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6. Mai 2021

Ablösung der Staatsleistungen

Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen (Drucksache 19/19273(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/29000(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 709 Mitglieder

  • 179 ja
  • 443 nein
  • 3 enthalten
  • 84 nicht abg.

CDU/CSU
245 Mitglieder

  • 0 ja
  • 224 nein
  • 0 enthalten
  • 21 nicht abg.

SPD
152 Mitglieder

  • 0 ja
  • 141 nein
  • 0 enthalten
  • 11 nicht abg.

AfD
88 Mitglieder

  • 0 ja
  • 76 nein
  • 1 enthalten
  • 11 nicht abg.

FDP
80 Mitglieder

  • 67 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 13 nicht abg.

Die Linke
69 Mitglieder

  • 52 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 17 nicht abg.

B90/Grüne
67 Mitglieder

  • 59 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

fraktionslos
8 Mitglieder

  • 1 ja
  • 2 nein
  • 2 enthalten
  • 3 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, einen gemeinsamen Entwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ (19/19273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach halbstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 179 Abgeordnete für den Entwurf, 443 lehnten ihn ab, es gab drei Enthaltungen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor (19/29000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde zudem der Entwurf der AfD-Fraktion für ein „Staatsleistungsablösungsgesetz“ (19/19649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/29351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Gesetzentwurf von FDP, Linksfraktion und Grünen

Wie die drei Fraktionen in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/19273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausführten, ist die Ablösung der an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein Verfassungsauftrag, der auch in das Grundgesetz übernommen wurde. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder sei „ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt“. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen sei dann durch die Länder zu regeln. 

Der Bund habe jedoch bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt, hieß es in der Vorlage weiter. Die beiden christlichen Kirchen erhielten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen den Angaben zufolge auf jährlich rund 548 Millionen Euro. 

„Äquivalenzprinzip als Maßstab der Ablösung“

Mit dem Gesetzentwurf würden laut Begründung Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder festgesetzt und dabei „das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zum Maßstab der Ablösung gemacht“. Hierbei würde der Wert der Ablösesumme vorab berechnet und den Kirchen aufgrund des Gesetzes grundsätzlich in Geld ausgezahlt. Um eine schiedlich-friedliche Ablösung zu ermöglichen, sollten jedoch auch „individuelle Vereinbarungen außerhalb des Äquivalenzprinzips zwischen Ländern und Kirchen über die Ablösung der Staatsleistungen möglich sein, insbesondere dann, wenn diese nicht in Geld erfolgen soll“. 

Dem Entwurf zufolge sollten die Länder eine fünfjährige Frist für den Erlass von Gesetzen zur Ablösung der Staatsleistungen haben; die –auch in Ratenzahlungen mögliche – Ablösung soll binnen 20 Jahren abgeschlossen sein. 

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/19649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreichen. Hintergrund ist, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Allein im Jahr 2018 hätten sich diese Leistungen auf etwa 540 Millionen Euro belaufen.

Jeder Bürger, unabhängig davon, ob er Mitglied in einer Konfession ist oder nicht, komme für diese Leistungen an die Kirchen auf. Weiter habe der Staat die Kirchen von allen Steuern befreit. Die Entflechtung der finanziellen Beziehungen von Staat und Kirche sei trotz ausdrücklichem und unbedingtem Verfassungsauftrag bis heute nicht vorgenommen worden. Dem trage der Gesetzentwurf Rechnung. (sto/hau/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()
Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

()
Volker Münz

Volker Münz

© Volker Münz/ Bilderparadies Mitterwald, Uhingen

Münz, Volker

AfD

()
Prof. Dr. Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

SPD

()
Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

()
Christine Buchholz

Christine Buchholz

© Christine Buchholz / Wolfgang Hörnlein

Buchholz, Christine

Die Linke

()
Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

()
Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

()
Barbara Hendricks

Barbara Hendricks

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Hendricks, Dr. Barbara

SPD

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

()
Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/19273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen
    PDF | 267 KB — Status: 15.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 298 KB — Status: 28.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19273 - Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen
    PDF | 268 KB — Status: 26.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29351 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Volker Münz, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/19649 - Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 260 KB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/19273(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 19/29000(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen)
  • 19:48:27: Beginn der Abstimmung
  • 20:23:01: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 625 Ja: 179 Nein: 443 Enthaltungen: 3
  • Gesetzentwurf 19/19273(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 19/29000(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt


Gesetzentwurf 19/19649(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 19/29351(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 20.07.2026