LNG-Beschleunigungsgesetz
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksachen 20/7279, 20/7365 und 20/7622)
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksachen 20/7279, 20/7365 und 20/7622)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 7. Juli 2023, für den Ausbau der LNG-Gas-Infrastruktur gestimmt. Nach namentlicher Abstimmung im Parlament sprachen sich 369 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung in einer vom Ausschuss geänderten Fassung (20/7279, 20/7365) aus. 300 Abgeordnete votierten dagegen, vier enthielten sich der Stimme. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7622) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurde ein von der Unionsfraktion vorgelegter Änderungsantrag (20/7629) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller.
Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Urlaubsgebiete schützen – Energieversorgung sichern“ (20/7577) wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Energieausschuss überwiesen.
Für 2024 sei selbst bei im Sommer 2023 vollständig gefüllten Gasspeichern mit Blick auf mögliche Extremwetterlagen die Einspeisung von LNG erforderlich, heißt es in dem Entwurf zur Begründung. Um LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der Ausbau der Importinfrastruktur unverzichtbar. Dabei solle mit dem Gesetz eine zusätzliche Beschleunigung für einzelne Gasfernleitungen erreicht werden. Zudem sollten auch die Voraussetzungen für die Nachnutzung klarer gefasst und operationalisiert werden. Ziel sei es, die Nachnutzung dieser Standorte für ein Wasserstoffderivat rechtlich besser abzubilden und eine behördliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Zudem werden die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortentwickelt, um insbesondere auch Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.
Zur Sicherung der Energieversorgung werde mit Mukran auf Rügen ein neuer Standort aufgenommen, bei dem sich eine Realisierbarkeit für den Import von LNG abzeichne und der perspektivisch weiterentwickelt werden könne für eine Nutzung der Infrastruktur des Hafens und der Leitungen mit Wasserstoff und dessen Derivaten. Das Energiewirtschaftsgesetz soll für das Planfeststellungsverfahren eine Konkretisierung der bisher schon angelegten Zulassung von Anbindungsleitungen für LNG-Anlagen erhalten. Ferner werde zur Beschleunigung von Verfahren die Möglichkeit zur Konzentration erweitert.
Die Bundesregierung unterrichtet (20/7365) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf. Demnach hat der Bundesrat zwei Vorschläge gemacht: Zum einen, den Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d zu streichen. Begründung: Es wird für folgerichtig erachtet, wenn neben Anbindungsleitungen an LNG-Anlagen auch die nachgelagerte Fernleitungsinfrastruktur vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst wird, um die jeweiligen Gasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können. Die benannten Vorhaben werden daher als Beitrag zur Versorgungssicherheit bewertet. Gleichwohl sollten jedoch die Beschleunigungsinstrumente des LNG-Beschleunigungsgesetzes entgegen der vorgesehenen Regelung in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d des gegenständlichen Gesetzentwurfs auch auf diese Leitung Anwendung finden können, da gerade die Anwendung dieser Beschleunigungsinstrumente Sinn und Zweck der Aufnahme in das LNG-Beschleunigungsgesetz sei.
Zum anderen schlägt der Bundesrat vor, Artikel 2 Nummer 3 dahingehend zu ändern, dass in Nummer 9 nach den Wörtern „werden können“ die Formulierung „dabei ist eine nachträgliche Integration in die Entscheidung zur Planfeststellung durch Planergänzungsverfahren möglich, solange die Entscheidung zur Planfeststellung gilt“ einzufügen. Begründung: Die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz sollten entsprechend der Systematik des Paragrafen 43 EnWG gefasst werden. Ansonsten würde sich hier durch einen Umkehrschluss eine abweichende Rechtsfolge für etwaige Planfeststellungsverfahren nach Abschluss des Verfahrens für die Anbindungsleitung ergeben. Insoweit sollte die nachträgliche Integration entsprechender Anlagen in die Planfeststellung vorgesehen werden.
Beides lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab. Zum ersten Punkt begründet sie das damit, dass dafür aufgrund der Leitungslänge und des Durchmessers eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen wäre.
Zum zweiten Punkt schreibt sie, dass es sich bei dem Zusatz nicht um eine Klarstellung, sondern um eine konstitutive Änderung des EnWG handelt, die der sonstigen Systematik der Planergänzung widerspreche.
Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung, den Fährhafen Mukran/Sassnitz als Standort für die Anlandung von LNG vorzusehen, äußert die AfD-Fraktion die Sorge, dass Sichtbarkeit und Betrieb der entsprechenden Infrastruktur touristische Aktivitäten, insbesondere auf der Insel Rügen, beeinträchtigen dürfte. In ihrem Antrag erklären die Abgeordneten, die Bundesregierung führe zwar die Notwendigkeit von Lieferkapazitäten ab dem Jahr 2024 an, versäume jedoch „in sträflicher Weise, die schwerwiegenden Fehler – auch eigener – der Energiepolitik, hier insbesondere die sogenannte Energiewende, zu korrigieren, um so die Gasnachfrage effizient zu senken“.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf die Energierohstoffversorgung auf stabile und vielfältige Außenbeziehungen bestmöglich hinzuwirken und eine zuverlässige Versorgung mit kostengünstigen Energieträgern sicherzustellen, soweit technisch möglich und, mit Blick auf die mittelfristige Preiserwartung, vom Aufwand verhältnismäßig, eine erschöpfende Nutzung heimischer Kohle- und Erdgasvorkommen zu beleben, eine provisorische Laufzeitverlängerung für noch betriebsbereite Kernkraftwerke zu erteilen – und auf die Errichtung eines LNG-Terminals im Hafen von Mukran zu verzichten und noch einmal ergebnisoffen zu prüfen, wie Flüssiggas aus Übersee an den Pipeline-Übergabepunkt Lubmin angelandet werden könne. (mis/07.07.2023)