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26. März 2021

Transparenzregelungen für Abgeordnete

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Drucksachen 19/12(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/22782(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 708 Mitglieder

  • 382 ja
  • 118 nein
  • 67 enthalten
  • 141 nicht abg.

CDU/CSU
244 Mitglieder

  • 209 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 35 nicht abg.

SPD
152 Mitglieder

  • 119 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 33 nicht abg.

AfD
88 Mitglieder

  • 1 ja
  • 1 nein
  • 66 enthalten
  • 20 nicht abg.

FDP
80 Mitglieder

  • 53 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 27 nicht abg.

Die Linke
69 Mitglieder

  • 0 ja
  • 57 nein
  • 0 enthalten
  • 12 nicht abg.

B90/Grüne
67 Mitglieder

  • 0 ja
  • 58 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

fraktionslos
8 Mitglieder

  • 0 ja
  • 2 nein
  • 1 enthalten
  • 5 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, nach einstündiger Aussprache zu mehreren Vorlagen zu Transparenzregelungen für Abgeordnete einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/12(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Der Antrag zielte darauf ab, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zu ändern (Anlage 1 der Geschäftsordnung). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vor (19/22782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 382 Abgeordnete gegen den Antrag, 118 stimmten dafür, 67 enthielten sich. 

Oppositionsinitiativen überwiesen

Erstmals beraten wurden Gesetzentwürfe der AfD (19/27850(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der FDP (19/27836(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie Anträge der AfD zur Anzeigepflicht von Optionen (19/27857(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und von Bündnis 90/Die Grünen zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung (19/27872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Alle vier Vorlagen werden im Geschäftsordnungsausschuss weiterberaten. Die Grünen hatten beantragt, über ihren Antrag direkt abstimmen zu lassen, konnten sich gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen aber nicht durchsetzen.

CDU/CSU: Koalition wird Maßnahmenpaket vorlegen

In der Debatte kündigten unter dem Eindruck der aktuellen Masken- und Lobbyaffäre Redner von Union und SPD ein Maßnahmenpaket der Koalition an, das zeitnah in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden solle. Patrick Schnieder (CDU/CSU) sagte, man habe sich mit der SPD darauf verständigt, dass künftig anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht müssen. Nicht angezeigt werden müssten Einkünfte unter 1.000 Euro im Monat  beziehungsweise unter 3.000 Euro im Jahr.

Beteiligungen an Aktien- und sonstigen Gesellschaften sollten ab fünf Prozent angezeigt und veröffentlicht werden. Auch sollten Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden, ebenso Aktienoptionen. Bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber Bundesregierung und Bundestag solle verboten werden. Zudem sollten auch  Honorare für Reden und Vorträge von Abgeordneten sowie die Entgegennahme von Geldspenden durch Parlamentarier verboten werden.

SPD: Nebeneinkünfte auf Heller und Cent offenlegen

Carsten Schneider (SPD) kündigte an, dass man dazu in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Ab einer „kleinen Grenze“  von 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr werde künftig wie von der SPD gefordert „auf Heller und Cent“ offengelegt, woher Nebeneinkünfte kommen. Ferner wolle man ein Verbot von Lobbytätigkeiten der Abgeordneten neben ihrem Mandat und die Einstufung der Abgeordnetenbestechung als Verbrechen. Die vorgesehenen Maßnahmen führten hoffentlich dazu, so der SPD-Abgeordnete, dass Verfehlungen Einzelner „nicht auf das ganze Haus abfärben“.

AfD zeigt sich von Koalitionsabsichten „angetan“ 

Thomas Seitz (AfD) zeigte sich von den Ankündigungen der Koalition „angetan“. Er wolle das jedoch „erstmals schwarz auf weiß sehen“ und abwarten, ob nicht „nachher eine Regelung kommt, die mehr verdunkelt als erhellt“.

Anträge auf strengere Regeln seien in der Vergangenheit von der Regierungsbank „durch die Bank abgelehnt“ worden.

FDP: Es hat schwere Verfehlungen gegeben

Dr. Marco Buschmann (FDP) sagte, es habe schwere Verfehlungen gegeben, weshalb es gut sei, dies aufzubereiten. Mit Blick auf den Umgang mit Aktionenoptionen begrüßte er, dass es dabei Einigkeit gebe. In der Tat sei „die Option verführerischer als ein fixer Geldbetrag“.

Aber auch andere Finanzderivate lösten „Anreizmechanismen“ aus. Deshalb habe seine Fraktion einen Gesetzentwurf  vorgelegt, „der nicht nur die Aktienoption regelt“.

Linke: CDU/CSU ist auffällig geworden

Jan Korte (Die Linke) beklagte, während Pflegekräfte, Ärzte und Kassiererinnen „sich krumm machen, jeden Tag“, und Menschen in Kurzarbeit seien, habe es einige Abgeordnete gegeben, „die sich die Taschen vollstopfen ohne Ende“. Dabei sei insbesondere die CDU/CSU auffällig geworden.

Die jetzt angekündigten Maßnahmen seien bereits seit Jahren vorgeschlagen worden, und es sei „immer wieder an Ihnen gescheitert“, fügte Korte an die Adresse der Union hinzu.

Grüne: Vertrauenskrise hat das ganze Parlament getroffen

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, durch die Korruption und Geschäftemacherei Einzelner sei eine tiefe Vertrauenskrise entstanden, die das ganze Parlament getroffen habe.

Sich als Abgeordneter mit Geschäftemacherei in der Corona-Krise persönlich zu bereichern, während so viele Menschen unter der Pandemie litten, sei „zutiefst unanständig“. Haßelmann warf zugleich der Unionsfraktion vor, sie habe ein „strukturelles  Problem“.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linke wollte mit ihrem Antrag (19/12(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten transparenter gestalten. Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten seien für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse, die Kenntnis darüber nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig.

Sie sichere auch die Fähigkeit des Bundestages und seiner Mitglieder, unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten, das Volk als Ganzes zu vertreten und das Vertrauen der Bürger in diese Fähigkeit, letztlich in die parlamentarische Demokratie. Mit ihrem Antrag wollte die Fraktion die Geschäftsordnung des Bundestages ändern.

Neuer Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/27850(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die entgeltliche Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten ebenso verbieten wie Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Parlamentariern. Zugleich zielt die Vorlage auf eine Reform der Transparenzregeln des Parlaments.

Danach soll Abgeordneten die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte untersagt werden, um zu verhindern, dass sie ihr parlamentarisches Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für Abgeordnete vor, Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen als Entgelt für Nebentätigkeiten anzunehmen. Des Weiteren soll der Bundestag ermächtigt werden, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments dahingehend zu ändern, dass Abgeordnete verpflichtet werden können, ihre entgeltliche Lobbytätigkeiten und ihre Optionsverträge anzuzeigen. Die Bundestagsverwaltung soll diese Daten laut Vorlage veröffentlichen können.

Neuer Antrag der AfD

Mit einer Änderung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ sollen die Abgeordneten nach dem Willen der AfD-Fraktion verpflichtet werden, dem Bundestagspräsidenten schriftlich anzuzeigen, „welche entgeltliche Interessenvertretung (Lobbytätigkeit) sie vorgenommen haben, insbesondere gegenüber Bundesministerien oder anderen Behörden“. Dies geht aus ihrem überiesenen Antrag (19/27857(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Danach sollen die Parlamentarier zudem verpflichtet werden, anzuzeigen, welche Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere von Aktienoptionen, oder anderen Vermögenswerten sie innehaben. Die Bundestagsverwaltung soll dem Antrag zufolge die von den Abgeordneten angezeigten Daten veröffentlichen.

Neuer Gesetzentwurf der FDP

Auch die FDP will mit ihrem überwiesenen Gesetzentwurf (19/27836(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) das Abgeordnetengesetz ändern. Aktienoptionen und vergleichbare vermögenswerte Vorteile für Abgeordnete sollen anzeigepflichtig gemacht werden sollen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abgeordnete künftig alle vermögenswerten Vorteile, die sie als Gegenleistung oder im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit erhalten, unabhängig davon anzeigen müssen, ob sich der Vermögenswert „bereits konkret und gegenständlich im Vermögen realisiert hat“. Damit müssten sie von nun an auch Aktienoptionen und „Future- und Forward-Kontrakte“ veröffentlichen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Neuer Antrag der Grünen

Die Grünen dringen mit ihrem überwiesenen Antrag (19/27872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf ein Verbot entgeltlicher Lobbytätigkeit von Abgeordneten sowie auf eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht für die Zuwendung von Aktienoptionen als Nebeneinkünfte der Parlamentarier. Die Fraktion fordert zudem die Absenkung der Schwelle für die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht bei Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten sowie die Offenlegung der hieraus erzielten Einkünfte. Zugleich strebt sie eine verpflichtende Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten „auf Euro und Cent“ an sowie eine „Neufassung des derzeit weitgehend wirkungslosen Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung“.

Darüber hinaus macht sich die Fraktion in dem Antrag für ein Verbot von Spenden an Abgeordnete stark, die Mitglied einer Partei sind. Daneben spricht sie sich für eine Beschränkung von Spenden an Parteien auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Euro pro Person aus.

Gefordert wird in dem Antrag auch die Einführung eines verbindlichen gesetzlichen Lobbyregisters, das Einflussnahmen von Interessenvertretern auf die Bundesregierung bis hin zu Fachreferaten in den Ministerien und auf den Bundestag offenlegt und keine Ausnahmen für relevante Akteure vorsieht. Ferner zielt der Antrag unter anderem auf die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“, der sowohl für Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien als auch „aus der Mitte des Parlaments“ offenlegt, inwieweit Interessenvertreter ihre Positionen während der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebracht haben.

Abgesetzt: Gesetzentwurf und Antrag der Linken

Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs der Linken zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/25354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie eines Antrags der Linken (19/25348(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete in der Anlage 1 der Geschäftsordnung zu ändern. (sto/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

()
Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

()
Carsten Schneider

Carsten Schneider

© Carsten Schneider/ Photothek Media Lab

Schneider (Erfurt), Carsten

SPD

()
Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

()
Jan Korte

Jan Korte

© Fraktion Die Linke./Olaf Kr

Korte, Jan

Die Linke

()
Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

()
Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

()
Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

()
Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

()
Prof. Dr. Patrick Sensburg

Prof. Dr. Patrick Sensburg

© Patrick Sensburg/ Jan Kopetzky

Sensburg, Prof. Dr. Patrick

CDU/CSU

()
Marco Bülow

Marco Bülow

© SPD Parteivorstand / Marco Bülow

Bülow, Marco

fraktionslos

()
Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

()
Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/12 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung)
    PDF | 132 KB — Status: 24.10.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22782 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/12 - Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung)
    PDF | 254 KB — Status: 23.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25348 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) zur Veröffentlichung von Aktienoptionen und für mehr Transparenz
    PDF | 263 KB — Status: 17.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme
    PDF | 318 KB — Status: 16.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27836 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Aktienoptionen und vergleichbare Vermögenswerte Vorteile für Mitglieder des Bundestages anzeigepflichtig machen (Abgeordnetengesetz - AbgG)
    PDF | 299 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) - Verbot von entgeltlicher Lobbytätigkeit durch Abgeordnete, Verbot von Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Reform der Transparenzregeln des Bundestages
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27857 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 1 Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages hier: Anzeigepflicht von Optionen
    PDF | 239 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27872 - Antrag: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung - Für eine transparente saubere Politik
    PDF | 248 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 19/22782(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 19/12(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen)
  • 14:30:38: Beginn der Abstimmung
  • 15:01:53: Ende der Abstimmung
  • endg. Ergebnis
  • Gesamt: 567 Ja: 382 Nein: 118 Enthaltungen: 67
  • Beschlussempfehlung 19/22782(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen


Überweisung 19/27850(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/27857(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/27836(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
Überweisung 19/27872(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) <div xmlns="http://www.coremedia.com/2003/richtext-1.0" xmlns:xlink="http://www.w3.org/1999/xlink"><p>219. Sitzung, TOP 34: Transparenz&amp;shy;regel&amp;shy;ungen für Abgeordnete</p></div>

Herausgeber

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Stand: 13.07.2026