Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ (20/2353) mit breiter Mehrheit gebilligt. Für den Koalitionsentwurf stimmten neben den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die CDU/CSU. Die Linke stimmte gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich. Der Wirtschaftsausschuss hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (20/2644).
Angenommen wurde zudem eine Entschließung, wonach die Bundesregierung zur Prüfung und Einführung weiterer Maßnahmen im Beschaffungswesen der Bundeswehr aufgefordert wird.
Entschließungsanträge abgelehnt
Zwei Entschließungsanträge der CDU/CSU-Fraktion (20/2623, 20/2624) sowie einer der AfD (20/2625) wies das Parlament mehrheitlich zurück, wobei der erste Antrag der Union namentlich abgestimmt wurde und mit 437 Nein-Stimmen zu 202 Ja-Stimmen die Mehrheit verfehlte. Ein Abgeordneter enthielt sich bei der Abstimmung.
Bei der namentlichen Abstimmung hatten auch 20 Abgeordnete der AfD der Unionsinitiative zugestimmt. Einer Erklärung nach Paragraf 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages zufolge, die im Plenarprotokoll der Sitzung hinterlegt wurde, soll das Votum der AfD-Fraktion zu dem Entschließungsantrag jedoch „einheitlich Ablehnung“ lauten.
Gesetzentwurf der Koalition
Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist, heißt es in der Vorlage.
Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Umweltbezogene Aspekte
Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem „in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.
Änderungen im Wirtschaftsausschuss
Die vom Wirtschaftsausschuss vorgenommenen Änderungen am Entwurf erweitern den Kreis der Auftraggeber um bundeseigene Gesellschaften. Außerdem soll bei der Identifizierung von auf dem Markt verfügbaren Produkten sichergestellt werden, dass allen Anforderungen der Bundeswehr nachgekommen wird. Eine dritte Änderung verlängerte den vorgesehenen Geltungsbereich des Gesetzes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026.
Entschließung beschlossen
Mit der vom Parlament angenommen Entschließung stellen die Koalitionsfraktionen sowie die Union klar, dass der Begriff Militärausrüstung weitgefasst werden müsse, sodass er etwa auch Software-Programme einschließt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, nationale und europäische Vergaben in einem Bericht an den Bundestag darzustellen.
Zudem soll die Bundesregierung für „konkrete Maßnahmen zur Absenkung von Hürden für die Beteiligung des wehrtechnischen Mittelstands an Ausschreibungen der Bundeswehr“ sorgen.(emu/ste/hau/12.07.2022)