Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus„ (19/4949, 19/5417, 19/5647 Nr. 15) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/6140) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition angenommen. Dazu hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierung gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/6154) vorgelegt.
Änderungsantrag und Entschließungsanträge
Einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/6156) lehnte der Bundestag in zweiter Lesung in namentlicher Abstimmung ab. 118 Abgeordnete unterstützten die Initiative, 521 lehnten sie ab. Darin schreiben die Grünen, da es sich um eine steuerliche Förderung für den Neubau von Wohnungen handele, gelte hier die Mietpreisbremse nicht. In angespannten Wohnungsmärkten bedeute dies, dass keine Entlastung durch ein größeres Angebot an günstigen Mietwohnungen zu erwarten sei, sondern vielmehr die geförderten Wohnungen zu hohen Marktmieten angeboten würden. Ziel dieses Änderungsantrags sei es, mindestens eine Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sicherzustellen.
In einem darüber hinaus vorgelegten Entschließungsantrag (19/6164), der in dritter Beratung gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion abgelehnt wurde, forderten die Grünen unter anderem, eine Mietobergrenze festzulegen, die sicherstellt, dass Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht finanziell überlastet werden.
Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der FDP (19/6163), dem neben den Antragstellern nur die AfD zugestimmt hatte. Die Liberalen hatten gefordert, den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus nicht weiter zu verfolgen und stattdessen die lineare Abschreibung für Wohngebäude zu erhöhen.
Offensive für 1,5 Millionen neue Wohnungen
Ziel des Gesetzes ist es, die Wohnraumoffensive zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen mit einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen zu verstärken. Dazu wird eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr eingeführt. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt. Die Kosten werden von der Regierung für das Jahr 2020 mit fünf Millionen Euro, für das Jahr 2021 mit 95 Millionen Euro und für 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben.
Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.
Private Investoren sollen bauen
Ziel der Maßnahme sei, möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert. Die Sonderabschreibung könne im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen.
Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. (hle/hau/29.11.2018)