Begleitet von Demonstrationen in Berlin und unter Protest der Opposition hat der Bundestag am Mittwoch, 21. April 2021, das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444) beschlossen, das eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In namentlicher Abstimmung stimmten 342 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, 250 lehnten ihn ab, 64 Abgeordnete enthielten sich.
Mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU und SPD ihrem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zugestimmt, während AfD, FDP und Linksfraktion ihn ablehnten. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/28692) und einen Bericht (19/28732) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/28733) vorgelegt.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (19/28444) werden dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, greifen künftig bundeseinheitliche Regelungen. Danach werden private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Außerdem gelten zwischen 22 Uhr und fünf Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen. Der Koalitionsentwurf hatte ursprünglich eine Beschränkung ab 21 Uhr vorgesehen, der Bundestag verschob den Beginn auf 22 Uhr. Aufenthalte außerhalb des Wohnraums bleiben allerdings gestattet, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen. Der Bundestag beschloss eine weitere Ausnahme für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 und 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
Darüber hinaus wird der Umgang mit Personen geregelt, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021.
Schließung von Freizeiteinrichtungen und Geschäften
Untersagt wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 auch die Öffnung von Freizeiteinrichtungen, Museen, Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie von Gaststätten. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen sind dagegen weiterhin möglich. Schließen sollen auch die meisten Geschäfte. Von der Regelung ausgenommen werden der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Weitere Einschränkungen sind für die Ausübung von Sport und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgesehen. Auch das Bereitstellen von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken kann untersagt werden. Die Regelungen treten außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Regelungen für den Schulbetrieb
Zusätzliche Einschränkungen betreffen den Schulbetrieb. So müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von 165 den Präsenzunterricht einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Inzidenzwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Außerdem sieht das Gesetz eine Teststrategie für Schüler und Lehrer vor. Zweimal wöchentlich sollen diese auf das Coronavirus getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
So viel Homeoffice wie möglich
Beschäftigte müssen im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist. Gründe, dass es nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Arbeitgeber müssen gegenüber der zuständigen Behörde darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist, wenn die Behörde dies verlangt.
Auch wird klargestellt, dass Kontakte bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, der Teilnahme an Streiks, der Wahrnehmung politischer Mandate, ehrenamtlicher Tätigkeiten oder behördlicher Termine nicht als Kontakte im Rahmen privater Zusammenkünfte zählen. Zudem werden bei Trauerfeiern statt 15 nun 30 Personen zugelassen, um dem Bedürfnis nach einem angemessenen Rahmen zu entsprechen.
CDU/CSU: Kompromisse sind ein Zeichen von Stärke
In der Schlussberatung warben Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD um Zustimmung zu der Novelle. Um die dritte Infektionswelle zu brechen, seien schnell einheitliche Auflagen notwendig. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erinnerte an die vielen Kranken und Toten, die das Virus bereits gefordert hat. Angesichts der eingeschränkten Freiheitsrechte werde oft mit dem Grundgesetz argumentiert, die Verfassung sichere aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit zu schützen.“
Deswegen müsse nun gehandelt werden, sagte Brinkhaus und fügte hinzu, die Vorlage sei in den Beratungen noch geändert worden, „um Brücken zu bauen für alle, die kritisch sind“. Die erzielten Kompromisse seien auch kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Das Gesetz respektiere zudem den Föderalismus, denn der Bund steige erst bei Inzidenzen ab 100 mit bundeseinheitlichen Regelungen ein, vorher seien die Länder zuständig. Brinkhaus betonte mit Blick auf die notwendige Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen des Bundes: „Nie war so viel Demokratie in der Pandemie-Bekämpfung wie jetzt.“
AfD: Ein Angriff auf Freiheitsrechte
Die AfD-Fraktion hingegen wertete die Novelle als Beleg für undemokratische und untaugliche Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Fraktionschef Alexander Gauland rügte, die Regelungen seien ein Angriff auf Freiheitsrechte, Föderalismus und den gesunden Menschenverstand. Wenn zudem Gegenargumente als politische Profilierung abgetan würden, sei jede sachliche Auseinandersetzung zu Ende. „Sie stecken in ihren Schützengräben fest und werfen der Opposition Destruktion vor.“ Tatsächlich habe die Regierung bei der Impfstoffbeschaffung versagt. Statt ausreichend Impfstoff zu beschaffen, würden Freiheitsrechte eingeschränkt.
Statt so viel wie möglich Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen, werde aufgrund einer jederzeit manipulierbaren Inzidenz das öffentliche Leben stillgestellt. Gauland mutmaßte, dass die Einschränkungen auch als Experiment gedacht seien für ein mögliches künftiges Vorgehen, etwa in der Klimapolitik. „Im Grunde lassen sich für jeden Bereich der Politik Inzidenzen festlegen.“ Mit Blick auf die Demonstranten sagte er: „Die da draußen protestieren, sind nicht alle Querulanten. Sie können nicht das halbe Volk zu Querulanten machen.“ Grundrechte seien auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. „Das Gesetz ist ein Tabubruch, auch wenn Sie versucht haben, die Giftzähne ein wenig abzuschleifen.“
FDP: Inzidenz als alleiniger Maßstab völlig ungeeignet
Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken, die nach wie vor nicht ausgeräumt seien. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) begrüßte zwar die bundeseinheitlichen Regelungen im Grundsatz ebenso wie die Zustimmung des Bundestages zu Rechtsverordnungen, denn: „Eine parlamentarische Beteiligung ist immer auch eine Qualitätskontrolle.“ Der Gesetzentwurf beinhalte jedoch erhebliche handwerkliche Mängel. So seien Ausgangssperren keine geeigneten Maßnahmen. Es gebe keine Evidenz, dass Ausgangssperren die Verbreitung des Virus verhindern könnten. Ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff sei nicht gerechtfertigt.
„Wir benötigen wissenschaftliche Erkenntnisse und keine Behauptungen“, sagte die FDP-Politikerin und kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Sie kritisierte überdies die alleinige Ausrichtung der Auflagen an den Inzidenzen. Die Inzidenz als alleiniger Maßstab sei völlig ungeeignet, das Infektionsgeschehen abzumildern. Besser geeignet wäre eine gewichtete Inzidenz. Sie mahnte zudem: „Die Notbremse darf nicht dazu führen, dass die wichtigen Modellprojekte wie in Tübingen abgebrochen werden.“
Linke: Regierung taumelt von einem Murks zum nächsten
Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Wirtschaft bei den Auflagen zu sehr verschont, während die Hauptlast von den Bürgern zu tragen sei. Die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali kritisierte: „Die Bundesregierung taumelt von einem Murks zum nächsten.“ Die großen Probleme würden nicht gelöst. Zugleich werde versucht, Grundrechtseinschränkungen im Vorbeigehen zu beschließen. Ausgangssperren seien ein Eingriff in die Grundrechte, derweil steckten sich viele Menschen am Arbeitsplatz an. „Nach wie vor nehmen Sie die Arbeitgeber nicht richtig in die Pflicht.“
Auch die Schulregelungen seien nicht nachvollziehbar. Es sei verständlich, wenn Eltern angesichts der Vorgaben nur mit dem Kopf schüttelten. Die Linken-Politikerin forderte außerdem, soziale Härten in der Pandemie besser zu berücksichtigen. So sei letztlich das Risiko für Menschen mit niedrigem Einkommen höher. Unbürokratische Hilfen seien auch für kleine Unternehmen wichtig, ebenso ein Gesundheitswesen, bei dem nicht der Profit im Vordergrund stehe.
Grüne: Das Fahren auf Sicht ist verantwortungslos
Wie andere Redner machte auch Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die Lage sehr ernst ist. „Wir brauchen einen schnell wirksamen Wellenbrecher.“ Sie kritisierte, die Bundesregierung habe zu spät und zu zögerlich gehandelt. Es sei gut, wenn der Bund jetzt die Verantwortung wahrnehme. Das Fahren auf Sicht sei verantwortungslos, es lasse viele Menschen an der Handlungsfähigkeit des Staates zweifeln.
Gleichwohl könne der Notbremse in dieser Form nicht zugestimmt werden. Zwar habe es bei den Beratungen noch Verbesserungen gegeben, insgesamt reiche das aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht und in sich inkonsistent. Die unterschiedlichen, maßgeblichen Inzidenzen seien weder verständlich noch wissenschaftlich hergeleitet. Die Auflagen seien auch nicht verhältnismäßig.
Spahn: Impfkampagne hat sich stark beschleunigt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte ein, dass die Einschränkungen hart seien, aber angesichts der Lage angemessen, verhältnismäßig und geeignet. „Die Notbremse ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses.“ Der Kampf gegen das Virus präge den Alltag und verursache Leid, Härten und Kosten. Daher müssten nun tiefgreifende Entscheidungen getroffen werden. In den Intensivstationen würden immer mehr Patienten versorgt, die Lage in den Krankenhäusern sei wieder dramatisch, eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vermieden werden.
Laut Spahn werden derzeit viele Ausbrüche bei jungen Leuten registriert. Die Notbremse ziele unter anderem auf den betrieblicher Alltag, Schulen und Kitas. Der Minister verwies auf die Erfolge beim Impfen und Testen. So gebe es inzwischen mehr als 15.000 Teststellen im Land, die Impfkampagne habe sich stark beschleunigt. Impfen und testen allein reiche aber nicht, um die dritte Welle zu brechen. „Wir können das Virus nicht wegtesten.“ Daher sei das bewährte Mittel, Kontakte zu reduzieren.
Scholz: Wir brauchen jetzt Klarheit und Konsequenz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stellte die Bevölkerung darauf ein, dass der Kampf gegen die Pandemie noch länger dauern könnte, mit allen wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Es sei daher richtig, „mit enormen fiskalischen Mitteln“ Leben zu retten. Scholz betonte: „Was wir jetzt brauchen ist Klarheit und Konsequenz.“ Er zeigte sich überzeugt, dass mit den allgemein gültigen Regeln die Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen werde, auch wenn die Lage für viele Menschen schwierig sei.
Scholz mahnte, die enorme Kraftanstrengung der Pfleger und Ärzte in der Pandemie im Blick zu behalten. „Sie können fast nicht mehr, sie schuften jeden Tag.“ Zugleich müsse auch die Hoffnung in den Blick genommen werden, fügte der SPD-Politiker hinzu und nannte die neuen Testmöglichkeiten und die Fortschritte beim Impfen. Scholz versprach: „Es geht nicht um einen Dauerzustand, es geht darum, die Pandemie zu überwinden.“
Änderungs- und Entschließungsanträge abgelehnt
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag in zweiter Lesung vier Änderungsanträge der FDP (19/28752, 19/28753, 19/28755, 19/28756) ab. Dem ersten Änderungsantrag (19/28752) stimmten 88 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 116 enthielten sich. Dem zweiten Änderungsantrag (19/28753) stimmten 149 Abgeordnete zu, 450 lehnten ihn ab, 61 enthielten sich. Dem dritten Änderungsantrag (19/28755) stimmen 90 Abgeordnete zu, 456 lehnten ihn ab, 114 enthielten sich. Dem vierten Änderungsantrag (19/28756) stimmten ebenfalls 90 Abgeordnete zu, 460 lehnten ihn ab, 110 enthielten sich.
Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/28760). 117 Abgeordnete stimmten dafür, 457 dagegen, 78 enthielten sich.
Zwei weitere Änderungsanträge der FDP (19/28754, 19/28757) wurden per Handzeichen bei Enthaltung der Linken und der Grünen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch zwei Änderungsanträge der Linken (19/28758, 19/28759). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten sie ab, die FDP und die Grünen enthielten sich.
In dritter Lesung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der FDP (19/28761) und der Linken (19/28762) ab. Beim FDP-Entschließungsantrag enthielt sich die Linksfraktion, die FDP stimmte zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Drei Anträge der Linken abgelehnt
Keine Mehrheit fanden auch drei Anträge der Fraktion Die Linke: Darin forderten die Abgeordneten zum einen eine „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Beim ersten und zweiten Antrag enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Dem dritten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen votierten dagegen.
Auch zur Abstimmung über diese drei Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorgelegt (19/28692, 19/28732).
Erster abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert ein ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24453) eine Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen.
Die Abgeordneten verlangten unter anderem, einen vorrangigen Versorgungsauftrag zugunsten dauerhaft gefährdeter Personengruppen in einer epidemischen Notlage für Schutzausrüstungen, Testmöglichkeiten und Impfkapazitäten zu verankern.
Zweiter abgelehnter Antrag der Linken
Nach Ansicht der Linksfraktion muss der Corona-Lockdown per Gesetz und nicht über eine Verordnung geregelt werden. Alle für das Gemeinwesen wesentlichen Entscheidungen benötigten die Zustimmung der Parlamente und dürften nicht an Regierungen oder andere Stellen delegiert werden, um dem Parlamentsvorbehalt zu genügen, hieß es im zweiten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/25882).
Es müsse sichergestellt werden, dass alle Entscheidungen von substanziellem Gewicht vom Bundestag getroffen werden. Die bereits geltenden Rechtsverordnungen des Bundes müssten als Gesetzentwurf vorgelegt werden. Auch müsse klar definiert werden, welche Maßnahmen die Landesregierungen oder andere Behörden unter welchen konkreten Voraussetzungen beim Erreichen oder Unterschreiten welcher Kennzahlen für die einzelnen Kreise treffen müssten oder sollten.
Dritter abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte mehr Schnelltests und Selbsttests. Selbsttests ermöglichten es den Menschen, sich aktiv an der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beteiligen und andere zu schützen, hieß es im dritten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/27960).
Die Abgeordneten forderten, flächendeckend die Möglichkeit zu schaffen, mehrmals pro Woche für alle kostenlose Selbsttests zu erhalten. Für Kitas und Schulen sollten verpflichtend mindestens zweimal in der Woche Schnelltests für Kinder und Personal angeboten werden. (pk/eis/ste/sas/vom/22.04.2021)