Der Bundestag hat der Forderung der Bundesregierung (19/8970) zugestimmt, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführte EU-NAVFOR-Somalia-Operation „Atalanta“ (European Union Naval Force) zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias zu verlängern. Die bis zum 31. Mai 2019 befristete Operation kann nun bis Ende Mai 2020 fortgesetzt werden. Dem stimmte das Parlament am Donnerstag, 9. Mai 2019, zu, als es die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/9934) zum Antrag der Bundesregierung in namentlicher Abstimmung mit 527 Ja-Stimmen bei 82 Gegenstimmen annahm. Es gab 35 Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/10008) vor.
Nur noch bis zu 400 statt 600 Bundeswehrsoldaten
Hauptaufgabe für die bis zu 400 statt wie bisher bis zu 600 einzusetzenden Bundeswehrsoldaten blieben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia, heißt es in dem Antrag der Regierung. In den zurückliegenden Jahren sei das Geschäftsmodell der Piraterie vor der Küste Somalias dank des Engagements der internationalen Gemeinschaft sowie durch den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen erfolgreich zurückgedrängt worden, heißt es weiter. Gleichwohl bleibe die Region politisch instabil und anfällig für externe destabilisierende Einflüsse.
Der Fortgang und Erfolg der Transformation in Äthiopien und ihre Auswirkungen auf das Beziehungsgefüge am Horn von Afrika seien – trotz aktuell positiver Entwicklung – ungewiss. „Große Herausforderungen und Risiken der Region liegen in schwachen staatlichen Strukturen, innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität.“ Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sei maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. „Unter diesen Rahmenbedingungen leistet die Präsenz der Europäischen Union im Seegebiet vor dem Horn von Afrika einen wichtigen Beitrag zur Wahrung europäischer Interessen und zur Stabilisierung der Region.“
Kein Einsatz auf dem Boden geplant
Einsatzgebiet der Atalanta-Mission sind laut Antrag die somalischen Küstengebiete sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand Somalias vorgehen. „Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt“, heißt es im Antragstext weiter.
Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2020, die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich 40 Millionen Euro. (ahe/hau/09.05.2019)