Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch, 28. September 2022, abschließend über die Aufforderung der CDU/CSU-Fraktion an die Bundesregierung beraten, einen „entschlossenen Beitrag“ zur Stärkung der ukrainischen Streitkräfte durch deutsche Waffenlieferungen zu leisten. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Union (20/2347) zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2022 in Brüssel, zum G7-Gipfel vom 26. bis 28. Juni 2022 in Elmau und zum Nato-Gipfeltreffen vom 28. bis 30. Juni 2022 in Madrid fand keine Mehrheit. Gegen den Entschließungsantrag votierten 476 Abgeordnete, 179 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Der Abstimmung im Plenum hatte eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/2712) zugrunde gelegen.
CDU/CSU kritisiert zögerliche Haltung der Regierung
In der Vorlage warf die Union der Bundesregierung vor, dem Auftrag des Deutschen Bundestages nicht nachzukommen. Alle von der Bundesregierung eingeleiteten und angekündigten Lieferungen schwerer Waffen wie die des Flugabwehrpanzers Gepard, der Panzerhaubitze 2000, des Mehrfachraketenwerfers Mars II und des Flugabwehrsystems Iris-T seien über das Ankündigungsstadium und vorbereitende Maßnahmen nicht hinausgekommen. Insbesondere durch die Ukraine seit Anfang März erbetene Waffensysteme wie Leopard-1-Kampfpanzer und Marder-Schützenpanzer aus Industriebeständen würden durch die Bundesregierung unverändert nicht geliefert.
Anstatt sich dem humanitären Gebot zu widmen, die Ukraine gegen den russischen Vernichtungskrieg vollumfänglich zu unterstützen, isoliere sich Deutschland mit seiner zögerlichen Haltung bezüglich der Lieferung schwerer Waffen zunehmend unter seinen Partnern in Nato und Europäischer Union. Die Bundesregierung riskiere dabei, den Ruf Deutschlands bei den östlichen Nachbarn und Freunden irreparabel zu beschädigen. Dieses Verhalten dürfe daher nicht länger fortgesetzt werden und müsse im Sinne des Bundestagsbeschlusses vom 28. April 2022 unverzüglich korrigiert werden. (eis/irs/28.09.2022)