Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen gemeinsamen Entwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ (19/19273) nach halbstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 179 Abgeordnete für den Entwurf, 443 lehnten ihn ab, es gab drei Enthaltungen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/29000). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde zudem der Entwurf der AfD-Fraktion für ein „Staatsleistungsablösungsgesetz“ (19/19649) abgelehnt. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/29351).
Gesetzentwurf von FDP, Linksfraktion und Grünen
Wie die drei Fraktionen in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/19273) ausführten, ist die Ablösung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz übernommen wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei „ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt“. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln.
Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, hieß es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich rund 548 Millionen Euro.
„Äquivalenzprinzip als Maßstab der Ablösung“
Mit dem Gesetzentwurf würden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei „das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht“. Hierbei würde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt. Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch „individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll“.
Dem Entwurf zufolge sollten die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die –auch in Ratenzahlungen mögliche – Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion will mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/19649) die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreichen. Hintergrund ist, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Allein im Jahr 2018 hätten sich diese Leistungen auf etwa 540 Millionen Euro belaufen.
Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Mitglied in einer Konfession ist oder nicht, komme für diese Leistungen an die Kirchen auf. Weiter habe der Staat die Kirchen von allen Steuern befreit. Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung. (sto/hau/06.05.2021)