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung. Damit könnten schwere Erkrankungen verhindert werden.
Sorge: Keine Impfpflicht auf Vorrat
Nach Ansicht von Tino Sorge (CDU/CSU) bietet der Antrag seiner Fraktion einen geeigneten Kompromiss. Auch er sprach von der Notwendigkeit, Vorsorge zu treffen für den Herbst. Es könne jedoch „nicht sofort und pauschal“ über eine Impfpflicht entschieden werden. Vielmehr komme es auf die konkreten Umstände an. Derzeit gingen die Inzidenzen wieder zurück, die Krankenhäuser seien nicht überlastet, auch sei nicht absehbar, welche Corona-Variante im Herbst grassiere und ob der dann verfügbare Impfstoff dagegen wirke.
Sorge wandte sich gegen eine Impfpflicht auf Vorrat, das sei der falsche Weg. Vorsorge heiße nicht, jetzt pauschal eine Impfpflicht für alle Menschen zu beschließen. Eine Pflichtberatung wäre überdies bürokratisch und werde von den Kassen abgelehnt. Es gehe im Übrigen um die Abwägung von Grundrechten, über Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Der Antrag der Union liege als Kompromiss seit Wochen auf dem Tisch. Die Ampel-Koalition habe für ihr Konzept keine Mehrheit, wolle über den Unions-Vorschlag aber nicht ernsthaft diskutieren. Sorge betonte: „Wir sollten uns die Tür zur Versöhnung offen halten.“
Weidel: Impfpflichtgeschacher der Ampel ist blamabel
Dr. Alice Weidel (AfD) wies alle Versuche zur Einführung einer Impfpflicht als untauglich und unangemessen zurück. Die Verfassung habe den Zweck, Freiheitsrechte zu garantieren, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit rage dabei hervor. „Das ist unsere letzte Verteidigungslinie.“ Wenn eine Regierung sich anmaße, dieses höchste Recht nach Belieben zu verbiegen, handele sie verfassungsfeindlich. Weidel betonte: „Die Impfpflicht ist nicht nur radikal verfassungsfeindlich, sie ist eine totalitäre Anmaßung, eine Entwürdigung des Individuums.“
Bürger würden zu ihrem vermeintlichen Glück gezwungen. Das sei eine furchteinflößende Sichtweise. Sie argumentierte, die verfügbaren Impfstoffe seien nicht konventionell und in ihren Nebenwirkungen unklar. Die Impfung in Werbekampagnen als Pieks zu verballhornen, sei „eine Infantilisierung der Bürger“. Sie mutmaßte, die Impfpflicht diene nur dazu, Impfdosen loszuwerden. „Das sind die Probleme eines überforderten Gesundheitsministers.“ Weidel rügte: „Das unwürdige Impfpflichtgeschacher der Ampel ist blamabel und verantwortungslos.“ Der neu vorgelegte Gesetzentwurf sei ein Trojanisches Pferd und sehe in Wahrheit eine Impfpflicht für alle vor. Verlogener gehe es nicht.
Kubicki fordert selbstbestimmte Entscheidung
Wolfgang Kubicki (FDP), der die Corona-Impfungen für sinnvoll hält, warb erneut für eine selbstbestimmte Entscheidung der Bürger. Es sei problematisch, wenn in der Debatte der Eindruck entstehe, dass die Argumente weniger auf Evidenz basierten als vielmehr „auf dem unbedingten Willen, die eigene Position durchzusetzen“. Er argumentierte, auch mit einer Impfpflicht werde eine Herdenimmunität nicht erreicht, eine gefährlichere Virusvariante im Herbst sei zudem nicht das wahrscheinlichste Szenario. Zudem: „Ungeimpfte sind nicht schuld daran, dass sich andere Menschen infizieren.“
Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei ebenfalls nicht abzusehen. Schließlich sei eine Impfpflicht mit einem nur bedingt zugelassen Impfstoff verfassungsrechtlich ein Problem. Er fügte hinzu, Impfungen dienten dem Selbstschutz und nicht dem Fremdschutz. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, erwachsene Menschen gegen ihren Willen zum Selbstschutz zu zwingen.“ Kubicki warb für eine sachorientierte Debatte, in der es darum gehen müsse, die rechtlich, gesundheitspolitisch und gesellschaftlich beste Lösung zu finden. Eine allgemeine Impfpflicht, ob ab 18 oder 60, sei weder rechtlich noch gesellschaftspolitisch zu rechtfertigen.
Ullmann: Gesundheitssystem vor Überlastung schützen
Dr. Andrew Ullmann (FDP), der mit anderen Abgeordneten für eine verpflichtende Beratung und eine Impfpflicht mit 50 Jahren geworben hatte, setzte sich für den neu ausgearbeiteten Gesetzentwurf ein. Das Ziel sei, Vorsorge zu treffen, damit es keinen dritten Corona-Winter gebe und Freiheiten zurückgewonnen werden könnten.
Das Gesundheitssystem könne nur über eine gute Immunisierung vor Überlastung geschützt werden. Niemand wisse, wie die mögliche nächste Welle im Winter aussehen werde, sagte er und fügte hinzu, dass sie kommen werde, sei klar. „Wir dürfen den Winter nicht in einer Katastrophe enden lassen.“ Seiner Einschätzung nach sind viele Bürger aufklärungswillig. Mit einer verpflichtenden Aufklärung könne daher die Impfquote erhöht werden.
Warken: Ampel-Koalition hat Schuld am „Wirrwarr“
Nina Warken (CDU/CSU) gab der Ampel-Koalition die Hauptschuld an dem entstandenen „Wirrwarr“ rund um die Impfpflicht. Die Koalition habe sich in Gruppenanträge geflüchtet. Damit habe die Gefahr bestanden, dass am Ende keine Entscheidung stehe. „Das war ein falsches Signal.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hätte energischer um einen Kompromiss ringen müssen. „Wir lassen uns nicht vorwerfen, dass wir nicht kompromissbereit waren.“ Sie mahnte, eine Impfpflicht auf Vorrat wäre unverhältnismäßig. Impfen sei ein körperlicher Eingriff und nicht lapidar. Eine solche Entscheidung würde womöglich vor Gericht nicht standhalten. Sie versicherte, die Union bleibe gesprächsbereit.
Dahmen warnt vor Pandemie im Herbst
Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die Entscheidung, das ursprüngliche Konzept mit einer Impfpflicht ab 18 Jahren über eine Impfpflicht ab 50 Jahren bis hin zu einer verpflichtenden Impfung ab 60 Jahren zu ändern. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei vernünftig, wirksam und rechtssicher.
Die Altersgrenze sei auch nicht willkürlich gewählt, sondern medizinisch begründet, weil das Risiko für schwere Verläufe mit dem Alter deutlich steige. Geschützt würden damit besonders gefährdete Menschen und das Gesundheitssystem vor Überlastung. So könne ein neuer Pandemie-Winter verhindert werden. Die Pandemie dürfe nicht wieder im Herbst das öffentliche Leben lahmlegen. „Wir haben die Verantwortung, jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen.“
Sichert erinnert an Versprechen vor der Bundestagswahl
Martin Sichert (AfD) kritisierte, die verantwortlichen Politiker hätten die Bürger in der Corona-Pandemie belogen. Vor der Wahl sei von allen Seiten das Versprechen abgegeben worden, dass es keine Impfpflicht geben werde. Er forderte, es müssten die Lügen beendet werden, auf denen die Corona-Politik fuße. Alle Auflagen müssten fallen.
Sichert bezeichnete explizit auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Lügner, was Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit einer Rüge quittierte.
Lauterbach warnt vor gefährlichen Virus-Varianten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wandte sich entschieden gegen den Standpunkt, wonach die vergleichsweise milde Omikron-Variante als Argument gegen eine Impfpflicht angeführt werden könne. Die Verläufe bei dieser Variante seien auch deswegen milder, weil schon so viele Menschen geimpft seien. „Wenn sich niemand hätte impfen lassen, hätten wir eine lupenreine Katastrophe“ und das Land befände sich im totalen Lockdown.
Lauterbach warnte vor einer möglichen gefährlichen Variante, die im Herbst auftreten könnte. Es sei auch jetzt schon inakzeptabel, täglich 200 bis 300 Corona-Todesfälle einfach hinzunehmen. Er mahnte: „Wir haben es in der Hand.“ Mit einer Impfpflicht gebe es die Chance, 90 Prozent der vermeidbaren Todesfälle zu verhindern.
Wagenknecht: Die Impfung ist eine persönliche Entscheidung
Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke), wandte sich gegen eine staatliche Impfpflicht. Die Impfstoffe schützten nicht vor Infektionen, schwere Verläufe seien selten geworden, Krankenhäuser seien auch nicht überlastet. Sie mutmaßte: „Sie wollen den Leuten eine Impfpflicht aufzwingen, weil der Kanzler Durchsetzungsfähigkeit demonstrieren muss.“ Und weil ein „kopfloser Gesundheitsminister, der sich durch sein erratisches Agieren längst unmöglich gemacht“ habe, sein Gesicht wahren wolle. Sie forderte: „Hören Sie auf, die Menschen zu bevormunden.“ Die Corona-Impfung müsse eine persönliche Entscheidung bleiben.
Ausschuss führt Gesetzentwürfe zusammen
Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch, 6. April, mehrheitlich für die Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren (20/899) sowie für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt mit verpflichtender Impfberatung (20/954) gestimmt. Der neue Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ sieht laut Änderungsantrag eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zu 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist.
Der Bundestag kann der Vorlage zufolge nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen, entweder die Immunitätsnachweispflicht auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, dies frühestens mit Wirkung zum 15. Oktober 2022. Zudem ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen. Gegenstand der Schlussberatung im Plenum sollen neben dem neu gefassten Gesetzentwurf auch der Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht (20/516), der Gruppenantrag für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht (20/680) sowie der Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) sein.
Ursprüngliche Gesetzentwürfe
Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten ursprünglich einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen. Die Abgeordneten hatten vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wollte ursprünglich eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/954). Die Abgeordneten hatten für ein mehrstufiges Vorgehen plädiert. Demnach sollten in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollten alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.
Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz
Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion.
Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.
Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht
Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki haben wiederum einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.
Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.
AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor
Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/eis/07.04.2022)