Mit 544 Nein-Stimmen zu 70 Ja-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/2592) zurückgewiesen. Die AfD forderte darin den Weiterbetrieb der drei aktuell noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Bei der namentlichen Abstimmung auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/3586) gab es keine Enthaltungen.
Abgelehnt wurde auch ein Änderungsantrag (20/3595), den die Fraktion zu dem von ihr selbst vorgelegten Entwurf eingebracht hatte.
Antrag der AfD-Fraktion
Aus Sicht der AfD bestehe eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich - weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte - auch des Wärmebedarfs durch Erdgas in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Angesichts einer Energieversorgungsmangel- oder gar Notlage wäre die Abschaltung vorhandener, voll funktionsfähiger Kraftwerkskapazitäten widersinnig, hieß es in dem Entwurf.
Der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei dringend angezeigt. Dazu müssten die betreffenden Anlagen entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Die Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs für die Betreiber erfolge am effektivsten über eine entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage von 20 Jahren, schrieben die Abgeordneten. (mis/hau/22.09.2022)