Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni 2017, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit der Änderung der Grundgesetzartikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d bis 143g (18/11131, 18/11186) in geänderter Ausschussfassung in namentlicher Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Die Abgeordneten votierten mit 455 Ja-Stimmen gegen 87 Nein-Stimmen bei 61 Enthaltungen für die Grundgesetzänderung. Dafür war eine Zweidrittelmehrheit mit mindestens 420 Stimmen erforderlich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/12588) zugrunde. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12598) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Zahlreiche namentliche Einzelabstimmungen
Ein Antrag der Grünen (18/12596) zur Änderung des Artikels 125c des Grundgesetzes wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen abgelehnt. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag mit 482 Stimmen gegen 118 Stimmen bei vier Enthaltungen einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung des Artikels 90 des Grundgesetzes (18/12594) ab. Ebenfalls in namentlicher Abstimmung wurde ein Änderungsantrag der Grünen zu den Artikeln 90 und 143e Grundgesetz (18/12597) mit 484 Stimmen gegen 115 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. In einer weiteren namentlichen Abstimmung fand ein Änderungsantrag der Grünen zu den Artikeln 91b und 104c des Grundgesetzes (18/12595) mit 481 Stimmen gegen 117 Stimmen bei vier Enthaltungen keine Mehrheit.
Namentlich abgestimmt wurden in zweiter Lesung zudem vier Änderungen des Grundgesetzes. Für die Änderung von Artikel 90 des Grundgesetzes votierten 455 Abgeordnete, 146 stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Die Änderung von Artikel 107 des Grundgesetzes wurde mit 536 Stimmen gegen 65 Stimmen angenommen. Die Parlamentarier stimmten für die Änderung von Artikel 125c mit 483 Stimmen gegen das Votum von 66 Abgeordneten bei 54 Enthaltungen. Die Entscheidung über den Artikel 143e des Grundgesetzes fiel mit 456 Ja-Stimmen gegen 145 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen für die Änderung aus.
Abstimmung über bundesstaatliches Finanzausgleichssystem
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften (18/11135, 18/11185) wurde in geänderter Ausschussfassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/12589) zugrunde. Ein dazu vorgelegter Änderungsantrag der Linksfraktion (18/12601) wurde in namentlicher Abstimmung mit 587 Stimmen gegen 44 Stimmen bei 62 Enthaltungen abgelehnt.
Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen“ (18/11165). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/12588) zugrunde. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Linken mit dem Titel „Bildungsherausforderungen gemeinsam verantworten – Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufheben“ (18/6875). Die Vorlage wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt.
Ein weiterer Antrag zur Finanzierung der Wissenschaft der Linksfraktion (18/7643) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Stimmenthaltung der Grünen abgelehnt. Eine Vorlage der Grünen (18/5207) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Den Voten lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (18/12599) zugrunde. Ein Antrag der Grünen zur Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs (18/10747) wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/12536) zugrunde.
Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern
Die Entwürfe zu den 13 Grundgesetzänderungen sowie den einfachgesetzlichen Regelungen sehen umfangreiche Änderungen in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor. Ab 2020 fallen demnach der Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Ländern selbst sowie der sogenannte Umsatzsteuervorwegausgleich weg. Die Finanzkraft der Länder wird über Ab- und Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung angeglichen, der Bund verzichtet dafür auf Umsatzsteuerpunkte.
Zudem sind weitere Ergänzungszuweisungen des Bundes vorgesehen, etwa für Länder mit besonders finanzschwachen Kommunen. Insgesamt wird der Bund ab 2020 mit zirka 4,5 Milliarden Euro mehr belastet. In der Gesamtheit schlägt das beschlossene Paket mit einer Belastung des Bundes von rund 9,7 Milliarden Euro zu Buche.
Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Bundes
Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf eine Stärkung von Kontroll- und Mitwirkungsrechten des Bundes bei Investitionszuweisungen an die Länder, der Steuerverwaltung und der Digitalisierung vor. Zudem erhält der Bundesrechnungshof erweiterte, grundgesetzlich verankerte Prüf- und Erhebungsrechte.
Der Bund soll künftig zudem über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds finanzschwachen Kommunen beim Sanieren von Schulen unter die Arme greifen dürfen. Auch hierfür wird das Grundgesetz geändert. Teil der Reform ist auch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Die Bezugsdauerbegrenzung von 72 Monaten entfällt, ebenso die Altersgrenze von zwölf Jahren. Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren haben demnach künftig grundsätzlich auch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt.
Verwaltung der Bundesautobahnen
Ein wesentlicher Teil der Reform betrifft zudem die Verwaltung der Bundesautobahnen. Die bisherige Auftragsverwaltung der Länder wird aufgegeben. Stattdessen wird eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Planung, Bau, Finanzierung, Verwaltung und Unterhalt der Bundesautobahnen zuständig sein.
Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionsfraktionen vor allem auf die Stärkung von Kontroll- und Mitwirkungsrechten des Bundes geeinigt. Die eigentlichen Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich ließen sie unangetastet. Neu ist dabei nur, dass auch der Bundestag die Regelung zum Finanzausgleich ab 2030 kündigen kann. Im Regierungsentwurf war vorgesehen, dass nur mindestens drei Länder oder die Bundesregierung dies tun können.
ÖPP im Grundgesetz eingeschränkt
Wesentliche Änderungen nahmen die Koalitionsfraktionen an den grundgesetzlichen und einfachgesetzlichen Regelungen zur Infrastrukturgesellschaft vor. Die Autobahnen, die Gesellschaft und ihre bis zu zehn Töchtergesellschaften müssen demnach im Bundeseigentum verbleiben. Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) werden im Grundgesetz eingeschränkt und einfachgesetzlich weiter beschnitten, sind aber möglich.
Die Kontroll-, Mitwirkungs- und Prüfrechte des Bundestages und des Bundesrechnungshofs gegenüber der Gesellschaft werden ausgeweitet. Die Gesellschaft darf keine Altschulden übertragen bekommen, hat keine eigene Kreditfähigkeit und wird auch nicht Gläubiger der Einnahmen aus der Maut.
CDU/CSU: Grenzen der finanziellen Belastbarkeit
Insbesondere die Redner der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung betonten den Kompromisscharakter des Paketes und warben um Zustimmung. Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) sagte, es sei sicherlich kein „Meisterwerk“ geworden. Jeder habe Abstriche machen müssen.
Die Regelungen zu den Bund-Länder-Finanzen brächten den Bund an die „Grenzen der finanziellen Belastbarkeit“, die Länder sollten dies anerkennen, mahnte Brinkhaus.
Minister: Wie jeder Kompromiss keine perfekte Lösung
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, dass das Ergebnis nicht „unproblematisch“ sei, die Fachöffentlichkeit sehe die Bund-Länder-Finanzregelungen kritisch.
Es sei nicht gelungen, mehr Transparenz herzustellen und Anreizsysteme besser zu gestalten. Es sei wie jeder Kompromiss keine „perfekte Lösung“.
Länder: Ein gutes Ergebnis
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach für den Bundesrat von einem „guten Ergebnis“. Jedes Bundesland werde damit in die Lage versetzt, ab 2020 seine Aufgaben zu erfüllen.
Auch die Solidarität unter den Ländern bestehe bei der Umsatzsteuerverteilung weiter, wenn auch in etwas geringerem Umfang.
Grüne: Länder geraten in die Abhängigkeit des Bundes
Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Bund-Länder-Finanzregelungen eben nicht auf die kommenden Herausforderungen – den demografischen und sozialräumlichen Wandel – reagiere.
Hier hätte ein anderes Verhandlungsverfahren unter Einbeziehungen der Abgeordneten gefunden werden müssen. Stattdessen würden die schwächeren Länder nun in die Abhängigkeit des Bundes getrieben, sagte Hajduk.
Linke: Raubverträge zur Ausplünderung des Steuerzahlers
Wortgefechte zwischen und innerhalb der Opposition, Koalition und Bundesregierung gab es auch zu der Grundsatzfrage der Aufhebung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildungspolitik, gegen die sich vor allem die Union stellte, und zur Infrastrukturgesellschaft.
An dieser übte vor allem Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) massive Kritik. Gerade mit ÖPP werde trotz schlechter Erfahrungen mit „Toll Collect“ und anderen Projekten die Tür für „Raubverträge zur Ausplünderung des Steuerzahlers“ geöffnet. Koalition und Regierung täuschten die Bürger. Sie hoffe, dass die Wähler das „falsche Spiel“ durchschauten, sagte Wagenknecht.
SPD: Eine Sternstunde des Parlaments
Bettina Hagedorn (SPD) widersprach Wagenknecht vehement. Das sei eine „Diffamierung parlamentarischer Arbeit“.
Vielmehr seien die in den Regierungsentwürfen vorgesehenen Privatisierungstüren im parlamentarischen Verfahren von den Haushältern der Koalition geschlossen worden. Es handle sich um eine „Sternstunde des Parlaments“, sagte Hagedorn.
Linke gegen Privatisierung der Autobahnen
Die Linksfraktion verlangte in ihrem Antrag (18/11165), eine Privatisierung der Autobahnen im Grundgesetz auszuschließen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Entwurf zur Neufassung des Artikels 90 Grundgesetz vorzulegen, der sicherstelle, dass Bundesautobahnen und Bundesstraßen des Fernverkehrs umfassend vor Privatisierungen geschützt werden.
In dem Entwurf müsse zudem eine zivilrechtliche Übertragung des Eigentums an den Bundesfernstraßen und an einer etwaigen Bundesautobahngesellschaft ausgeschlossen werden. Das Gleiche müsse für Privatisierungen in Form von mittelbaren Beteiligungen an der Gesellschaft, in Form von unwirtschaftlichen Formen der Fremdkapitalaufnahme sowie für „funktionale Privatisierungen nach dem ÖPP-Ansatz“ (öffentlich-private Partnerschaft) gelten.
Änderungsanträge der Linken
Die Linke hatte zu den Grundgesetzänderungen und zur Neuregelung des Finanzausgleichs je einen Änderungsantrag eingebracht, über die in zweiter Beratung abgestimmt wurde. Im ersten (18/12594) wurde verlangt, dass eine Beteiligung Privater im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften ausgeschlossen sein soll.
Mit dem zweiten Änderungsantrag (18/12601) wollte die Fraktion den Absatz 2 des Paragrafen 13 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes aufheben, damit die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds nicht für solche Investitionen in Schulen genutzt werden dürfen, die in Form öffentlich-privater Partnerschaften erbracht werden.
Änderungsanträge der Grünen
Die Grünen wollten mit einem Änderungsantrag (18/12595) den Absatz 2 des Artikels 91b des Grundgesetzes so formulieren, dass Bund und Länder auf der Basis von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenarbeiten können.
Ihr zweiter Änderungsantrag (18/12596) zielte darauf ab, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit einfacher Mehrheit jederzeit an den Investitionsbedarf in den kommunalen Nahverkehrsnetzen angepasst werden kann und nicht erst wie im Regierungsentwurf vorgesehen ab 1. Januar 2025. Zwischen dem Bedarf und den bis 2025 verfügbaren Mitteln aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes klaffe mittlerweile eine Lücke von mehr als vier Milliarden Euro, hieß es zur Begründung.
Mit ihrem dritten Änderungsantrag (18/12597) wollten die Grünen dem Bund unter anderem ermöglichen, die Verwaltung der Bundesautobahnen durch eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eine Gesellschaft privaten Rechts vornehmen zu lassen. Die Rechtsform der Gesellschaft sollte nur dann zulässig sein, wenn ein unbeschränkter staatlicher Einfluss sichergestellt ist.
Entschließungsantrag der Grünen
Mit ihrem Entschließungsantrag (18/12598) wollten die Grünen die Gründung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr als Aktiengesellschaft im Grundgesetz auf Dauer ausschließen und bei der Einrichtung und Ausgestaltung verbindliche Privatisierungsschranken festschreiben, damit bei der Neuorganisation der Veralatung der Bundesautobahnen in Form einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr öffentlich-private Partnerschaften und die Kreditfähigkeit grundsätzlich ausgeschlossen werden und eine Staatsgarantie erteilt wird.
Auch sollte die Mittelausstattung des Bundesprogramms nicht in Artikel 125 des Grundgesetzes bis 2025 festgeschrieben werden, sondern die Bundesregierung sollte die Investitionen des Nahverkehrsprogramms im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden regeln.
Linke gegen Kooperationsverbot
Ein Ende des grundgesetzlichen Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung forderte die Linksfraktion in einem zweiten Antrag (18/6875). Stattdessen sollte eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b im Grundgesetz verankert werden, schrieben die Abgeordneten.
In ihrem dritten Antrag (18/7643) schrieb Die Linke, die Entwicklung von Hochschulen wie die des gesamten Bildungssystems habe das im Grundgesetz verankerte und 2014 gelockerte Kooperationsverbot im Bereich Wissenschaft und Hochschule massiv behindert. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern das Kooperationsverbot vollständig aufzuheben und mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern. Ferner sollte gemeinsam mit den Ländern die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder im Grundgesetz verankert werden und mit einem Anreizprogramm zehn Jahre lang die Einrichtung von 100.000 unbefristeten Stellen gefördert werden.
Grüne fordern Modernisierungsprogramm
Die Grünen forderten in ihrem Antrag (18/5207) die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein Modernisierungsprogramm für moderne Infrastrukturen des Wissens auf den Weg zu bringen. Dieses sollte nach Auffassung der Grünen noch 2016 starten, damit bis 2020 Bauten und Ausstattung wieder auf der Höhe der Zeit sind.
Mit dem Programm sollen auch qualitative Ansprüche verbunden werden, zum Beispiel energetisch-klimaneutrale Referenzbauten, ästhetische Ansprüche an die Architektur oder auch Gebäudekonzepte, die auf Innovations- und Variabilität ausgerichtet sind. Von Seiten des Bundes sollen für das Programm jährlich zwei Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Abgestimmt wurde schließlich auch über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10747), die höhere Investitionen für den Erhalt und Ausbau des öfentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fordern. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/12536) vor. Die Grünen verwiesen darauf, dass bereits heute U-Bahnen und Stadtbahnen als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in Großstädten und Ballungsgebieten teilweise an ihre Leistungsgrenzen stoßen, sodass Infrastrukturinvestitionen unerlässlich seien. Der Investitionsrückstand werde derzeit auf etwa vier Milliarden Euro geschätzt.
Konkret forderten die Grünen, aus dem bisherigen Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ein „Zukunftsprogramm Nahverkehr“ zu entwickeln. Dieses müsse auf ein jährliches Mittelvolumen von einer Milliarde Euro aufgestockt werden. Zugleich müsse das zu entwickelnde Programm - befristet auf zehn Jahre - für Ersatzinvestitionen in die ÖPNV-Infrastruktur zum Abbau des Sanierungstaus geöffnet werden. Es müsse außerdem dafür sorgen, dass Verkehrsunternehmen für den Erhalt der vom Bund geförderten Infrastruktur künftig Rücklagen bilden.
Eine weitere Forderung der Grünen zielte auf die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission „Zukunft des öffentlichen Verkehrs“ ab. Diese sollte eine dauerhaft tragfähige und klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern mit einer ausbalancierten Finanzierungsarchitektur erarbeiten sowie Vorschläge unterbreiten, wie vor allem auf dem Land ein Grundangebot gesichert und finanziert werden kann. (scr/eis/nal/01.06.2017)