Der Bundestag hat sich am Freitag, 9. Oktober 2020, mit der Antwort der Bundesregierung (19/18352) auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/11733) befasst, die sich nach den „fiskalischen Lasten der Zuwanderung“ erkundigte. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Antrag der AfD (19/16488) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die finanziellen Lasten der Migrationspolitik „umfassend“ offenzulegen (19/16488). 494 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 73 dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/23183) zugrunde.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der AfD die „finanziellen Lasten der Migrationspolitik umfassend offenlegen“. Ihrem Antrag (19/16488) zufolge sollte die Regierung den Bundestag jährlich nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai in einem Bericht über die aktuellen Aufwendungen mit Bezug auf ihre Migrationspolitik informieren. Dies sollte neben den Aufwendungen, die beim Bund „im Zusammenhang mit seiner gesamten Migrationspolitik“ einschließlich der „Kosten der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung oder anderer indirekter Maßnahmen“ anfallen, auch die Kosten umfassen, die in den Ländern und Kommunen „für die Bewältigung der sogenannten humanitären Migration tatsächlich insgesamt anfallen“.
In diesem Bericht sollten die Kosten detailliert aufgeschlüsselt werden, unter anderem nach Leistungen für die Erstellung beziehungsweise das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, nach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII „insbesondere für Unterkunft, Heizung und Verpflegung sowie zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums“ sowie beispielsweise nach Leistungen für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, für Dolmetscher und Sprachkurse, für weitere Integrationsmaßnahmen oder für Rückführungen.
Zudem sollte die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem das Parlament jährlich „über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis“ informieren und die Abgeordneten in dem Bericht „regelmäßig detailliert über die aktuelle Höhe der ,Asylrücklage zur Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Belastungen' (sogenannte Flüchtlingsrücklage)“ in Kenntnis setzen.
Regierungsantwort auf die Große Anfrage
Die Zahl der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer ist laut Bundesregierung seit Ende 2014 von mehr als 8,15 Millionen um knapp 2,91 Millionen auf gut 11,06 Millionen Mitte 2019 angestiegen. Davon waren am 30. Juni vergangenen Jahres fast 4,84 Millionen EU-Bürger und gut 6,22 Millionen Drittstaatsangehörige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18352) auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/11733) hervorgeht. Die fünf Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach Mitte 2019 auf die Türkei mit gut 1,47 Millionen Menschen, Polen mit gut 860.000, Syrien mit knapp 770.000, Rumänien mit knapp 730.000 und Italien mit knapp 650.000.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum von Januar 2014 bis zum ersten Halbjahr 2019 insgesamt etwa 1,77 Millionen Menschen nach Deutschland eingereist sind, die in der Folge einen Asylantrag gestellt haben. Von diesen waren laut Vorlage ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2019 noch etwa 1,4 Millionen in der Bundesrepublik.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge von Januar 2014 bis Juni 2019 laut AZR Asylverfahren rechts- oder bestandskräftig bei gut 1,48 Millionen Menschen abgeschlossen, von denen sich fast 1,15 Millionen Mitte vergangenen Jahres in der Bundesrepublik aufhielten, darunter fast 900.000 mit einer Aufenthaltserlaubnis und knapp 110.000 mit einer Duldung. Die Zahl der sich „nicht in Deutschland aufhältigen Personen mit einem im Zeitraum 2014 bis Juni 2019 abgeschlossenen Asylverfahren“ beläuft sich laut Bundesregierung auf rund 330.000. (sto/sas/09.10.2020)