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15. Dezember 2023

Änderung des Parteiengesetz

Gesetzentwurf der Fraktion SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen 20/9147(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/9774(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 736 Mitglieder

  • 541 ja
  • 69 nein
  • 2 enthalten
  • 124 nicht abg.

SPD
207 Mitglieder

  • 182 ja
  • 0 nein
  • 1 enthalten
  • 24 nicht abg.

CDU/CSU
197 Mitglieder

  • 152 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 45 nicht abg.

B90/Grüne
118 Mitglieder

  • 103 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 15 nicht abg.

FDP
92 Mitglieder

  • 81 ja
  • 0 nein
  • 1 enthalten
  • 10 nicht abg.

AfD
78 Mitglieder

  • 0 ja
  • 58 nein
  • 0 enthalten
  • 20 nicht abg.

fraktionslos
44 Mitglieder

  • 23 ja
  • 11 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 14. Dezember 2023, das Parteiengesetz geändert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde namentlich mit 541 Stimmen gegen 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Das Gesetz, das unter anderem eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung vorsieht, war im Ausschuss für Inneres und Heimat zuvor noch stellenweise geändert worden. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung (20/9774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und vom Haushaltsausschuss ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/9778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. „Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs weiter. 

Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge „an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren“. Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Obergrenze „insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen“. In diesem Zusammenhang seien in erheblichem Umfang Investitionen nachzuholen.

Rechenschaft über Einnahmen aus Sponsoring

Zugleich sieht das Gesetz eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden. 

Für sogenannte „Parallelaktionen“ enthält die Vorlage eine „sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen“. Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. „Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln“, führen die vier Fraktionen dazu des Weiteren aus. 

Digitale Parteitage und Hauptversammlungen

Darüber werden mit dem Gesetz nach „positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie“ digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten nun auch dauerhaft möglich gemacht. 

Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP an. Er soll unter anderem sicherstellen, dass Personen, die eine Werbemaßnahme zugunsten einer Partei beabsichtigen, „auch deren Finanzierung offenlegen müssen, um unzulässige Strohmann-, Auslands- oder Einflussspenden zu erkennen“. (sto/hau/15.12.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

()
Dietmar Nietan

Dietmar Nietan

© photothek

Nietan, Dietmar

SPD

()
Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

CDU/CSU

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

()
Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

()
Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

()
Clara Bünger

Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

fraktionslos

()
Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/9147 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 380 KB — Status: 07.11.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9774 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9147 - Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 216 KB — Status: 13.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/9778 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/9147, 20/9774 - Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
    PDF | 161 KB — Status: 13.12.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/9147(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/9774(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 13:19:52: Beginn der Abstimmung
  • 13:40:04: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 612 Ja: 541 Nein: 69 Enthaltungen: 2
  • Gesetzentwurf 20/9147(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in Ausschussfassung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 13.05.2026